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Ebingen stellen der Landesversammlung vor,
daß sie wegen verschiedener Eingriffe, die in ih-
re auf das Städtchen B ü z habende Rechte und
Privilegien von den Herzog!. Beamten zu Ebin-
gen gemacht worden, sich in zwei utbgsten Bitt-
schriften vom 4. Dec. 1793. und iz. Jun. 1794.
an gnädigste Herrschaft gewendet, hierauf aber
noch keine Herzog!. Resolution erhalten hätten;
sie bitten daher die Landesversammlung, zu ih-
rem Vorstand eine uthgste Jntercession einzrllegen.
Besch l. Der gebetenen uthgsten Jntercession
statt zu geben, und dem Abgeordneten von
Ebingen von dieser Entschliessung Nachricht
zu ertheilen, damit er seine Committenten da-
von berichten könne.
4) Erofnung der Berathschlagungen über den
Jnnhalt der Herzog!. Resolution vom 9ten Aug.
die Peräquation des kaiserlichen Kriegsschadens
betreffend.
Mittwoch, den 6. Sept. 1797.
1) Nach verlesenem Protokoll der gestrigen
Cizung werden
2) äusser den schon kn der Sizung vom 2zsten
Aug. 1797. angegebenen, noch einige ausseror-
dentliche Ncbenmittel, um den Ktiegeschaden de-
0 Z sto
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Ebingen stellen der Landesversammlung vor,
daß sie wegen verschiedener Eingriffe, die in ih-
re auf das Städtchen B ü z habende Rechte und
Privilegien von den Herzog!. Beamten zu Ebin-
gen gemacht worden, sich in zwei utbgsten Bitt-
schriften vom 4. Dec. 1793. und iz. Jun. 1794.
an gnädigste Herrschaft gewendet, hierauf aber
noch keine Herzog!. Resolution erhalten hätten;
sie bitten daher die Landesversammlung, zu ih-
rem Vorstand eine uthgste Jntercession einzrllegen.
Besch l. Der gebetenen uthgsten Jntercession
statt zu geben, und dem Abgeordneten von
Ebingen von dieser Entschliessung Nachricht
zu ertheilen, damit er seine Committenten da-
von berichten könne.
4) Erofnung der Berathschlagungen über den
Jnnhalt der Herzog!. Resolution vom 9ten Aug.
die Peräquation des kaiserlichen Kriegsschadens
betreffend.
Mittwoch, den 6. Sept. 1797.
1) Nach verlesenem Protokoll der gestrigen
Cizung werden
2) äusser den schon kn der Sizung vom 2zsten
Aug. 1797. angegebenen, noch einige ausseror-
dentliche Ncbenmittel, um den Ktiegeschaden de-
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