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rechnungswesens aussprachen, war die seitherige Gemeinde-
rechnungsordnung vom Jahr 1844 einer Durchsicht unter-
worfen und das Ergebniß derselben hierauf mit einer aus
verschiedenen Theilen deS Landes hierher berufenen Versamm-
lung von Gemeinderechnern und anderen Gemeindebeamten
und Rechnungsverständigen erörtert und berathen worden.
Vom 26. Januar d. I. an tritt die neue Verordnung in's
Leben. (K. Z.)
ff Vorr der Mblach im Seekreis, 8. Febr. Sind
die Mößkircher Kaufleute wirklich die Demokraten, für die
sie sich immer erklären? Diese Frage ist leicht zu beant-
worten: ibre Handlungsweise beweist das Gegentheil, denn
bekanntlich haben sie seit mehreren Jahren eine Handelskam-
mer gebildet, zum Zwecke, ihre Waaren zu gleichen Preisen
zu verkaufen, daher es auch kommt, daß das minderbemit-
telte Publikum in Mößkirch und Umgegend seit Jahren für
die nöthigen Spezereiwaaren, als Kaffe, Zucker u. s. w. für
das Pfund wenigstens 2 Kreuzer mehr bezahlen muß, als
solche in allen Nachbarstädtchen verkauft werden. Daß da-
durch nur der Arbeiterstand im Nachthcil ist, welcher die
ärmerc und größte Klaffe des Volkes bildet, ist klar, weil
Derjenige, welcher oft nur 6 Kreuzer besitzt, seinen Bedarf
nicht aus den entfernten Nachbarorten beziehen kann, wie
dies beim Bemittelten und Neichen der Fall ist. Also ver-
folgen die obgedachten Herren eigentlich dasselbe System, wie
unsere honette Regierung und Beamtenkammer, die sich auch
nur meistens vom Schweiße des arbeitenden Volkes mästen!
ffsi Aus dem Taubergrund, 2. Febr. Daß die
Regierung zu dem unnöthigen Militär, dem Beamtenheer,
zu den Spionen, und für die hohen Personen Geld braucht,
viel Geld, ist bekannt; weniger aber, wie sie sich's zu ver-
schaffen weiß. Ich will einmal dem Volksführer ein Prob-
lem von wegen den Bauschsummen zuschicken, damit er's be-
kannt werden lasse:
Im Gesetz über die Wein-, Akzis- und Ohmgeldbausch-
summen ist nämlich gesagt, daß bei deren Berechnung der
Durchschnitt von den letzten fünf Jahren zu Grunde
gelegt werden solle, es könne aber auch ein Durchschnitt von
weniger Jahren angenommen werden. Daß die Finanzbe-
hörde das letztere als vortheilhafter vorzog, ist natürlich; es
wurden alsdann die zwei Jahre genommen, in welcher
die Wirthe am meisten Wein eingelegt hatten und daraus
der Durchschnitt gezogen. Das ist ein Pfiffikus Schmerle,
der Obereinnehmer; aber 's kommt noch besser. Als die
Wirthe sich darüber beschwerten und namentlich sich auf ih-
ren Weinvorrath im Keller beriefen, von dem sie doppelt
Akzis und Ohmgeld bezahlen müßten, weil sie ihn im Jahr
1846 und 1847 schon verakzist hatten, so wurde jedem Wirth
der Weinvorrath ausgenommen, dessenungeachtet aber
die auf obige pfiffige Weise herauSgebrachte,
viel zu hohe Bauschsumme gefordert und durch
Erekuzion beigetrieben, dabei jedoch großmü-
thig versprochen, daß von dem aufgenommenen
Weinvorrath nach einem zu erwartenden Gesetz
der Akzis- und Ohmgeldsbetrag vergütet werde.
Was braucht's hiezu ein Gesetz? Man kann ja die
Vergütung wegen dem Weinvorrath gleich an der Bausch-
summe abziehen. Aber nein — die Regierung braucht Geld,
mm die hohen Personen, das Beamtenheer und die Spione
zu bezahlen, und das überflüssige Militär zu halten, und
zwingt den Bürger, durch den Steuergardisten,
ihr, der Negierung, zu borgen!
