Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
VIII. Zur Interpolationenkritik

Was sind
Interpola-
tionen?

Dultkeit-Sdiwarz, Rämisdhe Rechtsgesdiidite (5. Aufl.
1970) 288 ff.,

Kaser, Römische Rechtsgeschichte (2. Aufl. 1967)
256 ff.,

Kunkel, Römische Rechtsgeschichte (6. Aufl. 1972)
153 ff.

Die in den Digesten gesammelten Fragmente sind
Bruchstücke aus den Schriften der alten römischen
Juristen. Als die Digesten im Jahre 533 n. Chr. ver-
öffentlicht wurden, waren die ältesten dieser Schrif-
ten über sechshundert, die Mehrzahl mindestens über
dreihundert Jahre alt. Wie man weiß, sind sie bis
zu ihrer Aufnahme in die Digesten nicht unversehrt
geblieben und schon in nachklassischer Zeit, im 3.
und 4. Jahrhundert, von späteren Bearbeitern zum
Teil mit erklärenden Zusätzen (Glossemen) versehen
und umformuliert worden. Die Digestenkommission
hat schließlich veraltete Rechtsinstitute beseitigt, neue
Regelungen eingeführt und die Texte teilweise er-
heblich gekürzt. Man hat also mit vorjustinianischen
und justinianischen Interpolationen zu rechnen.

Das Wort ist abgeleitet vom lateinischen „interpo-
lare“: aufstutzen, zurichten, verderben, verfälschen.
Die Interpolationen sind als absichtliche Texteingriffe
zu unterscheiden von mechanischen Überlieferungs-
fehlern, die auf Abschreibeversehen beruhen. Deren
Beseitigung ist Aufgabe der sog. Konjekturalkritik
(„kritischer Apparat“, vgl. oben S. 35 f.). Erst auf der

58
 
Annotationen