r« rs. Mgufk M»
ZnvaNken- u. HAerkNekenenVerMerung
Ein UeberbltS von rem VriWenlen der LandesversiKemngsaMatt Baben
Direktor Aaujü) im Z.Schulungskurs berNSBO-Amtswalter
rung, d«r sog. wandrrverficherung und auf di«
Leistung»« ohne Rechtsanspruch, das find Heil-
verfahren und Darlehen, eingehend ein. Er kam
auf die Fortschritte in der Tuberkulosenbekämp-
fung und auf die Bekämpfung des Krebses mit
zahlenmäßigen erläuternden Beispielen zu spre-
Ls
Eaubetriebszelleninspekteur Hormuth er-
öffnete am Sonntag den 8. Schulungskurs für di«
NSBO-Amtswalter Nordbaden, im Hause der
Arbeit und gab dem Präsidenten Rausch,
Karlsruhe, das Wort, der etwa folgender aus-
führte: Träger der Invalidenversicherung find
die 28 Landesversicherungsanstalten, die nach
Ländern bezw. nach preußischen Provinzen ein-
geteilt sind, ferner die S Sonderanstalten (Knapp-
Mast, Reichsbahn, Seeschiffahrt usw.). Organi-
satorisch setzten sie sich aus Vorstand und Aus-
schuß zusammen. Sie sind keine Selbstverwal-
tungskörper, weil die Spitzen vom Staat ernannt
werden. Der Umfang der Invalidenversicherung
besteht in demselben Personenkreis wie Sei der
Krankenversicherung: Arbeiter, Gesellen, Lehr-
linge, Hausgehilfen, Hausgewerbetreibende. Ver-
sichert ist nur, wer Varlohn empfängt. In Zu-
kunft soll alles erfaßt werden, weil viel Unfug
u. Mißbrauch getrieben wird u. Verschleierungen
oft vorkommen. Was ist Lohn? Der auf die
Woche entfallende Barlohn, der Wert der Sach-
bezüge, wie er von dem örtlich zuständigen Ver-
sicherungsamt festgesetzt ist, Zulagen und Vergü-
tungen für Ueberstunden, Schwerarbeit, Spezial-
arbeit, Trinkgelder und ähnliche Leistungen.
(Dann führte Herr Rausch die bekannten Bei-
tragssätze auf). Es muß verlangt werden, daß
weitere Lohnklassen hinzukommen um höhere
Renten zu bekommen. Für jede Kalenderwoche,
'in der ein Versicherter beschäftigt wird, muß
der Beitrag entrichtet werden. Die Beitrags-
woche beginnt mit dem Montag, die Entwertung
der Marke hat Ende der Woche am Sonntag zu
erfolgen. Beschäftigen mehrere Arbeitgeber den
Versicherten während einer Woche der Reihe
nach, so hat der erste von diesen den ganzen Bei-
trag zu zahlen, alle haften aber gesamtverbind-
lich bei jeder Lohnzahlung. Die Versicherungs-
pflichtigen müssen sich bei der Lohnzahlung die
Hälfte der Beiträge abziehen lassen. Sind Lohn-
abzüge bei einer Lohnzahlung unterblieben, so
dürfen sie nur noch bei der nächsten nachgeholt
werden. Für Versicherte, deren Wochenlohn un-
ter 6 Mark ist, hat der Arbeitgeber die vollen
Beiträge allein zu entrichten. Zum Eintritt in
die Selbstversicherung sind bis zum vollendeten
40. Lebensjahr berechtigt Gewerbetreibende u. "
a., die in ihren Betrieben keine oder höchstens
zwei Verstcherungspflichtige beschäftigen und
Personen, die versicherungsfrei sind. Der Red-
ner ging dann auf die Wartezeiten ein. Bei-
träge zur Angestelltenversicherung werden ange-
rechnet. Die Anwartschaft erlischt, wenn in 2
Jahren weniger als 20 Beiträge als versiche-
rungspflichtig oder freiwillig verwendet sind und
wenn nicht dreiviertel Deckung durch ordnungs-
mäßig verwendete Beitragsmarken für die Zeit
zwischen dem erstmaligen Eintritt und dem Ver-
sicherunasfall aufgebracht sind. Alle einlaufsn-
den Versicherunqskarten werden auf Anwartschaft
nachgeprüft. Vollgeklebte Quittungskarten und
solche, deren Ausstellungsdatum 2 Jahre und
mehr zurückliegt, sind umzutauschen in neue,
wird eine Quittungskarte nicht innerhalb zweier
Jahre nach dem Ausstellungsdatum umgetauscht,
so läuft jeweils eine neue Anwartschaft von 2
Jahren, deren jede durch mindestens 20 Pflicht-
oder freiwillige — bei Selbstversicherung 40
Wachenbeiträge — gedeckt sein muß. Ist eine
solche Deckung nicht vorhanden erlischt die An-
wartschaft und damit jeder Anspruch aus sämt-
lichen bereits geklebten Marken. Wer aus einem
versicherungspflichtigen Verhältnis ausschsidet,!
