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Württemberg / Landtag [Editor]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 3.1797

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Dritten Bandes Neuntes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22576#0148
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140
falls mit dem Landschaftlichen Antrag, daß
die Ansäze derselben nach vorgängiger Modera-
tion ganz vergütet werden, dahingegen auch
die Billigkeit erfordert, daß kein einzelner,
welcher in der Regel auf Quartierbefreiung
Ansprache machen könnte, zur Zeit jener so
allgemein drückenden Noch eine Ausnahme ma-
che und Qnartierfrei bleibe, so ist hiebei zu-
gleich darauf zu sehen, ob dergleichen Privat-
personen äusser der in Rechnung gebrachten
Verpflegung auch an der sie verhaltnißmaßig
betroffenen Quartierslast ihren Antheil ohne
Aufrechnung getragen haben. Im entgegen-
gesezten Fall würde denselben billig von den
Ortsvorstehern noch ein verhältni'ßmäßiger Ab-
zug von ihren Rechnungen zu machen, und
auch bei denjenigen, welche sich sonsten dem
Quartier entzogen haben, ein solcher Ansaz
dafür nachzuholen seyn.
Die von gesammten Prälaten und Landschaft
(!) bei Bestimmung der Vorspanntaxen ge-
machten Anträge, nach welchen Dieselbe zwi-
schen kürzer und länger daurendxn Fuhren einen
Unterschied machen , und darauf antragen, daß
für die leztere, wenn sie über 6 Tage gedauert
haben, die Vorspannstare vermindert werden
sollte, beruhen auf der nicht ganz richtigen Vor-
aussezung, daß bei dergleichen langen Fuhren
und
 
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