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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 25
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Die Deutsche Kunstausstellung zu Köln: Sonderausstellung von Medaillen und Plaketten
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Die italienischen Museen betreffend
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Aus unserem Beschwerdebuch
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Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Staatsankäufe etc. / Staatsaufträge etc. / Aus Akademien und Kunstschulen / Stipendien und Stiftungen / Personal-Nachrichten / Todesfälle / Aus Künstler- und Kunst-Vereinen / Auktionen / Vermischtes / Adressen-Aenderungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0347

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Heft 25.

Die Werkstatt der Kunst.

343

folger in Frankfurt a. M., Mainzerlandstraße qy. Ls
werden nur den Originalen an wert entsprechende Stücke
während der Ausstellungszeit selber an die Käufer — gegen
Nachnahme — abgegeben bezw. übersandt; die Originale
bleiben im Ausstellungsraum hängen. Line weitere Verkaufs-
provision wird von der Münzenhandlung Heß nicht erhoben.
7. Die Verpflichtung zur Abgabe der Gebühr von
zehn Prozent bei verkauf tritt mit Einlieferung der Kunst-
werke in Kraft.
8. vor Schluß der Ausstellung darf kein Werk zurück-
gezogen werden. Im übrigen gelten für die Aussteller von
Medaillen und Plaketten in hier nicht ausdrücklich ange-
führten Fällen die Bedingungen der Haupteinladung zur
Ausstellung. Durch die Beschickung der Ausstellung erklärt
sich der Aussteller mit vorstehenden Sonderbestimmungen wie
mit den obenerwähnten Hauptbestimmungen durch seine Unter-
schrift einverstanden.
vorstehend haben wir die für diese Sonder-
ausstellung geltenden Bedingungen vollständig mit-
geteilt und auch, um die Künstler aufs genaueste
zu informieren, nach den Zeichnungen der Aus-
stellungsleitung eine Abbildung anfertigen lassen und
mitbeigegeben.
Ole ltallenlZeken Mussen betresssncl.
Der folgende Auszug aus dem Reglement für den
freien Zutritt zu den Museen, Galerien, Ausgrabungen
und Denkmälern wird gegenwärtig bei Beginn der Reisezeit,
welche so viele unserer Freunde nach Italien führt, ohne
Zweifel ganz willkommen fein, von Zahlung der Gebühren
für den Zutritt zu den Altertumsmuseen, Sammlungen
der schönen Künste, Gemäldegalerien, archäologischen Aus-
grabungen und Denkmälern find befreit: Künstler, — Pro-
fessoren und Lehrer der Archäologie, Geschichte, Literatur und
Kunstgeschichte, — die Studierenden der archäologischen, histo-
rischen und Kunstinstitute, die Studierenden der philologischen,
der philosophischen Fakultäten und der Ingenieurschulen, —
diejenigen, die ein mit den bildenden Künsten im Zusammen-
hang stehendes Gewerbe treiben. Die Gesuche der vorstehend
bezeichneten Personen, die die Erlaubnis zum freien Eintritt
in die Königlich italienischen Altertums- und Kunstinstitute
zu erhalten wünschen, müssen begleitet sein:
a) für die Künstler und die Professoren der Archäologie,
Geschichte, Literatur und Kunstgeschichte von einem akade-
mischen Zeugnis, das von dem Königlich italienischen diplo-
matischen Vertreter oder einem der italienischen Konsuln in
dem Staate, dem der Gesuchsteller angehört, oder von dem
betreffenden Botschafter oder auswärtigen Minister bei dem
König von Italien beglaubigt sein muß; b) für die Studie-
renden der archäologischen oder Kunstinstitute, der philologi-
schen und philosophischen Fakultäten und der Ingenieurschulen
von einem, in gleicher Weise beglaubigten, amtlichen Dokument,
aus dem hervorgeht, daß sie in dem Jahre, in dem sie die Er-
laubnis zum unentgeltlichen Besuch der Museen nachsuchen,
bei den betreffenden Schulen immatrikuliert sind; c) für die-
jenigen, die ein mit den bildenden Künsten in Zusammen-
hang stehendes Gewerbe betreiben, von einem, in gleicher
Weise beglaubigten, ihre Eigenschaft dartuenden Attest des
Direktors eines Kunstinstitutes oder einer anderen öffent-
lichen Behörde.
Wer einen Generalpaß zum freien Eintritt zu sämt-
lichen staatlichen Museen, Galerien, Ausgrabungen und
Denkmälern zu haben wünscht, hat an das Ministerium des
öffentlichen Unterrichts ein auf Stempelbogen von ;,20 Lire
geschriebenes Gesuch zu richten, und demselben die vorstehend
erwähnten Dokumente, sowie seine Photographie unanfgeklebt
in der Größe von 5:8 cm beizufügen. Wer nur freien Zu-
tritt zu den archäologischen und Kunstinstituten einer einzigen
Stadt zu haben wünscht, hat sein auf Stempelbogen von
60 Centimes abzufassendes Gesuch an einen der Ehefs der

