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gehabt hatten, sich wegen dem geistlichen Guts-
Beitrag mit dem Kirchenraths-Director und Ra-
then in einige verdrießliche Disputen einzulassen,
am allerwenigsten aber die gnädigste Herrschaft
so vielfältig zu molestiren."
' Zwar wurde dieser altübliche Typus, den drit-
theiligen Beitrag einzuziehen, durch den Landtags-
Abschied von 1670. auch wirklich wiederum her-
gestellt 2) der drittheilige Beitrag selbst aber konn-
te auch auf diesem Weg nicht vollsam bezogen
werden. Der Schaden lag tiefer, als daß dem-
selben nur durch Wiederherstellung der alten Form
des Einzugs hätte abgeholfen werden können.
Unter der Administrations- Regierung Herrn
Herzogs Friederich Carls wurden der Fundations-
widrigen Ausgaben bei dem geistlichen Gut im-
mer mehrere, die von der Landschaft gemachte
uthgste Vorstellungen: daß die Prälaten , ,,wann
„die Landschaft sich der Wirklichkeit von Seiten
„des geistlichen Guts destituirt sehen müßte, in
„essetku nur in der armeu sie nichts angehen,
„den Landschaft und Unrerthanen leere Sekel vo-
„tiren müßten" **)
be-
Wirtembergische Landesgrundverfassung S. 759.
'^) Worte des Landsch. untetthänigsten Anbringens vom
28. Jan. i686.
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gehabt hatten, sich wegen dem geistlichen Guts-
Beitrag mit dem Kirchenraths-Director und Ra-
then in einige verdrießliche Disputen einzulassen,
am allerwenigsten aber die gnädigste Herrschaft
so vielfältig zu molestiren."
' Zwar wurde dieser altübliche Typus, den drit-
theiligen Beitrag einzuziehen, durch den Landtags-
Abschied von 1670. auch wirklich wiederum her-
gestellt 2) der drittheilige Beitrag selbst aber konn-
te auch auf diesem Weg nicht vollsam bezogen
werden. Der Schaden lag tiefer, als daß dem-
selben nur durch Wiederherstellung der alten Form
des Einzugs hätte abgeholfen werden können.
Unter der Administrations- Regierung Herrn
Herzogs Friederich Carls wurden der Fundations-
widrigen Ausgaben bei dem geistlichen Gut im-
mer mehrere, die von der Landschaft gemachte
uthgste Vorstellungen: daß die Prälaten , ,,wann
„die Landschaft sich der Wirklichkeit von Seiten
„des geistlichen Guts destituirt sehen müßte, in
„essetku nur in der armeu sie nichts angehen,
„den Landschaft und Unrerthanen leere Sekel vo-
„tiren müßten" **)
be-
Wirtembergische Landesgrundverfassung S. 759.
'^) Worte des Landsch. untetthänigsten Anbringens vom
28. Jan. i686.