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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Briefkasten der Schriftleitung
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Die Münchener Bilderfälschungen
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Urheberschutz für Gemälde in den Vereinigten Staaten von Amerika
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0219

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heft ^6.

Die Werkstatt der Kunst.

2f5

Vriekkallen der Zekriftleitung.
H. 1^. in Erfurt. Sie fragen uns nach unserer
Meinung über die „Wiesbadener Gesellschaft für
bildende Kunst" und ihre propagandistische Tätigkeit fin-
den Vertrieb künstlerischer Grabdenkmäler, durch die
einige Ihrer Kollegen sich in ihrem Wirkungskreis beein-
trächtigt fühlen. — wir antworten Ihnen: Unseres
Erachtens sollten die in Erfurt ansässigen Künstler der
Wiesbadener Gesellschaft für bildende Kunst dankbar sein,
daß sie es fertig gebracht hat, auch dort ein großes Grabmal-
geschäft, das wohl noch nie oder so gut wie noch nie einen
Künstler beschäftigt hat, zu bestimmen, statt wie bisher seine
Denkmäler ausschließlich vom Granitwerk zu beziehen, von
nun an einen Teil derselben nach künstlerischen Entwürfen
anzufertigen. Die Gesellschaft, die zu ihren Mitgliedern
die angesehensten und vermögendsten Einwohner Wies-
badens zählt, verwendet alljährlich satzungsgemäß seine auf
ea. 6000 Mk. zu bemessenden Mitgliedsbeiträge dazu „unserer
werdenden künstlerischen Kultur den Boden zu ebnen" und
hat sich in den letzten Jahren unter großen Gpfern ganz
besonders des Grabmals angenommen. Ueber 7000 Mk.
hat sie bisher aufgewandt, um dem Künstlergrabmal zu
seinem Rechte zu verhelfen. Sie hat dabei, was bisher
noch niemanden gelungen ist, es als wichtigste Aufgabe be-
trachtet, die Steinmetzen aus ihrer Lethargie aufzurütteln
und sie dem Künstler in die Arme zu führen. In
welchem Umfang ihr das in der kurzen Zeit von zwei
Jahren gelungen ist, beweist die Tatsache, daß sie nunmehr
in zwölf größeren Städten die Errichtung eines dauernden
Lagers künstlerischer Grabsteine durchgesetzt hat. Dabei
hat sie, wo ihr bekannt war, daß am Grte tüchtige, allge-
mein anerkannte Künstler existierten, es als ihre Aufgabe
betrachtet, diese mit heranzuziehen. Die Gesellschaft hat
übrigens wiederholt bekannt gegeben, daß sie jedem
Künstler dankbar ist, der ihr Entwürfe zu Grab-
inälern einfend et, wobei sie sich vorbehält, zu entscheiden,
ob sie die Einsendungen für ausführungswert hält. Sie
nimmt die Entwürfe gleichsam in Kornmission und sendet
sie jedem Interessenten zu, der sich mit der Bitte um Rat
an sie wendet. Auf diese weise ist es ihr gelungen, im
letzten Jahre allein fast hundert Aufträge in
Künstlerhand zu spielen, die sonst den Granit-
werken zugute gekommen wären. Sie fragen noch
nach der Art der Honorierung. Die Gesellschaft zahlt dem
Künstler, was er verlangt, und zwar fürjedeAusführung
extra, wobei sie das volle ungekürzte Honorar dem
Künstler überweist und dem Steinmetz zur Pflicht macht,
daß er jedesmal, auch bei mehrfacher Wiederholung,
den Künstler honorieren muß. Da die meisteu Entwürfe
mehrmals im Jahre verkauft wurden, so kam der Künstler-
trotz mäßigen Anfangshonorars zu sehr schöner Bezahlung.
Auch den Steinmetzen, die mit der Gesellschaft arbeiten,
legt sie keinerlei Beschränkung auf, so daß es z. B. dem
Erfurter Vertreter vollständig freisteht, ohne ihrwissen so viele
Aufträge an Erfurter Künstler zu erteilen, als er nur mag.
k. K. iu München. Sie beschweren sich, daß die
„Werkstatt der Kunst" Sie über einige Preisausschreiben
usw. nicht genügend informiert Habs. Leider schreiben
Sie nicht, welche Ausschreibungen dies gewesen sein sollen.
Sehr bedauerlich ist es auch, daß Sie anonym geschrieben
haben. So hat Ihre Beschwerde für uns und für Ihre
Kollegen gar keinen wert, weil wir ihr nicht nachgehen
können, wir vermuten, daß Sie die Ausschreibungen in
der „W. d. K." übersehen haben, denn wir sind über Mün-
chener Vorgänge im allgemeinen gut unterrichtet. — Also,
fassen Sie Mut, lieber Freund, und senden Sie uns eine
namentlich unterzeichnete und begründete Beschwerde, und
Sie sollen sehen, wie schnell wir Abhilfe schaffen werden!
Oie Munckensr Vildersällekungsn.
Ueber die sehr umfangreichen Bilderfäl-
schungen eines Schwindlerkonsorliums in München,

