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GENERALFELDMARSCHALL
KEIT1E1L
40 JAHRE SOLDAT

Freitag, der 21. Juni 1940 in Compiegne! In dem-
selben Wagen, in dem im November 1918 der Welt-
krieg durch das Diktat der „Sieger“ beendet wurde,
erwartet der Führer und Oberste Befehlshaber der
Wehrmacht in Gegenwart der Oberbefehlshaber der
drei Wehrmachtteile, des Chefs des Oberkommandos

der Wehrmacht, des Reichsministers Heß und des
Reichsaußenministers, die Vertreter Frankreichs, das
unter den Schlägen der deutschen Wehrmacht zusam-
mengebrochen war, zum Abschluß des Waffenstill-
standes. Einmal für immer wird die Erinnerung an
Deutschlands tiefste Schmach gelöscht. Nachdem der

Der Chef de* Oberkomman-
dos der Wehrmacht, General-
feld marschal! Keitel, in dem
historischen Eisenbahnwagen
von Compiegne, in dem er
im Aufträge des Führers und
Obersten Befehlshabers der
Wehrmacht die Verhand-
lungen mit den Waffen-
stillstandsdelegierten Frank-
reichs führte. Gegenüber
vom GeneralfeldmarschaH,
auf der rechten Seite des
Tisches, der Führer der
französischen Delegation,
General Huntziger
10

Im Führerhauptquartier. GeneralfeldmarschaH Keitel
berichtet dem Obersten Befehlshaber auf der Karte
über die Lage. Links neben dem Führer General
der Art. Jodl, zwischen dem Führer und dem
GeneralfeldmarschaH Major d. G. Deyhle

Führer mit seiner Begleitung die geschichtliche Stätte
verlassen hat, führt Generaloberst Keitel in seinem
Aufträge die Verhandlungen. 24 Stunden dauern die
Besprechungen, die würdig und ritterlich in der Form,
aber unerbittlich in der Sache geführt wurden. Dann kann
Generaloberst Keitel dem Führer den Abschluß des Waffen-
stillstandes melden: Der glorreiche Feldzug im Westen gegen
den stärksten Gegner Deutschlands auf dem Festland hat
seine Krönung erfahren.
Ein stolzer Tag für den Führer, für die Wehrmacht, für
das deutsche Volk und auch ein Tag stolzer Erinnerung für
den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, der seit
Kriegsbeginn den Führer als sein militärischer Berater be-
gleitet. Bei ihm laufen alle Fragen und Aufgaben zusammen,
die sich aus der ministeriellen Tätigkeit des OKW und aus
der einheitlichen Führung eines so gewaltigen Kriegsinstru-
mentes ergeben, wie es die deutsche Wehrmacht darstellt,
und die in vielen Fällen der Entscheidung des Führers selbst
bedürfen.
Dabei handelt es sich in erster Linie um die Zielsetzung
und die Übereinstimmung der Operationen der drei Wehr-
machteile, aber auch der politischen und militärischen Maß-
nahmen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen, um die
Fragen der gemeinsamen Kriegführung der Achse und der
Propaganda und Berichterstattung, soweit sie Aufgabe der
Wehrmacht ist.
Daneben spielen aber noch diejenigen Probleme eine be-
deutende Rolle, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, die
Wehrwirtschaft und besonders die Rüstung sowie den per-
sonellen und materiellen Ersatz mit der militärischen Lage
und den operativen Absichten in Übereinstimmung zu bringen.
Der Dank des Führers war die Beförderung zum General-
feldmarschall am 19. Juli 1940 in jener denkwürdigen Sitzung
des deutschen Reichstages, in der der Führer die Leistung der
Wehrmacht während des Feldzuges in Norwegen und im
Kampf gegen Frankreich würdigte.
Am 9. März waren 40 Jahre verflossen seit dem Tage, an
dem GeneralfeldmarschaH Keitel, der aus einem alten nieder-

