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'4- -4-

Das preisausschreiben für Vuchbiiider, voii welchein wir in
Nr. 2 des „Beiblattes" Notiz genoinmen haben, hat einc kleine Aender-
ung erfahrcn, indein der LiZiliefernngsterinin auf den ,. Vktober d. I.
verschoben wurde. _ , O.

Ein Preisausschreiben um ein Mitglieder-Diplom erläßt die
Raulbachstiftung in Nürnberg. Der Lntwurf soll in künstlerischer
Form Beziehungen auf wilhelm v. Aaulbach und den Text „Aaulbach-
stiftung zu Nürnberg, Aufnahmsurkunde für. . ." enthalten. Entwürfe
mit Notto sind bis zuin x. November an den Norsitzenden, Professor
F. Wanderer, cinzureichcn. Der Preis beträgt 500 Mk.

Liir wandmalereien iu dem Aathbaussaal zu Lriedberg schrcibt
das kgl. bayr. „Staatsininisterium des Innern für Airchen- und
Schul-Angelegenheiten" eine Wettbewerbung unter den in Batzern
lebenden Aünstlcrn aus. Fiir diese in beliebiger Tcchnik (ausge-
nommen Velfarbcn) hcrzustellenden Malereien kann der Gegenstand frei
gewahlt werden; doch sind die für die Malcreien vcrfügbarcn, durch
Fenstcr und Thüren unterbrochenen Flächcn zwischen der wandtäfelung
und dcr ksolzdecke bci ihrcr geringen bsöhc von o,82 bis ;,so Mt. zur
Ausführung von historischen Scenen kaum geeignet, wogegen Malereien
anzubringen sein könnten, welchc durch verbindung von Figiirlichem
und Brnanientalem eine gnte wirkung machen nnd Beziehungcn auf
die Geschichte von Friedberg ermöglichen. Das Ministerinm wird
seiner Zeit das Preisgericht berufen, behält sich aber die cndgiltige
Lntscheidung und insbesondere Lber die lVahl des ausführenden
Aünstlers vor. Die Skizzen sind bis spätestens Vktober ,89, bei
der Akademie der bild. Aünste einzureichen. „Für die von dcr Preis-
Iury empfohlenen Arbeiten werden besondere prämien nicht in Aus-
sicht gestellt. Die Skizzen, nach welchen die Aiisführung bestellt wird,
gehen in das Ligenthum des Staates über." Im Ganzen stehen für
die Malercien 9,000 Mk. zur verfügung. Die pläne dcs Rathhans-
saalcs sind zn beziehcn dnrch den Stadtmagistrat Fricdberg, wclchcr
auch alle sonst etwa gcwünschten Aufschlüsse ertheilt. O.

lvettbewerbungs-Nalender.

-in^a>un,e.

Betresf

Vrt

Besxrochen

lZ. Zuli

Altardecke

Nürnberg

,89öS.,55

l5. Iuli

Uinschlagzeichnuug und Zier-
leisten

München

,89,N. s

,. Aug.

Policc

Magdeburg

,39,N. 5

,. Vkt.

Zimmeransstattungen

Darmstadt

,89,N.q

,. Gkt.

Bucheinbände

Düsseldorf

,89,N.2,6

I. Vkt.

Ivandmalereien

Fricdberg

,89,N. e

,5. Vkt.

Monumcutalbrnnnen

Trauiistein

,89,N.s

,. Nov.

Mitglieder-Diplom

Nürnberg

,8y,N.s

Kunstgewerbliche Tagesfragen.

3um Reichstagbau. Nachdem noch während des Druckes der
letzten Nummcr unserer Zeitschrift die darin ausgesprochene khofsnung
auf Bewilligung der zur würdigen Durchführung des Reichstagsbaues
erforderlichen Mittcl sich als eine hinfällige erwiesen hat, können wir
nicht umhin, hier unscr Bedauern auszusprechen, daß jetzt iinmer mehr
Fragen von rcin künstlerischer Bedeutung lediglich nnter persönlichen
Linflüßen durchaus unsachgemäß behandelt und entschieden werden.
Wenn das deutsche volk aus den Mitteln des Reichcs Gelder zu
Denkmälern oder öffentlichen Bauten bcwilligt, so kann es auch ver-
langen, daß die Abgeordncten sich dabei nur von solchen Gesichtspunkten
leiten lassen, welche die gcdiegenstc Lcistung und das Anschen unserer
Aunst auch in späterer Ieit im Auge behalten. In der verhandlung
über diese wichtige Angelegenheit hatten nicht iiur konservative, national-
liberale und dem Zentrum angehörige Mitglieder des lhauses, sondern
anch vertreter dcr Fortschrittspartei sich einmiithig für die Bewillig-
ung ausgesxrochen, als ganz unerwartet der jdräsident des Reichstags,
der als solcher der Aommission für den Reichstagbau angehört, ge<
wißermassen sür sich die vertrauensfrage stellte und damit die betr.
Resolution gerade mit lhülfe der Aonservativen zu Falle brachte. Auch
hier haben sich — wje heißt — höhere xersönliche Linflüße geltend
gemacht, die im Interesse ciner ferneren und gedeihlichen Entwickel-
ung^der deutschcnHsunst nurAief bcklagt werden können. ?. ^V.