Wenn aber keine Vergütung erfolgt, bei wem soll
dann der Bürget die Regierung verklagen? hat meines
Wissens noch nie was genutzt, wenn man den Teuft! bei
seiner Großmutter verklagt hat. Nur so fortgemacht, Ihr
Herren Beamten, 's kommt auch wieder anders!
8 Vom Odenwald, 9. Februar. Der Volksfüh-
rer hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Krebsschäden unse-
res Gerichts- und Gememdewesens aufzudecken und mit un-
nachsichtiger Strenge gegen Diejenigen aufzutreten, die sich
an dem Volke aus Gleichgiltigkeit, aus Vorsatz oder vielleicht
gar aus heimlicher Rache versündigen; er hat es sich zur
Aufgabe gemacht, Mittel und Wege zu erforschen, die zur
Verbesserung unserer Zustände führen. Manches Gute ist
dadurch schon gestiftet, manche Sünde (am Volk) verhindert
worden. Wtt bringen heute eine Gesetzeswirthschaft zur
Sprüche, der schon mancher Bürger das ganze Vermögen als
Zeche opfern mußte. Sie betrifft den schändlichen, künstlichen
Wucher erxes Juden (die braven heiße ick Israeliten).
Damit die Sache verständlich wird, wollen wir sie in ei-
nem Gleichniß erzählen und der Geschichte den Titel geben:
„Wie ein Vchacherjud ein Bäuerlein mit amtli-
cher Erlaudniß umbringen darf." Beispielsweise also
angenommen: Der Löb Oppenheimer von da und da,
oder Der Land sch ad en von Neckarsteinach verhandelt
an Michael Dlawe von da und da eins Kuh und be-
kommt nach Verabredung 7 Gulden Aufgeld, in sechs Wo-
chen zahlbar. Nach sechs Wochen hat das Bäuerlein nur
4 Gulden, hinterlegt aber bei einem zahlungsfähigen Manne
ein Stück feines Tuch von 60 Ellen zum Versatz für die 3
übrigen Gulden auf einige Wochen. Der Landschaden nimmt
den Versatz, aber nicht die 4 Gulden an, sondern geht nach
Mokum Heidelberg und klagt das Bäuerlein ein. Gang-
gebühr so viel. Das Bauerlein schickt das Geld (4 fl.)
noch ein Mal an den Landschaden mit der Bitte, doch dies
einstweilen entnehmen zu wollen. Er thut es nicht, geht viel-
mehr am andern Tag nach Mokum Heidelberg und ruft —
um sein Profitchen zu Vergrößern — bei Amt an. Gang-
gebühr so viel. Das Bäuerlein geht ans Amt, beschwert
sich, es habe dem Kläger Tuch getüncht und deßhalb so und
so viel zu fordern, es habe ihm 4 Gulden gesendet, der Land-
schaden nehme es aber immer nicht an. Man versprach,
denselben abzuweisen. Der Landschaden ruft aber an. Gang-
gebühr so viel. Der Landschaden läßt bald darauf in
des Bäuerleins Ort eine Kuh im Zwangsweg versteigern,
die er einem Manne für 93 Gulden und einige Früchte auf-
geschmußt, für 40 Gulden aber wieder an sich gezogen hat.
Dlawe hat die 7 Gulden beisammen und will sie in der
Wohnung des Bürgermeisters an den Jud abtragen. Die-
ser sagt: „Es könnt' mer ach genumme wärre, geh' mit bis
us de nächste Ort." Es geschieht — aber das Geld wird
nicht angenommen. Man geht auf Verlangen des Juden
dis nach Neckarsteinach, allein es wird auch dort nicht an-
genommen. Am andern Tag hat der Landschaden in Mo-
kum H. Handelsgeschäfte und — er kann noch etwas neben-
her verdienen, — er ruft an. Ganggebühr soviel. Kurz,
nach 16 Wochen macht die Forderung 16 fl.
Das ist ein Handel, der andere kommt noch nach.
1) Warum hat der Landschaden das Gels nicht angenom-
men? Antwort: So hat es ihm 450 Prozente ge-
tragen.
2) Was ist vom Landschaden zu halten? „Die Gurgel
—", wenn man dürfte!
