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Württemberg / Landtag [Hrsg.]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 3.1797

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Dritten Bandes Neuntes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22576#0142
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— v —
Ertrag, den der Eigenthümer davon noch zu er-
halten hoffte, welcher aber noch nicht eristirte,
mit in Berechnung genommen worden ist, wes-
wegen S. H. D. den Magistraten ferner auf-
zugeben gedenken, daß bei jener Revision auf
die Vermeidung solcher Mißbrauche alle Auf-
merksamkeit gerichtet, die Preise gehörig mode-
rirt, und insbesondere bei den oben — einer
Tare unterworfenen Artikeln, die nun zwischen
S. H. D. und der allgemeinen Landesvcr-
sammlung verglichenen Taren als Marimums-
Preise nicht überschritten werden sollen, und
da endlich
III.) zu vermuthen ist, daß in die neuerlich ein-
gesandte Aufwands - Consignation hie und da
ein Posten aus den Plünderungs - Verzeichnissen
übertragen worden seyn mag, wodurch sich mm
die Summen der lezteren vermindert oder um-
gekehrt , manches anfänglich in die Lieferungs-
Verzeichnisse ausgenommen worden seyn kann,
was bei näherer Prüfung sich unter die Plün-
derungen gualisicirte, so wäre auch in dieser
Rüksicht eine Berichtigung der Feldschadens-
und Plünderung - Verzeichnisse vorzunehmen.
Uebrigens wäre diese Revision in der Regel
ohne abermalige Zuziehung der Beschädigten selbst,
in so fern nicht etwa besondere Umstände solche nb-
thig machen sollten, vorzunehmen, auch, da man
diese
 
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