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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Juristischer Briefkasten der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft
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Blau, Friedrich: Die moderne Graphik und die Ausstellungen
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Allgemeine Bedingungen für die Veranstaltung von Preisbewerbungen unter den Mitgliedern des Architekten-Vereins zu Berlin
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0079

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Heft 6.

Die Werkstatt der Kunst.

75

angefertigt, welches unter Weglassung Ihres Namens
vervielfältigt worden ist, obwohl ihnen ein Probe-
druck mit Namensnennung vorgelegt worden war.
Sie fragen, ob dies zulässig?
Antwort: Nach K ^2 des Kunstschutzgesetzes
ist im Lalle der Uebertragung des Urheberrechtes
der Erwerber nicht berechtigt, an der Bezeichnung
des Urhebers des Werkes Aenderungen vorzunehmen.
Als solche Aenderung ist auch die Weglassung des
Namens anzusehen. Ist die Aenderung ohne Ein-
willigung des Berechtigten vorgenommen, so tritt
nach K 32 des zit. Gesetzes Geldstrafe bis zu
300 Mk. ein.
ir-B. in 8ck.: Ist die Speditionsfirma, bei
welcher Bilder lagern, berechtigt, diese eigenmächtig,
ohne Auftrag des Eigentümers zu versichern?
Antwort: Eine Usance, nach welcher die
Speditionsgesellschaft berechtigt wäre, ohne Auftrag
des Künstlers die Sachen zu versichern, besteht nicht.
Der Künstler ist somit auch nicht verpflichtet, die
Versicherungssumme zu bezahlen.
Ul. Ul. in O.: Sie haben auf Grund einer
nach einem bezahlten Modell gefertigten Studie eine
Straßenreklame gemalt und fragen an, ob das Modell
gegen die Verbreitung des Bildes Einspruch er-
heben kann?
Antwort: Nach den: Kunstschutzgesetz ist be-
kanntlich im allgemeinen die Verbreitung oder Schau-
stellung von Bildnissen nur mit Einwilligung der
Abgcbildeten gestattet. Nach K 22 des Gesetzes gilt
indessen die Einwilligung im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden
ließ, eine Entlohnung erhielt. Das Modell darf
also mangels anderer Vereinbarung keinen Einspruch
gegen die Verbreitung der Neklame erheben.
Or.
Vie moderne Graphik und die
Ausstellungen.
Die moderne graphische Kunst ist den Kinderschuhen
entwachsen. Bun nimmt ihre kulturelle Bedeutung immer
größere Dimensionen an. Wer die ersten Nummern des
„Pan" mit den Resultaten der graphischen Ausstellung des
Künstlerbundes (Leipzig ;g06) vergleicht, wird das ohne
weiteres einsehen.
Dieser Entwicklung suchen die großen Ausstellungen
dadurch Rechnung zu tragen, daß sie den Gemälde- und
Skulpturensälen einige graphische Kabinette anglicdern. Es
fragt sich nun, ob durch diese Lösung tatsächlich in ge-
nügender weise das Interesse der graphischen Kunst ver-
treten wird.
Man darf wohl annehmen, daß durchschnittlich der
Ausstellungsbesucher nur eine bescheidene Kultur besitzt,
und daß er durch die feinen oder derben Farbeneindrücke
aus den Gemäldesälen vollständig abgestumpft ist für die
zarten Reize der schwarzen Linien und Töne in der gra-
phischen Abteilung. Er wird sich also in den meisten Fällen
darin langweilen, und die Folge davon ist verminderte
Kauflust.
Den Schaden tragen nicht nur die zeichnenden Künstler,
denen man Verkaufsmöglichkeiten vorenthält, sondern auch
die Genießenden, deren künstlerisches Verständnis nicht er-
weitert wird.

Denn die allenthalben laut beklagte Geschmacklosigkeit
und Stillosigkeit unserer Zeit ist aus dem schwachen formalen
Empfinden der großen Menge entstanden. Da nun durch
nichts anderes formales Empfinden so gestärkt wird wie
durch graphische Kunstübung — namentlich den Holzschnitt —,
so würde sich naturgenräß für alle püter und Schützer
unserer Volkskultur eine neue Aufgabe darstellen: Selbständige
graphische Ausstellungen zu veranstalten.
Ich will gewiß nicht behaupten, daß die bisherige
Ausstellungsweise negative Resultate gehabt hätte, aber
ich will behaupten, daß sich diese Erfolge mit Leichtigkeit
steigern ließen. Einzelne Künstlervereinigungen haben
bereits mit selbständigen graphischen Ausstellungen be-
gonnen und sie haben glänzende künstlerische und materielle
Erfolge gehabt.
Das Experiment ist also bereits gemacht worden und
hat den Beweis für die Lebensfähigkeit graphischer Sonder-
ausstellungen erbracht.
Der Verfall der japanischen Schönheitskultur datiert
von den: Verfall ihrer Graphik her.
Bei uns beginnt die Graphik zu erwachen. Jetzt
bedarf sie der Wärter und Pfleger. Und solche müßte sie
gerade jetzt finden bei den dazu Berufenen, den Kunst-
händlern und den Kunstvereinen.
Vrieäricü 8ILU, Karlsruhe.
Allgemeine Bedingungen kür die Veranstal-
tung von Vreisbenerbungen unter den Mit-
gliedern des Architekten-Vereins zu Berlin.
Der Architekten-Verein zu Berlin vermittelt auf An-
trag von Behörden, Gemeinden oder Privatpersonen die
Ausarbeitung von Entwürfen durch Ausschreibung von
Preisbewerbungen unter feinen Mitgliedern auf Grund
folgender allgemeinen Bedingungen.
8 0
Anträge auf Ausschreibung einer Preisbcwerbung
sind schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten unter
Beifügung eines Programmes, das alle wesentlichen an
den Entwurf zu stellenden Forderungen möglichst genau
enthält; bei Bauwerken insbesondere ist die Lage und Um-
gebung, das Raumbedürfnis, die Bestimmung und Be-
nutzungsart des Gebäudes, die gewünschte Art der Aus-
stattung, ob einfach oder reich, das in Aussicht genommene
Baumaterial und annähernd die zur Verfügung stehende
Bausumme anzugeben und zugleich mitzuteilen, welcher
Betrag zur Erteilung von Preisen zur Verfügung gestellt wird.
8 2.
Die Entscheidung über die Annahme der Aufgabe zur
Bearbeitung unter den Vcreinsmitgliedern wird durch die
ständigen Beurteilungsausschüfse getroffen; diese haben die
eingesandten Programme zu prüfen, erforderlichenfalls zu
ergänzen und im einzelnen festzustellen. In Beziehung auf
die auszusetzenden Preise soll dabei im allgemeinen die
Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure, aus-
gestellt vom Verbände Deutscher Architekten- und Ingenieur-
Vereine u. a. Berlin xgo;, zu Grunde gelegt werden; Aus-
nahmen hiervon sollen dem Vereine zur Entscheidung unter-
breitet werden. Den Ausschüssen bleibt es indessen über-
lassen, in einzelnen Fällen ausnahmsweise von dieser Be-
stimmung abzuweichen.
8 3-
Das von dem Ausschüsse festgestellte Programm wird
dem Auftraggeber nebst zwei Abdrücken der vorliegenden
allgemeinen Bedingungen übersandt. Durch Unterzeichnung
und Rücksendung eines dieser Abdrücke an den Vorstand
wird das Preisausschreiben gültig, das Programm ge-
nehmigt und die Verpflichtung zur Zahlung der darin aus-
gesetzten Preise vom Auftraggeber anerkannt.
 
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