Das Oberamt erhält hiermit den Befehl, in allen ihm untergebenen Ortschaften und Zollstätten auf alle und jede aus Pohlen kommende Personen und Effekten genau zu invigiliren, und dergleichen Personen, besonders aber den Juden, wenn sie nicht mit richtigen Gesundheits-Pässen versehen sind ... den Eingang in die Churlande nicht zu gestatten ...: Mannheim den 3. Hornung 1786.
[S.l.], 1786 [VD18 14340550]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.30426
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-304264
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0