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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Personalverzeichnis und Vorlesungsverzeichnis: Personalverzeichnis für das Sommerhalbjahr 1930 und Vorlesungsverzeichnis für das Winterhalbjahr 1930/31 — Heidelberg, 1930

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.23365#0031
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4. Das Unferrichtsgeld für die wöchentliche Vorlesungs- und Uebungssfunde be-
trägt 3 RM.; für Vorlesungen und Uebungen, die mit Demonstrationen (Experimenten,
Operationen) oder der Durchsicht schriftlicher Arbeiten verbunden sind, 4 RM. Die
nichtplanmäßigen Dozenten sind an diese Sätze nicht gebunden. Ganztägige Praktika
kosten 45 RM., halbtägige Praktika 24 RM., kleinere Praktika bis zu 15 RM.

5. Zur teilweisen Deckung der Materialunkosfen werden für die Teilnahme an mit
sachlichem Aufwand verbundenen praktischen Uebungen in den Instituten der medi-
zinischen und der naturwissenschaf tlich - mathematischen Fakultät Ersatzgelder er-
hoben :

für ganztägige Praktika 30 RM.,
für halbtägige Praktika 20 RM.,
im übrigen für die Wochenstunde 2.50 RM.

6. Hörer haben in jedem Semester neben den Unterrichtsgeldern und etwaigen
Ersatzgeldern eine Gebühr für den Hör.erschein zu entrichten. Weitere Gebühren
werden von den Hörern nicht erhoben. Die Gebühr für den Hörerschein ist nach der
Zahl der belegten Vorlesungs- bzw. Uebungsstunden abgestuft und beträgt:

bis zu 2 Wochenstunden 5 RM.,

bis zu 4 Wochenstunden 10 RM.,

bis zu 6 Wochenstunden 15 RM.,

über 6 Wochenstunden 60 RM.
Staatsbeamte, die nicht mehr als vier Wochenstunden hören, zahlen nur die
Unferrichtsgelder und etwaigen Ersatzgelder; bei höherer Wochenstundenzahl! haben
sie die gleichen Gebühren zu entrichten wie die übrigen Hörer.

7. Ausländer zahlen die gleichen Unterrichfsgelder, Gebühren und Ersatzgelder
wie die Inländer.

Die Universitätsbibliothek (Plöck 107) ist geöffnet:

1. In den Monaten Januar, Februar, Mai, Juni, Juli, November und Dezember:

Äusleihstelje 11—16 Uhr,
Katalogsaal 11—16 Uhr,
Lesesaal 9—19 Uhr,

Handschriftenabteilung 9—13 und 15—19 Uhr.

2. In den Monaten März, April, August, September und Oktober:

Ausleihstelle 11—13 u. 15—16 Uhr,
Katalogsaal 11—13 u. 15-16 Uhr,
Lesesaal 9—13 u. 15—19 Uhr,
Handschriffenabteilung 9—13 u. 15—19 Uhr.
Samstag nachmittags und Sonntags geschlossen.

In der Akademischen Lesehalle (Seminarienhaus, Äugustinergasse 15)
liegen die wissenschaftlichen Zeitschriften aller Fächer, sowie Tageszeitungen und
Zeitschriften allgemeinen Inhalts auf.

Die Akademische Lesehalle ist geöffnet an de)n 5 ersten Wochentagen von 8 Uhr
morgens bis 8 Uhr abends, Samstags von 8—1 Uhr und 4—6 Uhr, Sonntags von
11—1 Uhr. Studierende, Hörer und Hörerinnen haben Zutritt gegen Ausweis durch
Erkennungskarte oder Hörerschein; die der Universität nicht angehörenden- Personen
mit Genehmigung des Vorstandes.

Die archäologische Gipsabguß-Sammlung (Äugustinergasse 7, Eingang
Ingrimstraße) ist am Mittwoch und Samstag von 11—1 Uhr geöffnet.

Die archäologische Originalsammlung (Antiquarium) befindet sich im
Weinbrennerbau (Marstallhof).

Die Sammlung des ägyptologischen Instituts (Weinbrennerbau, Marstall-
hof) kann Donnerstags von 2—5 Uhr und Sonntags von 10—12 Uhr besichtigt werden.

Der botanische Garten (verlängerte Mönchhofstraße) ist Werktags von 8 bis
12 Uhr und von 2—5 Uhr, Sonntags von 10—12 Uhr und 3—5 Uhr geöffnet. Stu-
dierende, die sich durch Legitimationskarte ausweisen, haben auch in die Gewächs-
häuser freien Eintritt.

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