mutz die Versicherung freiwillig fortsetzen, wenn
er nicht alle Ansprüche verlieren will. Frei-
willige Beiträge haben mindestens nach Lohn-
klasse 2 zu erfolgen. Die Wsiterversichsrung der
Arbeitslosen geschieht für die Dauer der Haupt-
unterstükung durch das Arbeitsamt und nach
Ablauf dieser Zeit durch die Gemeinde-Fürsorge-
verbSnd«. Di« Landesverficherungsanstalt g«.
währt Leistungen mit Rechtsanspruch wie In-
validen- und Hinterbliebenenrenten und Leistun-
gen ohne Rechtsanspruch wie Heilverfahren und
Darlehen. Dir. Rausch gab dann die Zusammen-
setzung der Invaliden-, Witwen- und Waisenren-
ten aus Reichszuschuß, Grundbetrag und Stei-
gerungssatz bekannt. Bei Wiederverhriratung
wird die Witwenrente, und bei Erreichung des
IS. Lebensjahres die Waisenrente entzogen. Bei
Rentenablehnung kann um Berufung beim
Oberversicherungsamt und gegen das Urteil des-
selben Revision beim Landesversicherungsamt
nachgesucht werden. Das Verfahren ist kostenlos.
Herr Rausch ging weiter auf die Wechselwirkun-
gen zwischen Invaliden- und Angestelltenversiche-
Jn unserem Stadtteil Wieblingen besteht nun-
mehr seit 25 Jahren die Einrichtung der gemein-
samen Wasserversorgung, als Teil des Verbands-
wasserwerkes „Neckargruppe". Gemeinsam mit
den Nachbarorten Edingen und Friedrichsfeld
wurde auf der Gemarkung Wieblingen ein
Pumpwerk zur Versorgung der drei Ortschaften
errichtet. Einige Jahre später ist dann auch die
Gemeinde Neckarhausen und die Filialgemeinde
Grenzhof zum Verbände hinzugetreten.
Durch die Abschaffung der einzelnen Dorfbrun-
nen, Pumpbrunnen, ist ein Stück der alten Ro-
mantik verschwunden, aber für alle Bürger ist
die gemeinsame Wasserversorgung so segensreich
geworden, daß wohl keiner sie missen möchte. Ne-
ben einer außerordentlichen Verbesserung der
hygienischen Verhältnisse brachte die neue Ein-
richtung bedeutende Vereinfachungen im häus-
lichen Leben und bedeutete, was besonders we-
sentlich und wichtig ist, eine große Verbesserung
bei Feuersgefahr.
Die erste Anlage, welche aus 2 Tiefbrunnen,
1 Förderanlage (2 elektrisch angetriebene Pum-
pen) und einem Hochbehälter nebst Wohnhaus
chen. Der Beitragseinzug geschieht durch den Ar.
bettgeber oder durch dir Krankenkasse, wobei aber
der Arbeitgeber für die Landesverficherungsan-
stalt haftet. An Beispielen gab er die Notwen-
digkeit der Ueberwachung der Beitragsentrichtung
bekannt. Dann übte Herr Rausch stark« Kritik
an dem früheren System und dessen Unverständ-
nis zu einer richtigen Sozialpolitik. Die Sanie-
rung und Reform der Invalidenversicherung wird
im Geiste der neuen Zeit erfolgen. Es wird ein
völliger Umbau der ganzen Sozialversicherung
kommen. Es ist ein Sozialprogramm, das bei der
früheren Reichsregierung einfach undenkbar war.
Eaubetriebszelleninspekteur Hormuth dankte
dem Redner für seine Ausführungen. Eine kleine
Aussprache schloß sich an.
klein erwiesen. Die sich stark vermehrenden
Landgemeinden forderten vom Verband immer
größere Wassermengen, welche das Werk nicht
mehr leisten konnte. Infolgedessen wurden in den
dem Werk entgegengesetzten Ortsausgängen der
Verbandsgemeinden Friedrichsfeld—Neckarhausen
automatische Pumpwerke errichtet, um während
der heißen Jahreszeiten die fehlende Wasser-
menge zu fördern und damit die an den End-
strängen bestehende geringe Druckhöhe zu ver-
bessern. Es sind hier ebenfalls Tiefbrunnen mit
elektrisch angetriebenen Kreiselpumpen aufge-
stellt. Im Stadtteil Wieblingen wurde die Ost-
hälfte des Ortes zur besseren Versorgung und
Druckerhöhung an die Versorgungsleitungen der
Stadt Heidelberg angeschlossen.