Paris usw. haben wir bisher nichts gebracht, weil
man bei einer staatsanwaltlichen Untersuchung doch
mehr oder weniger auf Vermutungen angewiesen
ist. Nun ist aber irr den Tageszeitungen so viel
über diese Bache geschrieben worden, daß eine ernste
Beunruhigung im Bilder kaufenden Publikum einge-
treten ist und die Gefahr besteht, daß Unschuldige
für die Verbrechen mit büßen müssen. Wir wollen
deshalb dem nachstehenden Brief aus München die
erwünschte Verbreitung geben.
Einem Briefe der Gemäldegalerie D. Heinemann
iu München an einen Dresdener Kunstfreund wird folgen-
des entnommen: „In Beantwortung Ihrer werten Zeilen
erwidern wir, daß die Nachrichten von den Bilderfäl-
schungen in München in Norddeutschland kolossal
aufgebauscht worden sind, von den hiesigen alteinge-
sessenen größeren Firmen ist niemand daran beteiligt, nur
einige kleinere Kunsthändler und Unterhändler. Was die
Lenbach-Fälschungen betrifft, so ist Frau von Lenbach
der Sache schon längere Zeit auf der Spur und ist es ihr
jetzt endlich gelungen, zu eruieren, wer die Fälscher dieser
Bilder sind. Wir bemerken noch, daß es sich bei diesen
Fälschungen von Lenbach meist um Pastelle, nicht um Gel-
bilder handelt."
Wir glauben, diese Versicherung in vollem
Umfang bestätigen zu dürfen, und bitten, sich im
Vertrauen zu den größeren Kunsthändlern nicht er-
schüttern zu lassen; das liegt, mehr oder weniger,
auch im Interesse der Künstler.
Die Hauptschuldigen in München scheinen die
beiden Händler Windhagen und Politzer zu sein.
Meistens waren es Bilder von Lenbach, Grützner, Def-
regger, Schwind, Schleich, Spitzweg usw., die in sehr
plumper Weise gefälscht wurden. Ts kamen aber auch
sehr raffinierte Fälschungen vor und deshalb wurde der
Justizbehörde eine aus Malern, Bildhauern und
Kunsthistorikern gebildete Kommission bei-
gegeben, die bei den Untersuchungen mithelfen muß.
O. W. O. K.
Urheberschutz §ür Gemälde m den
Verewigten Staaten von Amerika.
Line höchst bedeutsame Entscheidung in der Frage
des Urheberrechtsschutzes für Gemälde in den Ver-
einigten Staaten von Amerika ist im Dezember vorigen
Jahres voin Supreme Tourt in Washington, dem obersten
Gerichtshöfe der Bundesregierung, der unserem Reichs-
gericht entspricht, gefällt worden. Sie wurde herbeigeführt
in einem langwierigen Prozesse, den der Inhaber der
Photographischen Gesellschaft in Berlin gegen der:
Amerikanischen Lithographischen Trust in Verbindung
mit dem Tabak-Trust, wegen widerrechtlicher Nachbildung
des im Verlage der Photographischen Gesellschaft erschienenen
Bildes „Lhorus" von dem englischen Maler Dendy Sadler,
angestrengt hatte. Der Lithographische Trust hatte für den
Tabak-Trust ein farbiges Plakat nach dem genannten
Bilde angefertigt, und zwar mit voller Kenntnis des
Umstandes, daß die Photographische Gesellschaft auf
Grund der üblichen Eintragung des Werkes in dem Topy-
rightbureau in Washington den Urheberschutz bean-
spruchte. Der Trust verließ sich dabei auf die bisher drüben
vielfach auch in juristischen Kreisen verbreitete Auffassung,
daß dieser Schutz nach Lage der amerikanischen Gesetzgebung
nicht aufrecht erhalten werden könne. Nunmehr hat der
von der Photographischen Gesellschaft seit dem Bestehen
 
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