Generalfeldmarschall Keitel nach dem Ab-
schluß der Verhandlungen in Compiegne

;rti

sächsischen Geschlecht stammt, seine militärische Laufbahn
in dem niedersächsischen Feldartillerie - Regiment 46 in
Wolfenbüttcl begann. Als Regimentsadjutant dieses Regi-
mentes rückte er in den Weltkrieg, erhielt am Tage seiner
Verwundung am 14. September 1914 das EK II und im Ok-
tober 1914 als erster des Regimentes das EK I als Aner-
kennung für tatkräftigen Einsatz in der Mameschlacht. Im
weiteren Verlauf des Weltkrieges in verschiedenen Stellungen
als Generalstabsoffizier verwendet und im Sommer 1916 mit
dem Ritterkreuz des Hausordens von Hohenzollem aus-
gezeichnet, wurde GeneralfeldmarschaH Keitel in die Reichs-
wehr übernommen. Im Wechsel zwischen Front- und General-
stabsdienst stand der damalige Oberstleutnant u. a. sechs Jahre
an der Spitze der Organisationsabteilung im Truppenamt,
dem Generalstab des 100 000-Mann-Heeres. In dieser Stel-
lung leitete er die ersten Vorarbeiten für die Wiederherstel-
lung der deutschen Wehrfreiheit und für die Wiedereinfüh-
rung der allgemeinen Wehrpflicht. Daneben galt es, über den
Rahmen der Reichswehr hinaus die für die Landesvertei-
digung vorhandenen Kräfte wenigstens in Form eines Grenz-
schutzes zu organisieren. Es waren Jahre stiller und zäher
Arbeit, die von der Hoffnung auf die Herstellung neuer
politischer Machtverhältn'sse in der Innen- und Außenpolitik
getragen waren. Nach der Machtergreifung durch den Führer
trat Genera! Keitel 1935 an die Spitze des Wehrmachtamtes
im damaligen Reichskriegsministerium und übernahm damit
unter dem Reichskriegsminister die veranwortlichc Leitung aller
der Fragen, die sich mit der Gesamtkriegführung, mit dem
Zusammenwirken der drei Wehrmachtteile und mit der Füh-
rung des wirtschaftlichen und geistigen Krieges befaßten.
Alle diese Probleme blieben auch sein Arbeitsgebiet, als ihn
der Führer zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
berief.
Ostmark und Sudetenland, Prag und Memel, Warschau,
Norwegen, Dünkirchen und Paris bis zu dem Tag von
Compiegne sind die Marksteine des Weges, den Generalfeld-
marschall Keitel an der Seite des Führers im Kampf um
Großdeutschland zurücklegte. Höhepunkte in 40 Jahren eines
stolzen, arbeitsreichen Soldatenlebens!

Rechts: Die erste und die letzte Seite des
Waffenstilistandsvertrages von Compiegne.
Auf der letzten Seite die Unterschrift des
Generalfeldmarschalls Keitel neben der des
französischen Delegationsführers, General
Huntziger. Rechts unten: Generalfeldmar-
schall Keitel unterzeichnet am 22. Juni 1940
den mit den französischen Delegierten ab-
geschlossenen Waffenstillstandsvertrag, der
am 25. Juni in Kraft trat, nachdem am
Tage zuvor auch italien einen Waffenstill-
stand mit Frankreich abgeschlossen hatte
Aufnahmen : Hoff mann ( 1), OKW (JJ

- 14 -
Übereinkommens Mitteilung gemacht hat, eingestellt
«erden. Die Reichsregierung wird der französischen
Regierung diesen Zeitpunkt auf dem Funkwege mit-
tel len.
24.)Der Waffenstillstandsvertrag gilt bis zum Abschluss
des Friedensvertrages. Er kann von der deutschen
Regierung jederzeit mit sofortiger Wirkung gekün-
digt werden, wenn die französische Regierung die
von Ihr durch den Vertrag übernommenen Verpflich-
tungen nicht erfüllt.
Dieser Waffenstillstandsvertrag Ist im Walde
von Compldgne am _Juni 1940 . ff...
Uhr deutscher Sommerzeit unterzeichnet worden.

Zwischen dem vom Führer des Deutschen
Reiches und Obersten Befehlshaber der deutsci
Wehrmacht beauftragten Chef des Oberkommandos
der Wehrmacht Generaloberst Keitel
einerseits
und
den mit ausreichenden Vollmachten versehenen
Bevollmächtigten der französischen Regierung:
Armeegeneral Huntziger,
Vorsitzender der Delegation,
franz. Botschafter N o e 1,
Vlceadmlral Le Luc,
Armeekorpsgeneral P a r 1 s o t und
General der Luftwaffe Bergeret
andererseits, ist der nachstehende Waffenstill-
standsvertrag vereinbart worden:
 
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