Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 12.1912/​1913

DOI Heft:
Heft 34
DOI Artikel:
Redaktioneller Teil
DOI Artikel:
Zur wirtschaftlichen Lage der bildenden Künstler
DOI Artikel:
Vermischter Nachrichtenteil
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.53854#0480

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
§68

und nur einem ganz winzigen Bruchteil der Bevölkerung (?)
zugänglich. Der Masse bringen sie die Kunst nicht näher,
abgesehen davon, daß eine Anhäufung von Kunstwerken,
wie man auf Ausstellungen erfährt, nur den Kunstgenuß
stört. Die Kunsthistoriker mögen ruhig ihre „Schulen"
weiter sammeln, aber sie sollten nicht weiter predigen, daß
der Künstler erst seinen wahren wert erhält, wenn er tot
und registriert ist. Ueberall gilt der Satz, der Lebende hat
recht, nur nicht beim bildenden Künstler, er soll nur für
seinen Nachruhm leben.
Staat und Gemeinden müssen laufend Mittel hergeben,
die gar nicht groß zu sein brauchen, zu Ankäufen. Die
erworbenen Kunstwerke sollen überall, in Rats- und Ge-
meindehäusern, Schulen, Gerichten, Kasernen, überhaupt
in allen öffentlichen Gebäuden, Aufstellung finden und in
regelmäßigen Zeitabschnitten untereinander ausgetauscht
werden. Auf diese Weise käme eine allgemeine und dauernde
Wanderausstellung zustande, an der auch das ärmste Dorf
seinen Anteil haben könnte; nur so kann Freude an der
Kunst ins Volk getragen werden. Hier können sich auch
unsere Mäzene beteiligen, wenn sie Hunderttausende zur
Verfügung stellen, die jetzt dazu verwendet werden, ein
oder zwei Künstlern für kurze Zeit ein Unterkommen - zu
schaffen, wenn auf jedem Werk zu lesen ist: „Gestiftet
von Herrn A.", so ist das doch mindestens so wertvoll wie
ein Vrden. Das wird jeder Mäzen bestätigen. Und wie
viele gute Arbeiten kann man für ;ooooo Mk. kaufen
und wie viele Künstler glücklich machen. Die Hilfe, die
der Staat auf gesetzgeberischem Wege leisten konnte, hat er
geleistet, wir haben das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb und das Kunstschutzgesetz. Richtig angewandt
und benutzt, ständen sie dem Künstler zur Seite. Aber der
Brotgeber des Künstlers weiß sich schor: zu helfen, und der
Künstler, als der wirtschaftlich Schwächere, muß unterliegen.
wenn z. B. der Künstler Vertragsformulare im Ver-
kehr anwenden wollte, es wäre schade um das PapierI

XU, Heft ZH.
Kein Erwerber würde sie unterschreiben, und dann gäbe
es nur ein Mittel, den — Streik! Kann sich jemand
einen Streik der bildenden Künstler denken? Diese
Unmöglichkeit kennzeichnet am treffendsten die
wirtschaftliche Lage des bildenden Künstlers!
Und da nun Staat und Gemeinde und Publikum wohl
nicht so bald mit ihrer Hilfe bei der Hand sein werden, so,
Künstler, hilf dir selbst! Sei auch Lebenskünstler und
Kaufmann! Krankenkassen und sonstige Hilfskassen können
gegründet werden oder es ist Anschluß an bestehende Ein-
richtungen zu suchen. Für das Alter sorgt die Renten-
und Pensionsanstalt für deutsche bildende Künstler, unter
dem Protektorat des Großherzogs von Weimar, die unter
der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat-
Versicherungen steht und, (893 gegründet (über eine Million
verfügend), an allen Kunstorten Grtsverbände eingerichtet
hat und ihren Mitgliedern bei sehr geringen Prämien eine
auskömmliche Rente nach kurzer Karenzzeit bietet. Ls ist
bezeichnend, wie wenig unsere Künstler bis jetzt an die
Zukunft dachten; mit keinem Wort wurde in der Ver-
sammlung dieser Einrichtung gedacht. Es soll hier nach-
geholt sein.
Auf jeden Fall aber ist es als ein Fortschritt zu be-
trachten, daß die bildenden Künstler Groß-Berlins durch
Einberufung der Versammlung und durch deren starken
Besuch gezeigt haben, daß sie endlich willens geworden
sind, sich, wenn auch spät, ein Plätzchen an der Sonne zu
erkämpfen.
Die Versammlung hat durch ihren einmütigen Beschluß
den starken willen zur Einigkeit gezeigt.
wo ein Wille ist, ist auch ein weg. Und wir sind
sicher, daß die einmütig gewählte Kommission, die so viele
der tüchtigsten Kräfte zu den ihren zählt, den richtigen
weg gefunden hat zum Heile deutscher Kunst und deutscher
Künstler.