Die Ausfubr von Iniiistgegciistäiidcu aus Rcm uud der außer-
römischcn provinz. Ls besteht zur Zeit eine sehr lebhafte Agitation
gegen ein Geseh, welches den Privaten verbietet, aus dcr 5tadt Rom oder
dem ehemaligen römischen Lande (d. h. jenes Territoriums, welches
s. Z. unter xäpstlichcr kherrschaft stand) Uunstgegenstände ausznfllhren.
Dieses vom Aardinal Pacca cingeführte Gesetz, bestimmt u. A., daß die
Staatsagenten die Antiquitäten bei jedcm Ligenthümer besehen und —
falls sie solche von hervorragendem lverthe sinden — Beschreibungen
von denselben der Regierung einliefern sollen, zu dem Iwecke, die
Ligcnthümer zu verhindern, über solche Gegenstände
zu verfügen außer innerhalb des Staates oder mit Lr-
laubniß der Regierung. Dieses Gesetz bestimmte auch, daß,
wenn ein Ligenthümer durchaus einen Uunstgcgenstand verkaufen
wollte — wohlgemerkt in das Ausland oder einen früher nicht zum
Airchenstaat gehörigen Theil Jtaliens — er 2o°/-> des vom Staate ange-
nommcnen Schätznngspreiscs erlegcn mußte, für den Fall, daß der Staat
auf sein vorkaufsrecht verzichtete. Da dieses Gesctz pacca nach der
Einnahme Roms auch von der italicnischen Regierung Lbernommen
wnrde, so ergeben sich darans manche eigenthümliche Fälle wie z. B.,
daß ein Antiqnar nicht ohne Weiteres sein Geschäft von Rom nach
Florenz oder Mailand vcrlcgen kann, ohne 20°/° dcs Schätzungsxrcises
seiner Antiqnitäten zu bczahlen — cine Taxe, die cbcnso nnsinnig wic
antiliberal und ungerecht ist. — Man sindet in ^talien, es sei gut
daß man darauf achte, die Aunstwerke dem Lande zu erhalten, aber
man solle dieß nicht übertreiben und mit einem solchen Gesetz der
vernunft, der Gercchtigkeit und dcm Privatrecht entgegcntrcten. Iur
Aeit steht die Sache so, daß viele fllr eine Aufhebung der Lex Pacca
eintreten, weil diese Anfhebung ein cinheitliches und allgemein gültiges
Gesetz über die Aonservirung der Alterthümer voraussetzt, welches
bereits von der Aainmer durchberathen ist, aber iin Senat als zu
stienge und vexatorisch uicht gllnstig aufgenommen wurde. ^.. kck.

Gothische Rosette in bjolz geschnitzt.

patente.

Anszug aus der amtlichen Patentliste, mitgeteilt vom Patent-
und tcchn. Bureau G. Dedreux in München (Briennerstraße 9). —
Auskünste erthcilt obige Firma an die Abonnenten dieses Blattes
kostenlos, Recherchen und Auszüge aus den patentanmeldungen
werden billigst berechnet. —

a) An m e l d un geii, welche geprüft, als patentfähig erachtet
bekannt gemacht und vorläufig gegen unbefugte Nachahmung geschützt
sind: vorrichtung zum rechtwinkeligen Zusammenfügen. — Aachel-
presse. — Fallenschloß. — Aerzenleuchter. — Linspannvorrichtung für
bjölzer, welche mit Profil versehen werden sollen. — Vvalwerk. —
Abrichte - lhobelmaschine. — Lanbsägemaschine. — Oerbinden von
Messer- und Gabelklingen mit den lheften. — Maschine zur ljerstellung
von Stangcn, Aierleisten u. s. w. — Schmal- und Schrägschneide-
vorrichtung für Papicrbeschncidemaschinen. — Maschine zum Ablängen
und Linschneiden von Federn oder Nnthen in Frießbrettern. — ver-
stellbarer Stuhl. — Tischbett. — vorrichtung zur selbstthätigen Zu>
führung des Arbeitsstückcs bei Sägebänken. — Armband. — kjohlfeile. —
vorrichtung zum Gießen von Gegenständen aus Thon, Porzellan
u. s. w. — verfahren und Linrichtung zur kserstellung von Aerzen
mit farbigen Linlagen. — verfahrcn zur kjerstellung marmorirter,
gemaserter und buntgemusterter kjolzflächen. — Reliefgravirmaschine. —
Druckform für die Tapetenfabrikation. — verfahren zum Uonserviren
von Blüthen und anderen zarten pflanzentheilen, II. Zusatz zu §8 sss. —
Gehrungssäge. — Buchdeckeneinschlagmaschiile. — Verfahren zur
kjerstellung konischer Glasgcfäßc. — Ieitungshalter. — Maschine zum
 
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