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Die
Verhandlungen auf dem Wirtcmbergischen
Landtage im Jahre 1797«
Dritten Bandes Dreizehntes Stük.
(Fottsezung.)
h) Mehrere Eommunvorsteher haben, unerachtet
ihnen durch die herzogliche General - Rescripte
vom Liren Julii und zten und i2ten August
1796. die Vorschrift ertheilt worden ist, wie
sie sich in Absicht auf die über die requirirte
Lieferungen beizubringende Quittungen und Be-
scheinigungen verhalten sollen, sich hiebei nicht
in den Grenzen eines erlaubten Amtseifers ge-
halten , sondern sie sind vielmehr so weit gegan-
gen , daß man von Seiten des Landes selbst
dasjenige zu verliehren Gefahr lauft, wofür
sie bereits gültige Quittungen in Händen hatten.
Auch dürfte es wohl
c) wenige Schwierigkeit haben, die Entscheidung,
ob die auf diese Weise aufgewendete Kosten zu
vergüten seien oder nicht, so lange im An-
stande zu lassen, bis die Abrechnung mit der
französischen Republik vollends ins Reine ge-
n bracht
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Die
Verhandlungen auf dem Wirtcmbergischen
Landtage im Jahre 1797«
Dritten Bandes Dreizehntes Stük.
(Fottsezung.)
h) Mehrere Eommunvorsteher haben, unerachtet
ihnen durch die herzogliche General - Rescripte
vom Liren Julii und zten und i2ten August
1796. die Vorschrift ertheilt worden ist, wie
sie sich in Absicht auf die über die requirirte
Lieferungen beizubringende Quittungen und Be-
scheinigungen verhalten sollen, sich hiebei nicht
in den Grenzen eines erlaubten Amtseifers ge-
halten , sondern sie sind vielmehr so weit gegan-
gen , daß man von Seiten des Landes selbst
dasjenige zu verliehren Gefahr lauft, wofür
sie bereits gültige Quittungen in Händen hatten.
Auch dürfte es wohl
c) wenige Schwierigkeit haben, die Entscheidung,
ob die auf diese Weise aufgewendete Kosten zu
vergüten seien oder nicht, so lange im An-
stande zu lassen, bis die Abrechnung mit der
französischen Republik vollends ins Reine ge-
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