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putationen z» den kandtäglich^n Prädeliberar
rionen betreffend.
Serenissime !
Euer Herzog!. Durch!, haben in der höchsten
Resolution vom 6ten August dieses Jahrs in Be-
treff der dreilaudtäglichen Deputationen anfHöchst-
dero vorhin geäußerter gnädigster Jntentio!» zu be-
harre» und nunmehr, wie die Herzogs. Resolution
sich anedrükt,
„Gehorsamst Subsignirten den eben so ernstki-
„chen als gnädigen Befehl zu ertheilen geruhet,
„daß ohne weitere Zögerung innerhalb acht Ta-
„gen das Personale der drei Deputatio¬
nen angezeigt, und zu Hbchsidero Kenutniß
„gebracht werden soll, widrigenfalls Sich Hbchst-
„dieselbe genöthiget sehen werden, diese ganze
„Einrichtung als ganz verfassungswidrig zu be-
frachten. "
Indem Euer Herzog!. Durch!, den treugehor-
samsten Standen Hbchsidero Mißfallen über die
Vertheidigung ihrer Rechte zu erkennen geben,
welche Sie doch blos, um ihre Pflicht nicht zu
versäumen, zu bewerkstelligen bemüht waren; In-
dem gehorsamst Svbstgnirte auf den dem Landes-
herrn schuldigen Respect hingcwiesen werden, den
Sie nie hiutangesezt zu haben sich lebhaft bewußt
find; indem endlich ein landesherrliches Verlan-
gen in die Form eines höchsten Befehls eingeklei-
der
putationen z» den kandtäglich^n Prädeliberar
rionen betreffend.
Serenissime !
Euer Herzog!. Durch!, haben in der höchsten
Resolution vom 6ten August dieses Jahrs in Be-
treff der dreilaudtäglichen Deputationen anfHöchst-
dero vorhin geäußerter gnädigster Jntentio!» zu be-
harre» und nunmehr, wie die Herzogs. Resolution
sich anedrükt,
„Gehorsamst Subsignirten den eben so ernstki-
„chen als gnädigen Befehl zu ertheilen geruhet,
„daß ohne weitere Zögerung innerhalb acht Ta-
„gen das Personale der drei Deputatio¬
nen angezeigt, und zu Hbchsidero Kenutniß
„gebracht werden soll, widrigenfalls Sich Hbchst-
„dieselbe genöthiget sehen werden, diese ganze
„Einrichtung als ganz verfassungswidrig zu be-
frachten. "
Indem Euer Herzog!. Durch!, den treugehor-
samsten Standen Hbchsidero Mißfallen über die
Vertheidigung ihrer Rechte zu erkennen geben,
welche Sie doch blos, um ihre Pflicht nicht zu
versäumen, zu bewerkstelligen bemüht waren; In-
dem gehorsamst Svbstgnirte auf den dem Landes-
herrn schuldigen Respect hingcwiesen werden, den
Sie nie hiutangesezt zu haben sich lebhaft bewußt
find; indem endlich ein landesherrliches Verlan-
gen in die Form eines höchsten Befehls eingeklei-
der