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IZ8
L.) die Quartier- Verpflegung anbelangt, so sind
S. H. D. mit den von Prälaten und Landschaft
ausgestellten Grundsazen gnädigst einverstanden,
daß für Dach und Fach nichts vergütet werden
solle, für die Verpflegung selbst aber um so
billiger sei, eine angemessene Entschädigung zu
geben, als der Staat deswegen, wenigstens
zum Theil, durch Abweichung der regulirten
Portionen und Rationen an der Eoutribution
Compensation erhalten hat. Höchstdieselbe
sind aber mit der allgemeinen Landesverfamm-
lung überzeugt, daß eine vollkommene Ent-
schädigung hiebei nicht statt finden könne, da
zumal der Aufwand in manchen Rüksichten
sich nicht einmal mit bestimmter Gewißheit
eruircn läßt, und daher ein gewisser Durch-
schlag unumgänglich nöthig wird, in welcher
Rücksicht S. H. D. dafür halten, daß es zur
Befriedigung der Belästigten gereichen würde,
wenn nach dem Antrag der allgemeinen Lan-
desversammlung für die Verpflegung des
gemeinen Mannes täglich 18 kr.
eines Offiziers 27 kr.
eines Pferds zo kr.
vergütet werden; es finden jedoch Hbchstdiesels
be zugleich nothwendig, wegen der bei diesem
Gegenstand vorkommenden Verwiklungen und
Durchkreuzungen der verschiedenen für Quar-
tierverpflegung , oder anstatt deren für Natu-
ral-
IZ8
L.) die Quartier- Verpflegung anbelangt, so sind
S. H. D. mit den von Prälaten und Landschaft
ausgestellten Grundsazen gnädigst einverstanden,
daß für Dach und Fach nichts vergütet werden
solle, für die Verpflegung selbst aber um so
billiger sei, eine angemessene Entschädigung zu
geben, als der Staat deswegen, wenigstens
zum Theil, durch Abweichung der regulirten
Portionen und Rationen an der Eoutribution
Compensation erhalten hat. Höchstdieselbe
sind aber mit der allgemeinen Landesverfamm-
lung überzeugt, daß eine vollkommene Ent-
schädigung hiebei nicht statt finden könne, da
zumal der Aufwand in manchen Rüksichten
sich nicht einmal mit bestimmter Gewißheit
eruircn läßt, und daher ein gewisser Durch-
schlag unumgänglich nöthig wird, in welcher
Rücksicht S. H. D. dafür halten, daß es zur
Befriedigung der Belästigten gereichen würde,
wenn nach dem Antrag der allgemeinen Lan-
desversammlung für die Verpflegung des
gemeinen Mannes täglich 18 kr.
eines Offiziers 27 kr.
eines Pferds zo kr.
vergütet werden; es finden jedoch Hbchstdiesels
be zugleich nothwendig, wegen der bei diesem
Gegenstand vorkommenden Verwiklungen und
Durchkreuzungen der verschiedenen für Quar-
tierverpflegung , oder anstatt deren für Natu-
ral-