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Mutationen genannt waren, sich bezogen; so ge-
schah es, wie aus dem ganzen Zusammenhang er-
hellt, nicht, um dadurch die höchster Orten ver-
langte Nennung der Depntirten als entbehrlich
darmstellen, sondern blos zum Beweise, daß ihre
Absicht nicht ftyn könnte, sich zu versteken, wenn
bereits das ganze Publikum von dem Detail, nach
welchem gefragt wird, durch den Druk unterrich-
tet ist.
Aber Euer Herzogs. Durchs, erleuchteten Ein-
sichten kann es nicht entgehen, daß Vertheidigung
seiner Befuguiße, die blos mit theoretischen Grün-
den unternommen wird, noch keinen Mangel an
Ehrfurcht enthalt, und daß eben die Anhänglich-
keit au die Landesverfassung, welche Euer Herzogs.
Durchs, von Höchstdero Seite schon wiederholt auf
die entschiedenste und huldvollste Weise gehorsamst
Subsiguirten zuzusichem geruheten, auch Ihnen
gleiche Treue gegen Bewahrung der Rechte des
Landes gebietet.
Nur von dieser Seite werden es daher Euer
Herzogs. Durch!, anzufthen geruhen, wenn gehor-
samst Subsignirte nicht zurükhastcn können, daß
die Form, in der Höchstdiesclbe Höchstdero Inten-
tion in dieser Sache den treugehorsamsten Standen
bekannt machen ließen, Sorgen und Vekümmer-
niße bei Ihnen erregt habe, und wenn Sie eben
daher in die Nothwendigkeit gesezt werden, ihre
dißfalßige Rechte in Unterthanigkeit zu verwahren.
Euer
o
Mutationen genannt waren, sich bezogen; so ge-
schah es, wie aus dem ganzen Zusammenhang er-
hellt, nicht, um dadurch die höchster Orten ver-
langte Nennung der Depntirten als entbehrlich
darmstellen, sondern blos zum Beweise, daß ihre
Absicht nicht ftyn könnte, sich zu versteken, wenn
bereits das ganze Publikum von dem Detail, nach
welchem gefragt wird, durch den Druk unterrich-
tet ist.
Aber Euer Herzogs. Durchs, erleuchteten Ein-
sichten kann es nicht entgehen, daß Vertheidigung
seiner Befuguiße, die blos mit theoretischen Grün-
den unternommen wird, noch keinen Mangel an
Ehrfurcht enthalt, und daß eben die Anhänglich-
keit au die Landesverfassung, welche Euer Herzogs.
Durchs, von Höchstdero Seite schon wiederholt auf
die entschiedenste und huldvollste Weise gehorsamst
Subsiguirten zuzusichem geruheten, auch Ihnen
gleiche Treue gegen Bewahrung der Rechte des
Landes gebietet.
Nur von dieser Seite werden es daher Euer
Herzogs. Durch!, anzufthen geruhen, wenn gehor-
samst Subsignirte nicht zurükhastcn können, daß
die Form, in der Höchstdiesclbe Höchstdero Inten-
tion in dieser Sache den treugehorsamsten Standen
bekannt machen ließen, Sorgen und Vekümmer-
niße bei Ihnen erregt habe, und wenn Sie eben
daher in die Nothwendigkeit gesezt werden, ihre
dißfalßige Rechte in Unterthanigkeit zu verwahren.
Euer