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2
<1
Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1797«
Dritten Landes Fünfzehntes Stük.
(Fortsezung.)
Alle diese Gegenstände können, da sie haupt-
sächlich nur zur Ostentativ» dienen, von einem
Steuer-Bedienten mittelst einer von Haus zu Haust
vorzunehmenden Nachfrage eruirt werden, ohne
daß deßwegen eine für jeden Einzelnen so peinli-
liche, und von Geh. Subsiguirten bei ihrem uthgsten
Antrag auf eine Vermögenssteuer so sorgfältig ver-
miedene Vermögens-Untersuchung uothweudig wä-
re. Geh. Subsignirte nehmen daher keinen An-
stand, bei E. H. D. uthgst. darauf anzutragen,
daß
Von einer goldenen Taschenuhr
40
kr.
Von einer silbernen oder tombakenen
20
kr.
Von einer zweiten Uhr ohne Unter¬
schied i st
Von goldenen Schuhschnallen
45
kr.
Von silbernen Schuhschnallen
12
kr.
p
Von
2
<1
Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1797«
Dritten Landes Fünfzehntes Stük.
(Fortsezung.)
Alle diese Gegenstände können, da sie haupt-
sächlich nur zur Ostentativ» dienen, von einem
Steuer-Bedienten mittelst einer von Haus zu Haust
vorzunehmenden Nachfrage eruirt werden, ohne
daß deßwegen eine für jeden Einzelnen so peinli-
liche, und von Geh. Subsiguirten bei ihrem uthgsten
Antrag auf eine Vermögenssteuer so sorgfältig ver-
miedene Vermögens-Untersuchung uothweudig wä-
re. Geh. Subsignirte nehmen daher keinen An-
stand, bei E. H. D. uthgst. darauf anzutragen,
daß
Von einer goldenen Taschenuhr
40
kr.
Von einer silbernen oder tombakenen
20
kr.
Von einer zweiten Uhr ohne Unter¬
schied i st
Von goldenen Schuhschnallen
45
kr.
Von silbernen Schuhschnallen
12
kr.
p
Von