Auch die Filialgemeinde Erenzhof wurde
gelegentlich der Verlegung der Wasserhauptlei-
tung Rheinau—Heidelberg an diese Hauptleitung
angeschlossen, wodurch der Hof bessere Druckver-
hältnisse erhielt (Vorteil bei Brandfällen).
Das in den 3 Werken geförderte Wasser kann
ohne jeglichen Reinigungsprozeß dem Verb.mu«
cher^'mefübrt werden, es ist in jeder Beziehung
bzsteden. bat Och iw La',?s d-»r 25 Jabre als w
25 Zähre
OerseOrgllllg
Wieblingen
Briestauben-Jungslug ab Schw.-Hall! Die
Jungtiere wurden in Schwäb.-Hall (100 Kilo-
meter Luftlinie) um 8.40 Uhr in Flug gesetzt. 1
Die ersten Tauben erreichten um 10.09 Uhr ihren
Heimatschlag. Durch den starken Südwestwind
konnten nur etwas über 900 Flugmeter pro Mi-
nute erzielt werden. Die ersten zehn Preisträ-
ger wurden: 1. Fritz Oeldorf, Alt Heidelberg,
2. Frz. Utz, Wandervogel Ziegelhausen, 3. Gg.
Olbert, Gutflug Eppelheim, 4. Karl Hoffmann,
Eutflug Eppelheim, 5. Hch. Gänzel, Gute Hoff-
nung Heidelberg-Wieblingen, 6. Ludwig Häuser,
1896 Heidelberg, 7. Wetzel und Steinbacher,
Wandervogel Ziegelhausen, 8. Alfred Strötznsr,
Gute Hoffnung, Wieblingen, 9. Oskar Barth
Alt Heidelberg, 10. Adolf Maisch, Wandervogel
Ziegelhausen. Den Ehrenpreis für die 3 schnell-
sten Jungtauben erhielt Frz. Utz, Ziegelhausen.
Jungslug ab Crailsheim. In Crailsheim (120
Kilometer) erfolgte der Auflaß bereits um 5.50
Uhr, sodaß die Spitzentiere bei einem Durch-
schnitt von 1000 Flugmetern pro Minute schon um
7.15 Uhr in Heidelberg waren. Die Ergebnisse
folgen noch.
Vom Bund Königin Luise wird uns zur Be-
kanntgabe mitgeteilt: Der Bund Königin
Luise gehört seit dem 4. August 1933 der
Reichsarbeitsgemeinschaft deutscher Frauenver-
bände an, die dem Herrn Reichsfinanzminister
untersteht. Durch den Eintritt in diese sind für
den Bund Königin Luise alle anderen Bindun-
gen gelöst worden«
^uver von oer r. oauermagung uno Lw-itremurmer m Kirchheim.
1 Bauernabordnung mit Fahne. 2 Pg. Bürgermeister Metzel und der Standartenführer
der SS-Reiterstandarke Dr. Hausamen. 3 Ein schöner Sprung. 4 Fußball zu Pferd, eine
schwierige Dressur. 5 Prachtvoller lOjährigex Zuchthengst. 6 Standartenführer Dr. Hausa-
men. 7 Der zehnjährige (im Galopp). 8 und 9 Aufstellung und Meldung der SS-Aeiter.
) kl.: r -
hygienisch und chemisch «inwandfr«t und vo«
gleichbleibender Beschaffenheit.
Trotzdem im Laufe der 25 Jahr« der Wasser,
bedarf der vier Gemeinden erheblich gestiegen ist,
reicht der Wasservorrat des Untergrundes
(Rhein-diluv.) vollkommen aus, den Bedarf zu
decken.
Lediglich di« ungünstig« Lag« d«r Ortschafte«
zum Hauptwerk zwang den Verband, Hilfswerk«
zu erstellen, da auf diese Art den mangelnden
Druckverhältnissen am besten abgrholfen werde«
konnte.
Die Verbandsleitung ist z. Zt. im zentral g«
legenen Edingen, dessen Bürgermeister und Be-
amte die Belange de« Verbandes erledigen.
Die Betreuung der Anlagen des Verband«»,
einschließlich der neuen automatisch gesteuerten
Hilfspumpwerke in Friedrichsfeld-Neckarh.rusen
war s. Zt. dem Maschinenmeister Hummel
übertragen worden. In dieser langen Zeit hat
es Hummel verstanden, zur Zufriedenheit der
Bewohner der vier Gemeinden die Wasserver-
sorgung zu überwachen, die Maschinen zu bedie-
nn und gewissenhaft die Interessen zu vertreten,
Es ist zu verstehen, daß ihm besonders die alte
Anlage, bei welcher er nunmehr 25 Jahre lebt,
ans Herz gewachsen ist, sodaß er sich selbst als
Bestandteil des Verbandes fühlt und mit ihm
lebt. Möge es ihm vergönnt sein, noch recht
viele Jahre auf seiner einsamen Scholle zu Hau-
sen, um jedermann zur Freude das klare Naß
aus der Tiefe zu holen und zum Segen der Mit»
menschen an die Verbraucherstellen weiter z«
fördern.
