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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Personalverzeichnis und Vorlesungsverzeichnis: Personalverzeichnis für das Winterhalbjahr 1930/31 und Vorlesungsverzeichnis für das Sommerhalbjahr 1931 — Heidelberg, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.23366#0028
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Verzeichnis der Vorlesungen

im Sommerhalbjahr 1931.

Beginn des Semesters: 15. April
Beginn der Vorlesungen : 28. April
Erste Immatrikulation: 30. April
Letzte Immatrikulation: 20. Mai

Mitteilungen
für die Studierenden der Universität Heidelberg.

Die Immatrikulation, zu der persönliche Anwesenheit erforderlich ist, findet in den
ersten Wochen des Semesters am Schlüsse jeder Woche statt. Anmeldungen dazu
werden vom 15. April ab jeweils an den vier ersten Wochentagen Montag bis Donners-
tag, vormittags während der Stunden von 8—12 Uhr, in dem Se-
kretariat angenommen. Dabei ist vorzulegen: Schulabgangszeugnis (Reifezeugnis),
Photographie in Paßbildgröße, Abgangszeugnisse der bereits besuchten Hochschulen,
bei unterbrochenem Studium polizeiliches Führungszeugnis und von Ausländern auch
Paß oder Heimatschein.

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsange-
hörigen der Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines deutschen
Realgymnasiums, einer deutschen Oberrealschule oder einer anderen deutschen zur
Hodischulreife führenden höheren Lehranstalt verlangt.

Angehörige im Auslande ansässiger deutscher Familien können auf Grund voll-
wertiger ausländischer Reifezeugnisse mit Genehmigung des Ministeriums zur Imma-
trikulation zugelassen werden.

Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum Stu-
dium zugelassen, soweit die Verhältnisse der Universität es gestatten und Deutschen
im Heimatsfaafe des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Dem Zulassungsgesuche sind beizufügen:

1. Ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis im Original' oder in beglaubigter Ab-
schrift (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Uebersetzung), das eine
ausreichende einer deutschen neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vor-
bildung nachweist;

2. ein selbstgeschriebener Lebenslauf;

3. Porto für die Antwort.

Studierende deutscher Abstammung und Muttersprache, die aus den durch den
Friedensvertrag abgetrennten Reichsteilen stammen, und Deutsch-Oesterreicher, so-
wie Deutsch-Balten, Siebenbürger-Sachsen und Banater-Schwaben, wenn sie über ihre
Eigenschaft als Deutsch-Balten, Siebenbürger-Sachsen, Banater-Schwaben, entspre-
chende Zeugnisse vorlegen, sowie allgemein nicht reichsdeutsche Studierende, wenn sie
für ihre deutsche Stammeszugehörigkeit zuverlässige Nachweise beibringen, werden
hinsichtlich der Zulassung und des Belegens von Vorlesungen wie Inländer behandelt.

Der Nachweis einer guten sittlichen Führung ist, wenn die Meldung
unmittelbar nach dem Verlassen einer Schule oder Hochschule erfolgt, durch das Äb-
angszeugnis, andernfalls durch polizeiliches Führungszeugnis zu erbringen. Ä u s -
ander haben Paß oder Heimafschein zu hinterlegen.

Von der Immatrikulation ist ausgeschlossen, wer einer andern Bildungs-
anstalt angehört oder im Berufsleben steht.

Wegen der Zulassung zu den Staatsprüfungen und zur Promotion vgl. die ge-
druckten Bestimmungen der Behörden bzw. der Fakultäten.

Die Zulassungsbestimmungen für die Staatsprüfung sind im Buchhandel, diejeni-
gen für die Promotion bei der betr. Fakultät erhältlich.

Afs Hörer können zum ständigen Besuch von Vorlesungen zugelassen werden:
1. Männer und Frauen, die im Besitze der Lehrberechtigung an Volksschulen sind.

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