Die Werkstatt der Kunst.

Vermischter Nachrichtenteil.
Gsplsmre UusfrsttungGN

Dresden. (Dresdener Kunstgewerbevcrein, Elias-
straße 3H.) Montag, den 19. Mai 19; 3, abends 8 Uhr, im
weißen Saale der „Drei Raben", Marienstraße, findet der
erste der von der Generalversammlung beschlossenen all-
monatlichen Mitgliederabende statt. Damen und Gäste sind
willkommen. Programm: Ausstellung von Gesellen-
und Meisterstücken. Vortrag des Herrn Hofrat Prof.
G. Seyffert über Weihnachtskunst im Erzgebirge.
Prämiierung der kunstgewerblichen Gesellenstücke. Musi-
kalische Unterhaltung. Die Ausstellung von Gesellen- und
Meisterstücken soll umfassen: (.die prämiierten kunst-
gewerblichen Gesellenstücke dieses Jahres, 2. die im
Besitz von Mitgliedern oder Nichtmitgliedern, Innungen
oder Museen befindlichen Gesellen- oder Meisterstücke alter
und neuer Zeit. Einlieferung der Gegenstände Montag,
den Mai, vormittags, im Saale der „Drei Raben".
Die nächsten Mitgliederabende werden in den Räumen der
Künstlervereiniguug „Zunft", Webergasse, Tucherbräu, je
am ersten Montag des Juni und Juli stattfinden. Der
Vorstand des Dresdener Kunstgewerbevereins. I. V.: K.
Groß.
Klagenfurt. (Kunstverein für Kärnten.) VII. Kunst-
ausstellung (9tZ. Aeußerster An Meldetermin: t.Iuni.
Aeußerster Linlieferungstermin: ZO. Juni. Eröff-
nung: t 5. Juli. Schluß: IO. September. Zwei
goldene, vier silberne Staatsmedaillen, zwei silberne
Medaillen der Stadt Klagenfurt. Ankäufe für
die Verlosung unter den Mitgliedern. (Die Nummern
der Mitgliederkarten sind gleichzeitig Losnummern.) Ver-
käufe nur durch die Ausstellungsleitung; Verkaufsprovision
loo/o. Ausübende Mitglieder, Aussteller und legitimierte

Mittelschüler haben freien Eintritt, beitragende Mitglieder
nur am Eröffnungstage.
Konstanz. (Der Kunstverein Konstanz) beabsichtigt, im
Juni d. I. anläßlich der 50. Wiederkehr des Todestages
der Konstanzer Malerin Marie Lllenrieder eine Aus-
stellung von Werken dieser Künstlerin zu veranstalten.
Leider wird eine größere Zahl ihrer Gemälde für eine
Ausstellung unerreichbar fein, weil sie als Altarbilder in
Kirchen fest angebracht sind; doch befinden sich zahlreiche
Arbeiten im Besitze von öffentlichen Sammlungen und von
Privaten, und an alle diese richtet der Kunstverein Kon-
stanz die dringende Bitte um Ueberlassung zu der
auf eine Dauer von vier Wochen berechneten Ausstellung.
Auf Verlangen werden Anmeldeformulare und alle näheren
Angaben zugesandt.
Stade. (Niedersächsische Kunstausstellung Stade
19(3.) Der „Verein für niedersächsisches Volkstum zu
Bremen" in Verbindung mit dem „Verein für Geschichte
und Altertümer der Herzogtümer Bremen und Verden und
des Landes Hadeln zu Stade" wird vom August bis
zum (5. September in Stade eine Kunstausstellung
veranstalten. Die Ausstellung wird in dem schönen alten
Stader Rathause abgehalten werden und vornehmlich sich
an Künstler wenden, die sich mit Land und Leuten zwischen
Unterelbe und Unterweser beschäftigt haben. Den Anlaß
zur Ausstellung bildet der Plan des Stader Vereins für
Geschichte und Altertümer, ein altes Bauernhaus aus dem
benachbarten Altenlande vor dem Untergange zu retten
und nach Stade zu überführen, um es dort als Glied des
dortigen Freilichtmuseums wieder aufzubauen. Wir werden
in der nächsten Nummer weitere Mitteilungen über die
Ausstellung machen, insbesondere auch die Mitglieder der
Jury benennen.
 
Annotationen