XII Vorrede.
vollständig gedruckt waren, und so konnte ich zn meinem lebhaften
Bedauern dasselbe nur noch während des Drucks in der Lehre von
den dinglichen Rechten benutzen.
Heidelberg im März 1863.
v. Vangerow.
vollständig gedruckt waren, und so konnte ich zn meinem lebhaften
Bedauern dasselbe nur noch während des Drucks in der Lehre von
den dinglichen Rechten benutzen.
Heidelberg im März 1863.
v. Vangerow.