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Das Parlament bekam allmählich die Macht in seine Hand,
mehr nnd mehr verlor der König Boden. Der Bürgerkrieg begann;
„als ein von südlichen König Jaeob in Friden und Wollust er-
zoguer, und der Krieg unerfahrner Fürst" nahm er den Kampf
auf uud unterlag. „Wider all Gött: und Menschliches Gesatz"
verurteilte mau ihn zum Tode.
Karl I. durfte seine Autorität nicht so leichtfertig aufs Spiel
fetzen, aber wer gab den Unterthemen das Recht ihren Herrscher
zu richten? Das Volk muß die von Gott eingesetzte Majestät
achten, anch wenn der Fürst ein schlechtes Regiment führt; ja
blindlings muß es gehorchen.
Elisabeth übertrug einst dem Hause Stuart die Krone Eng-
lands, die Briten huldigten Jacob l. nnd gelobten ihm sowie
feinen Thronerben Treue und Gehorsam. Diesen Eid haben die
„Ertzrebelleu" gebrochen! Sie wurden zu Frevlern an der könig-
lichen Majestät und begingen mit der Hinrichtung Karls I. einen
Gewaltakt der schlimmsten Art. Jetzt haben sie auch „den undich-
tigen Cromwel (bei deine sich kein Majestät jemnhls befunden
oder befinden mögen) von seiner nichtig anch mehr auß Forcht
deß Vattern als frepen Willen unnd Tauglichkeit eingeraumbter
Würde verstossen".
Richard Cromwells Begehren sei schon deshalb zurückzuweisen,
weil er behaupte, sein Amt nach „denen new verfaßten Staads-
Grundsatzungen mit Ordnung erlanget" zu haben.
Ein freies Volk kann irgend einem die Herrschergewalt über-
tragen, aber in England gebietet ein erbliches Königtum. Daher
darf Großbritanuieu nicht in ein Wahlreich, geschweige denn in
„einen gemeinen Staat" verwandelt werden. Richard Cromwell
hat keinen Grund, sich zu beklagen. Es war bestimmt, daß der
Tauglichste Protektor sein sollte; er war ganz unfähig für eine
solche Stellung, man wählte ihn aus Furcht.
Die Blindheit des englischen Volkes ist geradezu unbegreiflich.
 
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