—. 0-.
Zasammenkaftung
de» Wervefaanento
Nationalsozialistische ReichSsachschast Deutsch«
Werbefachleute.
Sn der außerordentlichen Hauptversammlung
des Deutsche« Reklame-Verbandes «. B. am Ä
August in Berlin wurde die Auflösung deS Ber.
vauves beschlossen.
Der RetchsWhrer de« NattoMAwzwMßHem
Reichsfachschaft Deutscher Werbefachlvutes R.S-
R.D.W.) in der ddoisten Leitung der P.O. der
NSDAP. Hugo Fischer, erläßt folgende Bs-
kanntnmchung:
Mus Anordnung des RelchSmintsterimn» Wr
Volksaufklärung und Propaganda, das allein in»
engsten Einvernehmen mit der ReichS-Propa-
gamdaleitung der P.O. Wer di« Ankunft des
deutschen WerbowesenS entscheide^ find sStNÄlchd
mit dem deutschen Werbewefen zusammenhSngen-
' den Fachleute und Berussgrnppen als fachliche
Diener am Aufbau der deutschen Werbung und
des Standes der beruflich Werbetätigen ans-
! schließlich in der »Nationalsozialistischen Reichs-«
I fachschaft Deutscher Werbefachleute» zusammeN-
zufassen. GS besteht daher für Mitglieder de»
NGRDW. keine amtliche, dienstlich« oder außer».
' diensMche Verpflichtung, außer der NSRDW,
irgendeiner Dachorganisation anzngehdren, det-
zutreten oder in ihr M verbleiben. Dies« Re-
zelung ist endgültig und wirksam für das ge-
samte RelchSgebiet.
Ebenso ist die Anweisung an bl« NVRDW.
ergangen, alle im deutschen Werbewesen Eigen
BerufSgrupyen und AmtSträger für den glie-
derungSmAHisen Ausbau und di« geschlossen»
Einordnung in die Deutsche Arbeitsfront zu-
sammenzufassen.» — Die Geschäftsstelle de«
Gruppe Mannheim—Sudwigsbafen—Heidelberg
der NSMDW. befindet sich in Mannh eim P 2, V,
Del. 2049».
Versicherungen unb Volksverralsaesetz
Der Deutsche Versicherungs-Schutzverband
e. V., Berlin-Wilmersdorf 1, teilt mit:
Nach dem Volksverratsgesetz gehören zu d««
anzeigepflichtigen Vermögensstücken auch Lebens«.
Kapital- und Rentenversicherungen bei Gesell-
schaften, bei denen Sitz oder Ort der Haupt-
niederlassung oder Ort der Leitung sich im Aus.
land befindet. Das Reichsfinanzministerium ver-
tritt die Auffassung, daß unter diesen Begriff
auch diejenigen ausländischen Versicherungen
fallen, die in Deutschland zugelassen sind, ob-
gleich diese eine Hauptniederlassung in Deutsch,
land besitzen, die zum selbständigen Abschluß von
Versicherungsverträgen bevollmächtigt ist. Der
Vorsicht halber empfiehlt es sich deshalb, auch
solche, also bei in Deutschland zugelassene« aus-
ländischen Bersicherungsgesellschaste« abgeschlos-
sene Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen
bei dem zuständigen Finanzamt oder bei einer
anderen Behörde der Reichssinanzverwaftung
anzumelden. Voraussetzung ist, daß der Rück-
' kaufswert der gesamten Versicherungen 5000 RM.
! übersteigt. Es ist demnach nach 8 10 der Durch«
! führungsverordnung zum Volksverratsgesetz auch
dann Anzeige zu erstatten, wenn jemand bei-
j spielsweise gegen einen ausländischen Versicherer
l einen Rückkaufsanspruch von 3000 RM. und
gegen einen inländischen Versicherer eine solchen
von gleicher Höhe am 1. 6. 1933 gehabt hat.
Stichtag für die Ermittlung des Rückkaufswerts
ist der 1. 6. 1933. Die Anmeldung hat bis zum
Ablauf des 31. 8. 1933 zu erfolgen, gleichgültig,
ob der Versicherungsnehmer von dem Rückkaufs-
recht Gebrauch macht oder nicht.
