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286

§. 20F.
Erste Hauptreges.
Eine jede äußere Beschreibung ei.
ms Foßils s) soll alle äußere
Kennzeichen, die sich an demselben
aufsuchen lassen, genau be-
stimmt enthalten.
Um diese Rege! zu befolgen, muß man
einmal wißen, wie viel man äußere Kenn.
Zeichen an einem Foßile aufzusuchen Hatz
und zweytens, wie genau sich jedeö bestimmen
läßt. Zu dem erster» wird die in der Ab-
Handlung befindliche lste Tafel dienen, als
welche alle generische Kennzeichen (H. z§>.)
enthält. In Ansehung des andern aber,
so kann man bey der besonder» Bestimmung
eines jeden generischen Kennzeichens dassel-
be in dem vorhergehenden vierten Kapitel
nachschlagen, wo man bey einem jeden alles
daö-
s) Wenn man von einem Foßile überhaupt
spricht, so versteht man jederzeit «ne Gat-
tung darunter.
 
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