3) Was ist von einem Beamten zu halten, der solchem
Treiben keinen Einhalt thun mag? Antwort: Der
neue Beamte, wird es thun?
rechnungswesens aussprachen, war die seitherige Gemeinde-
rechnungsordnung vom Jahr 1844 einer Durchsicht unter-
worfen und das Ergebniß derselben hierauf mit einer aus
verschiedenen Theilen deS Landes hierher berufenen Versamm-
lung von Gemeinderechnern und anderen Gemeindebeamten
und Rechnungsverständigen erörtert und berathen worden.
Vom 26. Januar d. I. an tritt die neue Verordnung in's
Leben. (K. Z.)
ff Vorr der Mblach im Seekreis, 8. Febr. Sind
die Mößkircher Kaufleute wirklich die Demokraten, für die
sie sich immer erklären? Diese Frage ist leicht zu beant-
worten: ibre Handlungsweise beweist das Gegentheil, denn
bekanntlich haben sie seit mehreren Jahren eine Handelskam-
mer gebildet, zum Zwecke, ihre Waaren zu gleichen Preisen
zu verkaufen, daher es auch kommt, daß das minderbemit-
telte Publikum in Mößkirch und Umgegend seit Jahren für
die nöthigen Spezereiwaaren, als Kaffe, Zucker u. s. w. für
das Pfund wenigstens 2 Kreuzer mehr bezahlen muß, als
solche in allen Nachbarstädtchen verkauft werden. Daß da-
durch nur der Arbeiterstand im Nachthcil ist, welcher die
ärmerc und größte Klaffe des Volkes bildet, ist klar, weil
Derjenige, welcher oft nur 6 Kreuzer besitzt, seinen Bedarf
nicht aus den entfernten Nachbarorten beziehen kann, wie
dies beim Bemittelten und Neichen der Fall ist. Also ver-
folgen die obgedachten Herren eigentlich dasselbe System, wie
unsere honette Regierung und Beamtenkammer, die sich auch
nur meistens vom Schweiße des arbeitenden Volkes mästen!
ffsi Aus dem Taubergrund, 2. Febr. Daß die
Regierung zu dem unnöthigen Militär, dem Beamtenheer,
zu den Spionen, und für die hohen Personen Geld braucht,
viel Geld, ist bekannt; weniger aber, wie sie sich's zu ver-
schaffen weiß. Ich will einmal dem Volksführer ein Prob-
lem von wegen den Bauschsummen zuschicken, damit er's be-
kannt werden lasse:
Im Gesetz über die Wein-, Akzis- und Ohmgeldbausch-
summen ist nämlich gesagt, daß bei deren Berechnung der
Durchschnitt von den letzten fünf Jahren zu Grunde
gelegt werden solle, es könne aber auch ein Durchschnitt von
weniger Jahren angenommen werden. Daß die Finanzbe-
hörde das letztere als vortheilhafter vorzog, ist natürlich; es
wurden alsdann die zwei Jahre genommen, in welcher
die Wirthe am meisten Wein eingelegt hatten und daraus
der Durchschnitt gezogen. Das ist ein Pfiffikus Schmerle,
der Obereinnehmer; aber 's kommt noch besser. Als die
Wirthe sich darüber beschwerten und namentlich sich auf ih-
ren Weinvorrath im Keller beriefen, von dem sie doppelt
Akzis und Ohmgeld bezahlen müßten, weil sie ihn im Jahr
1846 und 1847 schon verakzist hatten, so wurde jedem Wirth
der Weinvorrath ausgenommen, dessenungeachtet aber
die auf obige pfiffige Weise herauSgebrachte,
viel zu hohe Bauschsumme gefordert und durch
Erekuzion beigetrieben, dabei jedoch großmü-
thig versprochen, daß von dem aufgenommenen
Weinvorrath nach einem zu erwartenden Gesetz
der Akzis- und Ohmgeldsbetrag vergütet werde.
Was braucht's hiezu ein Gesetz? Man kann ja die
Vergütung wegen dem Weinvorrath gleich an der Bausch-
summe abziehen. Aber nein — die Regierung braucht Geld,
mm die hohen Personen, das Beamtenheer und die Spione
zu bezahlen, und das überflüssige Militär zu halten, und
zwingt den Bürger, durch den Steuergardisten,
ihr, der Negierung, zu borgen!