Angehörige des Deutschen Reiches, die di»
Anzeigepflicht vorsätzlich nicht rechtzeitig erfül-
len, werden wegen Verrats der deutschen Volks-
wirtschaft mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren
bestraft. Wird die Anzeigepflicht fahrlässig nicht
rechtzeitig erfüllt, dann besteht die Strafe in
Gefängnis nicht unter einem Jahr. Personen,
die nicht Angehörige des Deutschen Reiches sind
und die Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig
nicht rechtzeitig erfüllen, werden mit Gefängnis,
bestraft«
ZnvaNken- u. HAerkNekenenVerMerung
Ein UeberbltS von rem VriWenlen der LandesversiKemngsaMatt Baben
Direktor Aaujü) im Z.Schulungskurs berNSBO-Amtswalter
rung, d«r sog. wandrrverficherung und auf di«
Leistung»« ohne Rechtsanspruch, das find Heil-
verfahren und Darlehen, eingehend ein. Er kam
auf die Fortschritte in der Tuberkulosenbekämp-
fung und auf die Bekämpfung des Krebses mit
zahlenmäßigen erläuternden Beispielen zu spre-
Ls
Eaubetriebszelleninspekteur Hormuth er-
öffnete am Sonntag den 8. Schulungskurs für di«
NSBO-Amtswalter Nordbaden, im Hause der
Arbeit und gab dem Präsidenten Rausch,
Karlsruhe, das Wort, der etwa folgender aus-
führte: Träger der Invalidenversicherung find
die 28 Landesversicherungsanstalten, die nach
Ländern bezw. nach preußischen Provinzen ein-
geteilt sind, ferner die S Sonderanstalten (Knapp-
Mast, Reichsbahn, Seeschiffahrt usw.). Organi-
satorisch setzten sie sich aus Vorstand und Aus-
schuß zusammen. Sie sind keine Selbstverwal-
tungskörper, weil die Spitzen vom Staat ernannt
werden. Der Umfang der Invalidenversicherung
besteht in demselben Personenkreis wie Sei der
Krankenversicherung: Arbeiter, Gesellen, Lehr-
linge, Hausgehilfen, Hausgewerbetreibende. Ver-
sichert ist nur, wer Varlohn empfängt. In Zu-
kunft soll alles erfaßt werden, weil viel Unfug
u. Mißbrauch getrieben wird u. Verschleierungen
oft vorkommen. Was ist Lohn? Der auf die
Woche entfallende Barlohn, der Wert der Sach-
bezüge, wie er von dem örtlich zuständigen Ver-
sicherungsamt festgesetzt ist, Zulagen und Vergü-
tungen für Ueberstunden, Schwerarbeit, Spezial-
arbeit, Trinkgelder und ähnliche Leistungen.
(Dann führte Herr Rausch die bekannten Bei-
tragssätze auf). Es muß verlangt werden, daß
weitere Lohnklassen hinzukommen um höhere
Renten zu bekommen. Für jede Kalenderwoche,
'in der ein Versicherter beschäftigt wird, muß
der Beitrag entrichtet werden. Die Beitrags-
woche beginnt mit dem Montag, die Entwertung
der Marke hat Ende der Woche am Sonntag zu
erfolgen. Beschäftigen mehrere Arbeitgeber den
Versicherten während einer Woche der Reihe
nach, so hat der erste von diesen den ganzen Bei-
trag zu zahlen, alle haften aber gesamtverbind-
lich bei jeder Lohnzahlung. Die Versicherungs-
pflichtigen müssen sich bei der Lohnzahlung die
Hälfte der Beiträge abziehen lassen. Sind Lohn-
abzüge bei einer Lohnzahlung unterblieben, so
dürfen sie nur noch bei der nächsten nachgeholt
werden. Für Versicherte, deren Wochenlohn un-
ter 6 Mark ist, hat der Arbeitgeber die vollen
Beiträge allein zu entrichten. Zum Eintritt in
die Selbstversicherung sind bis zum vollendeten
40. Lebensjahr berechtigt Gewerbetreibende u. "
a., die in ihren Betrieben keine oder höchstens
zwei Verstcherungspflichtige beschäftigen und
Personen, die versicherungsfrei sind. Der Red-
ner ging dann auf die Wartezeiten ein. Bei-
träge zur Angestelltenversicherung werden ange-
rechnet. Die Anwartschaft erlischt, wenn in 2
Jahren weniger als 20 Beiträge als versiche-
rungspflichtig oder freiwillig verwendet sind und
wenn nicht dreiviertel Deckung durch ordnungs-
mäßig verwendete Beitragsmarken für die Zeit
zwischen dem erstmaligen Eintritt und dem Ver-
sicherunasfall aufgebracht sind. Alle einlaufsn-
den Versicherunqskarten werden auf Anwartschaft
nachgeprüft. Vollgeklebte Quittungskarten und
solche, deren Ausstellungsdatum 2 Jahre und
mehr zurückliegt, sind umzutauschen in neue,
wird eine Quittungskarte nicht innerhalb zweier
Jahre nach dem Ausstellungsdatum umgetauscht,
so läuft jeweils eine neue Anwartschaft von 2
Jahren, deren jede durch mindestens 20 Pflicht-
oder freiwillige — bei Selbstversicherung 40
Wachenbeiträge — gedeckt sein muß. Ist eine
solche Deckung nicht vorhanden erlischt die An-
wartschaft und damit jeder Anspruch aus sämt-
lichen bereits geklebten Marken. Wer aus einem
versicherungspflichtigen Verhältnis ausschsidet,!
