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VII.


as Schilderwappen follten ftreng genommen nur diejenigen
Jßünftler führen, die mit pinfcl, Jftreide u. f. w. arbeiten,
jedenfalls aber nur diejenigen, die eine formgebende oder
fogenannte „bildende Jäunft" ausüben.1)

Pen Ijeute nod) befleißenden Handwerksinnnungen, welche ehemals
mit der THalerjunft in Verbindung ftanden, bann wohl die Sülßrung der
3 Sdßilddßen nidßt verwehrt werden. ZDocT? empfiehlt es fidß audß 311m
Tilgen jener Innungen, das verminderte Walerwappen, etwa 2 Schilde
mit 3eitgemäfjen (5ewerkS’2lb3eidßen verbunden 311 führen.
(Ei^elne perfonen follten das ganje Walerwappcn niemals führen,
vielmehr mit den Schildlein immer nodß das eigene Wappen — fei es
audß ein neuerwähltes — verbinden. (Ein bemerkenswertlßes 25eifpiel
hiervon findet ficf? auf einem im ftädtifdßen Wufeum der Stadt Hord«
lingen befindlichen (Semälde des Sriedridß Herlcn (Herlin) aus dem Jalßre
1488. per jRünftler brachte auf demfelben nidßt nur das ITlalerwappen,
die 3 filbernen Sdßilddßen in Uotlß, fondern audß fein Samilieiu
Wappen: in Sd)war3 ein goldener fdjreitender Eöwe, aber verbunden
mit dem Jüünftlerwappen, an. (Er bildete das neue Wappen, indem er
in der oberen Hälfte des Schildes fein Samilien3eidßen gab und demfelben
die untere Hälfte des Jüünftlerwappens fyinjufügte, die Sarben aber, denen
feines Wappens entfpredßend, in 25e3ug auf das 3. Sdßildlein des JRünftler«

Wappens änderte.2)
. Jn weldßer Weife die Vereinigung sweckmäßig gefdßelßen kann,
hängt von der £age des (Eii^elfalles ab. 2ludß ift es vom heraldifdßen
(Defidßtspunkte aus nicht blos angängig, fondern fogar empfehlenswert!),
dafö der Helm des Walerwappens aus dem Privatwappen fortbleibt,
damit die (Erfindungsgabe und der (Defdßmack des (E^elncn einen mög*
lichft weiten Spielraum erhalten und ßugleid? die Hülfsmittel der Unter«
fdjeidung der eii^elncn Privatmalerwappen vermehrt werden. Pen
Jfiörperfdßaften deutfdßer Waler dagegen kann nur empfohlen werden.

’) (Eine unrechtmäßige üerivenbung bcs Jsünftlerivappens ift cs fonadj, wenn in
ber I>eutfd)cn Jllufirirten Scitung, I. Jahrgang, lTo. 27, Seite 12 unb 13 unter ben
25itbniffcn von JITitgliebern ber Jsönigl. ©per in niünchen fotgenber Schilt» angebracht
ift: gefpalteit, vorn geweckt blau-filberit (Sapern), hinten in Silber brei (1. 2) blaue
Schilbcheit.
2) Sielje Jlbbilbuitg auf (Tafel I ITo. 4 unb 5.
 
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