genannten Anstalten zu richten. Dem Gesuche sind die vor-
stehend genannten Dokumente und, wenn die Erlaubnis für
länger als einen Monat erbeten wird, auch die Photographie
in der oben angegebenen Größe beizufügen.
Kus unserem Vescb^eräebuck.
8t-cb. Nicht ohne Grund verlangen wir bei
Preisausschreiben eine möglichst genaue vorherige
Festsetzung der einzelnen Termine, innerhalb welcher
die Ausschreibenden verpflichtet sind, das Preisaus-
schreiben zur Erledigung zu bringen, insbesondere
eine genaue Angabe der Zeit, während welcher die
nicht preisgekrönten Arbeiten an die Urheber zurück-
gegeben sein müssen. Wir wissen, warum wir das
verlangen; der Rücksichtslosigkeiten, die man den
Künstlern gegenüber für erlaubt hält, kennen wir
nun gerade genug, chier wieder ein Fall, der uns
neuerdings mitgeteilt wird. Da war im vorigen
Jahre für eine Ausstellung in Berlin ein
Wettbewerb um ein Plakat ausgeschrieben mit den:
Einlieferungstermin am s. Oktober sH05. Ein
junger Münchener Künstler, der sich an der Kon-
kurrenz beteiligte, erhielt am November, nach-
dem er endlich angefragt hatte, was denn eigent-
lich mit der Konkurrenz wäre, die Antwort, daß die
Plakate gegenwärtig auf kurze Zeit ausgestellt seien und
daß er nach dieser Ausstellung das Resultat erfahren
werde. Dieses Resultat hat aber der Künstler bis
heute noch nicht erfahren, statt dessen aber am s2. Ja-
nuar, also fünfzehn Wochen nach dem Einlieferungs-
termin, notabene erst infolge abermaliger Reklama-
tion, die beiden eingereichten Arbeiten —- beschä-
digt (die eine dieser Arbeiten in einem ganz un-
entschuldbaren Zustande und nicht mehr brauchbar)
zurückerhalten, wie gesagt, ohne jede Mitteilung
über das Ergebnis der Konkurrenz und natür-
lich — wie man's auch nur verlangen kann — ohne
ein Wort des Dankes für die Beteiligung. In dieser
Weise werden Künstler bei öffentlichen Konkurrenzen
behandelt — jedes Wort der Kritik erübrigt sich
der Mitteilung dieser einfachen Tatsachen gegenüber.
Das Licht derer, die so handelten, wollen wir aber
durchaus nicht unter den Echeffel stellen, sondern
ihnen gern die Genugtuung des öffentlichen An-
schlags ihres Namens in der „Werkstatt der Kunst"
gewähren. Das genannte Ausstellungsunternehmen
betitelt sich:
Jubiläums-Ausstellung für Wohnungskunst
Berlin (s)06.
Philharmonie — Bureau bl'W. 23, Lesfingflr. 6.

Laufen äe dreisaussck)?eiben. (Fortsetzung.)
Danzig, cm. (Der Verein für Kunst und Kunst-
gewerbe) schreibt einen Wettbewerb aus zur Erlangung von
Entwürfen für die erste Seite des Programms der Ver-
anstaltungen des Vereins für Kunst und Kunstgewerbe im
Winter ;yc>6/07. Das Winter-Programm hat ein Format
von 32 cm Höhe und cm Breite. Der Text der ersten
 
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