mutz die Versicherung freiwillig fortsetzen, wenn
er nicht alle Ansprüche verlieren will. Frei-
willige Beiträge haben mindestens nach Lohn-
klasse 2 zu erfolgen. Die Wsiterversichsrung der
Arbeitslosen geschieht für die Dauer der Haupt-
unterstükung durch das Arbeitsamt und nach
Ablauf dieser Zeit durch die Gemeinde-Fürsorge-
verbSnd«. Di« Landesverficherungsanstalt g«.
währt Leistungen mit Rechtsanspruch wie In-
validen- und Hinterbliebenenrenten und Leistun-
gen ohne Rechtsanspruch wie Heilverfahren und
Darlehen. Dir. Rausch gab dann die Zusammen-
setzung der Invaliden-, Witwen- und Waisenren-
ten aus Reichszuschuß, Grundbetrag und Stei-
gerungssatz bekannt. Bei Wiederverhriratung
wird die Witwenrente, und bei Erreichung des
IS. Lebensjahres die Waisenrente entzogen. Bei
Rentenablehnung kann um Berufung beim
Oberversicherungsamt und gegen das Urteil des-
selben Revision beim Landesversicherungsamt
nachgesucht werden. Das Verfahren ist kostenlos.
Herr Rausch ging weiter auf die Wechselwirkun-
gen zwischen Invaliden- und Angestelltenversiche-
Jn unserem Stadtteil Wieblingen besteht nun-
mehr seit 25 Jahren die Einrichtung der gemein-
samen Wasserversorgung, als Teil des Verbands-
wasserwerkes „Neckargruppe". Gemeinsam mit
den Nachbarorten Edingen und Friedrichsfeld
wurde auf der Gemarkung Wieblingen ein
Pumpwerk zur Versorgung der drei Ortschaften
errichtet. Einige Jahre später ist dann auch die
Gemeinde Neckarhausen und die Filialgemeinde
Grenzhof zum Verbände hinzugetreten.
Durch die Abschaffung der einzelnen Dorfbrun-
nen, Pumpbrunnen, ist ein Stück der alten Ro-
mantik verschwunden, aber für alle Bürger ist
die gemeinsame Wasserversorgung so segensreich
geworden, daß wohl keiner sie missen möchte. Ne-
ben einer außerordentlichen Verbesserung der
hygienischen Verhältnisse brachte die neue Ein-
richtung bedeutende Vereinfachungen im häus-
lichen Leben und bedeutete, was besonders we-
sentlich und wichtig ist, eine große Verbesserung
bei Feuersgefahr.
Die erste Anlage, welche aus 2 Tiefbrunnen,
1 Förderanlage (2 elektrisch angetriebene Pum-
pen) und einem Hochbehälter nebst Wohnhaus
chen. Der Beitragseinzug geschieht durch den Ar.
bettgeber oder durch dir Krankenkasse, wobei aber
der Arbeitgeber für die Landesverficherungsan-
stalt haftet. An Beispielen gab er die Notwen-
digkeit der Ueberwachung der Beitragsentrichtung
bekannt. Dann übte Herr Rausch stark« Kritik
an dem früheren System und dessen Unverständ-
nis zu einer richtigen Sozialpolitik. Die Sanie-
rung und Reform der Invalidenversicherung wird
im Geiste der neuen Zeit erfolgen. Es wird ein
völliger Umbau der ganzen Sozialversicherung
kommen. Es ist ein Sozialprogramm, das bei der
früheren Reichsregierung einfach undenkbar war.
Eaubetriebszelleninspekteur Hormuth dankte
dem Redner für seine Ausführungen. Eine kleine
Aussprache schloß sich an.
klein erwiesen. Die sich stark vermehrenden
Landgemeinden forderten vom Verband immer
größere Wassermengen, welche das Werk nicht
mehr leisten konnte. Infolgedessen wurden in den
dem Werk entgegengesetzten Ortsausgängen der
Verbandsgemeinden Friedrichsfeld—Neckarhausen
automatische Pumpwerke errichtet, um während
der heißen Jahreszeiten die fehlende Wasser-
menge zu fördern und damit die an den End-
strängen bestehende geringe Druckhöhe zu ver-
bessern. Es sind hier ebenfalls Tiefbrunnen mit
elektrisch angetriebenen Kreiselpumpen aufge-
stellt. Im Stadtteil Wieblingen wurde die Ost-
hälfte des Ortes zur besseren Versorgung und
Druckerhöhung an die Versorgungsleitungen der
Stadt Heidelberg angeschlossen.
