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VII.

Die preisgekrönten Entwürfe wcrden mit Zuerkennung des preises unbeschränktes Ligenthum
des Bayerischen Aunstgewerbe-Bereins und gelangen nach und uach in der Aeitschrift, unter Nennung
der Verfasser als jDreisträger, zur Veröffentlichung, um sie hierdurch zum Gemeingut des Runsthandwerks
zu machen.

VIII.

Der Entscheid des preisgerichts wird in der am sö. Dezember erscheinenden Nummer
des Bciblattes der „Zeitschrift des Bayer. Aunstgewerbe-Bereins" bekannt gegeben.

Nach erfolgtem Gntscheid findet eine öffentliche Ausstcllung sämmtlicher zur j)reisbewerbung
eingelaufenen Entwürfe statt; nach dem 5chluß der Ausstellung werden die nicht prämiirten Gntwürfe
gegen genügende Legitimation zurückgegeben, bezw. zurückgesandt.

IX.

Dic Rosten des Rücktransportes der nicht prännirten Lntwürfe trägt der Berein.

X.

Bei den bis s. Februar sZYO nicht zurückgeforderten Entwürfen werden behufs Rücksendung die
zugehörigen Briesumschläge geöffnet.

Minchcil, dcn s5. Iuli s889.

Sü Lorjland drs VGkrWm KAjlgklveröe-Ierklns:

I. vorsitzender: E. V0N Ilange,

Direktor.

Vorsitzendsr: Rlld. Seitz, III- vorsitzender: vi'. v. Maylh

Profcssor. Unterstaatssekretär z. D.
 
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