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Württemberg / Landtag [Editor]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 1.1797

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Achtzehntes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22574#0358
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Zoo c> —
auch auf Enkel und Urenkel übergiengen, und sich,
zum Theil bis auf die gegenwärtige Zeitgenossen
erstreken.
Wenn man nun in Erwägung zieht, daß die
dem Lande aufgelegten Kriegslasten nicht nur nach
der Lage der Umstande unabwendbar waren, son-
dern auch diejenigen, welche in die allgemeine Per-
äquation werden ausgenommen werden, ganz ei-
gentlich als Lasten anzusehen sind, welche dem
ganzen Lande aufgelegt wurden, daß der Staat
selbst als Ganzes betrachtet, sehr wesentliche auch
auf die künftige Glieder der Staats-Gesellschaft
übergehende Vortheile davon Zn geniessen hat,
wenn in einem so traurigen Zeitpunkte die glückli-
che Verfassung desselben ungekrankt erhalten, und
auf die Nachkommen übertragen werden kann, und
daß Kinder und Enkel der gegenwärtigen Steuer-
Contribnentcn eö nicht unbillig finden können, wenn
sie auch noch an jenen Lasten zu tragen haben,
ohne deren Uebernahme von dem Capital selbst
vielleicht wenig oder nichts durch ihren Vater und
Grosvater auf sie übergegangen wäre, so folgt
wenigstens so viel, daß es mit den Grundsazen
der gesellschaftlichen Verbindung nicht im Wider-
sprach stehen würde, wenn nach alteren Vorgän-
gen zwar der beträchtlichste Theil der dem Ganzen
aufgelegten Last, so viel nervlich immer möglich
und erträglich seyn wird, auf die gegenwärtigen
Glieder dieser Verbindung und auf die der-
malen
 
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