Auch die Filialgemeinde Erenzhof wurde
gelegentlich der Verlegung der Wasserhauptlei-
tung Rheinau—Heidelberg an diese Hauptleitung
angeschlossen, wodurch der Hof bessere Druckver-
hältnisse erhielt (Vorteil bei Brandfällen).
Das in den 3 Werken geförderte Wasser kann
ohne jeglichen Reinigungsprozeß dem Verb.mu«
cher^'mefübrt werden, es ist in jeder Beziehung
bzsteden. bat Och iw La',?s d-»r 25 Jabre als w
25 Zähre
OerseOrgllllg
Wieblingen
Briestauben-Jungslug ab Schw.-Hall! Die
Jungtiere wurden in Schwäb.-Hall (100 Kilo-
meter Luftlinie) um 8.40 Uhr in Flug gesetzt. 1
Die ersten Tauben erreichten um 10.09 Uhr ihren
Heimatschlag. Durch den starken Südwestwind
konnten nur etwas über 900 Flugmeter pro Mi-
nute erzielt werden. Die ersten zehn Preisträ-
ger wurden: 1. Fritz Oeldorf, Alt Heidelberg,
2. Frz. Utz, Wandervogel Ziegelhausen, 3. Gg.
Olbert, Gutflug Eppelheim, 4. Karl Hoffmann,
Eutflug Eppelheim, 5. Hch. Gänzel, Gute Hoff-
nung Heidelberg-Wieblingen, 6. Ludwig Häuser,
1896 Heidelberg, 7. Wetzel und Steinbacher,
Wandervogel Ziegelhausen, 8. Alfred Strötznsr,
Gute Hoffnung, Wieblingen, 9. Oskar Barth
Alt Heidelberg, 10. Adolf Maisch, Wandervogel
Ziegelhausen. Den Ehrenpreis für die 3 schnell-
sten Jungtauben erhielt Frz. Utz, Ziegelhausen.
Jungslug ab Crailsheim. In Crailsheim (120
Kilometer) erfolgte der Auflaß bereits um 5.50
Uhr, sodaß die Spitzentiere bei einem Durch-
schnitt von 1000 Flugmetern pro Minute schon um
7.15 Uhr in Heidelberg waren. Die Ergebnisse
folgen noch.
Vom Bund Königin Luise wird uns zur Be-
kanntgabe mitgeteilt: Der Bund Königin
Luise gehört seit dem 4. August 1933 der
Reichsarbeitsgemeinschaft deutscher Frauenver-
bände an, die dem Herrn Reichsfinanzminister
untersteht. Durch den Eintritt in diese sind für
den Bund Königin Luise alle anderen Bindun-
gen gelöst worden«
^uver von oer r. oauermagung uno Lw-itremurmer m Kirchheim.
1 Bauernabordnung mit Fahne. 2 Pg. Bürgermeister Metzel und der Standartenführer
der SS-Reiterstandarke Dr. Hausamen. 3 Ein schöner Sprung. 4 Fußball zu Pferd, eine
schwierige Dressur. 5 Prachtvoller lOjährigex Zuchthengst. 6 Standartenführer Dr. Hausa-
men. 7 Der zehnjährige (im Galopp). 8 und 9 Aufstellung und Meldung der SS-Aeiter.
) kl.: r -
hygienisch und chemisch «inwandfr«t und vo«
gleichbleibender Beschaffenheit.
Trotzdem im Laufe der 25 Jahr« der Wasser,
bedarf der vier Gemeinden erheblich gestiegen ist,
reicht der Wasservorrat des Untergrundes
(Rhein-diluv.) vollkommen aus, den Bedarf zu
decken.
Lediglich di« ungünstig« Lag« d«r Ortschafte«
zum Hauptwerk zwang den Verband, Hilfswerk«
zu erstellen, da auf diese Art den mangelnden
Druckverhältnissen am besten abgrholfen werde«
konnte.
Die Verbandsleitung ist z. Zt. im zentral g«
legenen Edingen, dessen Bürgermeister und Be-
amte die Belange de« Verbandes erledigen.
Die Betreuung der Anlagen des Verband«»,
einschließlich der neuen automatisch gesteuerten
Hilfspumpwerke in Friedrichsfeld-Neckarh.rusen
war s. Zt. dem Maschinenmeister Hummel
übertragen worden. In dieser langen Zeit hat
es Hummel verstanden, zur Zufriedenheit der
Bewohner der vier Gemeinden die Wasserver-
sorgung zu überwachen, die Maschinen zu bedie-
nn und gewissenhaft die Interessen zu vertreten,
Es ist zu verstehen, daß ihm besonders die alte
Anlage, bei welcher er nunmehr 25 Jahre lebt,
ans Herz gewachsen ist, sodaß er sich selbst als
Bestandteil des Verbandes fühlt und mit ihm
lebt. Möge es ihm vergönnt sein, noch recht
viele Jahre auf seiner einsamen Scholle zu Hau-
sen, um jedermann zur Freude das klare Naß
aus der Tiefe zu holen und zum Segen der Mit»
menschen an die Verbraucherstellen weiter z«
fördern.