Wenn aber keine Vergütung erfolgt, bei wem soll
dann der Bürget die Regierung verklagen? hat meines
Wissens noch nie was genutzt, wenn man den Teuft! bei
seiner Großmutter verklagt hat. Nur so fortgemacht, Ihr
Herren Beamten, 's kommt auch wieder anders!
8 Vom Odenwald, 9. Februar. Der Volksfüh-
rer hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Krebsschäden unse-
res Gerichts- und Gememdewesens aufzudecken und mit un-
nachsichtiger Strenge gegen Diejenigen aufzutreten, die sich
an dem Volke aus Gleichgiltigkeit, aus Vorsatz oder vielleicht
gar aus heimlicher Rache versündigen; er hat es sich zur
Aufgabe gemacht, Mittel und Wege zu erforschen, die zur
Verbesserung unserer Zustände führen. Manches Gute ist
dadurch schon gestiftet, manche Sünde (am Volk) verhindert
worden. Wtt bringen heute eine Gesetzeswirthschaft zur
Sprüche, der schon mancher Bürger das ganze Vermögen als
Zeche opfern mußte. Sie betrifft den schändlichen, künstlichen
Wucher erxes Juden (die braven heiße ick Israeliten).
Damit die Sache verständlich wird, wollen wir sie in ei-
nem Gleichniß erzählen und der Geschichte den Titel geben:
„Wie ein Vchacherjud ein Bäuerlein mit amtli-
cher Erlaudniß umbringen darf." Beispielsweise also
angenommen: Der Löb Oppenheimer von da und da,
oder Der Land sch ad en von Neckarsteinach verhandelt
an Michael Dlawe von da und da eins Kuh und be-
kommt nach Verabredung 7 Gulden Aufgeld, in sechs Wo-
chen zahlbar. Nach sechs Wochen hat das Bäuerlein nur
4 Gulden, hinterlegt aber bei einem zahlungsfähigen Manne
ein Stück feines Tuch von 60 Ellen zum Versatz für die 3
übrigen Gulden auf einige Wochen. Der Landschaden nimmt
den Versatz, aber nicht die 4 Gulden an, sondern geht nach
Mokum Heidelberg und klagt das Bäuerlein ein. Gang-
gebühr so viel. Das Bauerlein schickt das Geld (4 fl.)
noch ein Mal an den Landschaden mit der Bitte, doch dies
einstweilen entnehmen zu wollen. Er thut es nicht, geht viel-
mehr am andern Tag nach Mokum Heidelberg und ruft —
um sein Profitchen zu Vergrößern — bei Amt an. Gang-
gebühr so viel. Das Bäuerlein geht ans Amt, beschwert
sich, es habe dem Kläger Tuch getüncht und deßhalb so und
so viel zu fordern, es habe ihm 4 Gulden gesendet, der Land-
schaden nehme es aber immer nicht an. Man versprach,
denselben abzuweisen. Der Landschaden ruft aber an. Gang-
gebühr so viel. Der Landschaden läßt bald darauf in
des Bäuerleins Ort eine Kuh im Zwangsweg versteigern,
die er einem Manne für 93 Gulden und einige Früchte auf-
geschmußt, für 40 Gulden aber wieder an sich gezogen hat.
Dlawe hat die 7 Gulden beisammen und will sie in der
Wohnung des Bürgermeisters an den Jud abtragen. Die-
ser sagt: „Es könnt' mer ach genumme wärre, geh' mit bis
us de nächste Ort." Es geschieht — aber das Geld wird
nicht angenommen. Man geht auf Verlangen des Juden
dis nach Neckarsteinach, allein es wird auch dort nicht an-
genommen. Am andern Tag hat der Landschaden in Mo-
kum H. Handelsgeschäfte und — er kann noch etwas neben-
her verdienen, — er ruft an. Ganggebühr soviel. Kurz,
nach 16 Wochen macht die Forderung 16 fl.
Das ist ein Handel, der andere kommt noch nach.
1) Warum hat der Landschaden das Gels nicht angenom-
men? Antwort: So hat es ihm 450 Prozente ge-
tragen.
2) Was ist vom Landschaden zu halten? „Die Gurgel
—", wenn man dürfte!
3) Was ist von einem Beamten zu halten, der solchem
Treiben keinen Einhalt thun mag? Antwort: Der
neue Beamte, wird es thun?