—. 0-.
Zasammenkaftung
de» Wervefaanento
Nationalsozialistische ReichSsachschast Deutsch«
Werbefachleute.
Sn der außerordentlichen Hauptversammlung
des Deutsche« Reklame-Verbandes «. B. am Ä
August in Berlin wurde die Auflösung deS Ber.
vauves beschlossen.
Der RetchsWhrer de« NattoMAwzwMßHem
Reichsfachschaft Deutscher Werbefachlvutes R.S-
R.D.W.) in der ddoisten Leitung der P.O. der
NSDAP. Hugo Fischer, erläßt folgende Bs-
kanntnmchung:
Mus Anordnung des RelchSmintsterimn» Wr
Volksaufklärung und Propaganda, das allein in»
engsten Einvernehmen mit der ReichS-Propa-
gamdaleitung der P.O. Wer di« Ankunft des
deutschen WerbowesenS entscheide^ find sStNÄlchd
mit dem deutschen Werbewefen zusammenhSngen-
' den Fachleute und Berussgrnppen als fachliche
Diener am Aufbau der deutschen Werbung und
des Standes der beruflich Werbetätigen ans-
! schließlich in der »Nationalsozialistischen Reichs-«
I fachschaft Deutscher Werbefachleute» zusammeN-
zufassen. GS besteht daher für Mitglieder de»
NGRDW. keine amtliche, dienstlich« oder außer».
' diensMche Verpflichtung, außer der NSRDW,
irgendeiner Dachorganisation anzngehdren, det-
zutreten oder in ihr M verbleiben. Dies« Re-
zelung ist endgültig und wirksam für das ge-
samte RelchSgebiet.
Ebenso ist die Anweisung an bl« NVRDW.
ergangen, alle im deutschen Werbewesen Eigen
BerufSgrupyen und AmtSträger für den glie-
derungSmAHisen Ausbau und di« geschlossen»
Einordnung in die Deutsche Arbeitsfront zu-
sammenzufassen.» — Die Geschäftsstelle de«
Gruppe Mannheim—Sudwigsbafen—Heidelberg
der NSMDW. befindet sich in Mannh eim P 2, V,
Del. 2049».
Versicherungen unb Volksverralsaesetz
Der Deutsche Versicherungs-Schutzverband
e. V., Berlin-Wilmersdorf 1, teilt mit:
Nach dem Volksverratsgesetz gehören zu d««
anzeigepflichtigen Vermögensstücken auch Lebens«.
Kapital- und Rentenversicherungen bei Gesell-
schaften, bei denen Sitz oder Ort der Haupt-
niederlassung oder Ort der Leitung sich im Aus.
land befindet. Das Reichsfinanzministerium ver-
tritt die Auffassung, daß unter diesen Begriff
auch diejenigen ausländischen Versicherungen
fallen, die in Deutschland zugelassen sind, ob-
gleich diese eine Hauptniederlassung in Deutsch,
land besitzen, die zum selbständigen Abschluß von
Versicherungsverträgen bevollmächtigt ist. Der
Vorsicht halber empfiehlt es sich deshalb, auch
solche, also bei in Deutschland zugelassene« aus-
ländischen Bersicherungsgesellschaste« abgeschlos-
sene Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen
bei dem zuständigen Finanzamt oder bei einer
anderen Behörde der Reichssinanzverwaftung
anzumelden. Voraussetzung ist, daß der Rück-
' kaufswert der gesamten Versicherungen 5000 RM.
! übersteigt. Es ist demnach nach 8 10 der Durch«
! führungsverordnung zum Volksverratsgesetz auch
dann Anzeige zu erstatten, wenn jemand bei-
j spielsweise gegen einen ausländischen Versicherer
l einen Rückkaufsanspruch von 3000 RM. und
gegen einen inländischen Versicherer eine solchen
von gleicher Höhe am 1. 6. 1933 gehabt hat.
Stichtag für die Ermittlung des Rückkaufswerts
ist der 1. 6. 1933. Die Anmeldung hat bis zum
Ablauf des 31. 8. 1933 zu erfolgen, gleichgültig,
ob der Versicherungsnehmer von dem Rückkaufs-
recht Gebrauch macht oder nicht.
Angehörige des Deutschen Reiches, die di»
Anzeigepflicht vorsätzlich nicht rechtzeitig erfül-
len, werden wegen Verrats der deutschen Volks-
wirtschaft mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren
bestraft. Wird die Anzeigepflicht fahrlässig nicht
rechtzeitig erfüllt, dann besteht die Strafe in
Gefängnis nicht unter einem Jahr. Personen,
die nicht Angehörige des Deutschen Reiches sind
und die Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig
nicht rechtzeitig erfüllen, werden mit Gefängnis,
bestraft«