94
wirlcen kann. , Die fliissigen Kapitalien, von welchen hier zunächst die
Kede ist, m. a. W.: die Waren werden iiberhaupt nicht verliehen , nicht
auf Borg gcnommen und gegeben, sondern werdeu einfach gekauft oder
verkauf t.
Aueh der Warenkredit ist kein Darlehen in Waren, weder
juristisch noch volkswirtschaftlich, sondern ein Verkauf mit vorliiufiger
Stundung der Zahlung, oder wenn man will, ein Barkauf und -verkanf
mit einem Gelddarlehn verbunden. Sonst würde ja dasselbe oder ein
identisches Warenquantum zurückerstattet werden miissen, mit Zinsen darauf,
oder, was dasselbe ist, es miisste Garantie dafiir gefordert werden, dass
für die stipulierte Geldsumme dieselbe Warenmenge zur Zeit der Zahlung
eingekauft werden könnte, wie zur Zeit des Kaufs und Verkaufs, was
aber niemals geschieht.
Versuchen wir, zunächst durch ein geeignetes Beispiel unseren
Satz etwas näher zu präzisieren und zu begründen. Ein Unter-
nehmer, welcher selbst kein, oder doch kein flüssiges Kapital be-
sitzt, braucht Geld, um ßohstoffe einzukaufen, uni Arbeitslöhne und
Grundrenten (Mieten, Pachtzinsen u. s. f.) zu zahlen, sowie um selbst
während der Produktion leben zu können. (Von den iibrigen Ver-
wendungen wie zu Steuern u. dgl. sehen wir der Einfachheit halb.er
ab.) All dieses Geld wird gebraucht (so wenigstens köunen wir an-
nehmen) um fertige Genussgüter einzukaufen, mit welchen die
Arbeiter, Grundeigner u. s. w. sowie der Unternehmer selbst ihre
Konsumtion bestreitcn, odei' von seiten des ßohstofffabrikanten, um
neue ßohstoffe zu erzeugen, d. h. um in seiner Produktion Löhne
und Grundrenten zu zahlen (seine eigenen diesbezüglichen Anteile
mit einbegriffen), welche sogleich gegen fertige Genussgüter einge-
tauscht werden. Irgendwoher muss nun das flüssige Kapital stammen;
wir wollen der Einfachheit halber hier und im folgenden annehmen,
dass die gegenwärtigen Besitzer der vorhandenen Genussgüter Ka-
pitalisten sind: d. h. sie mögen weder an den betreffenden Gütern
selbst noch an dem daraus zu lösenden Entgelt in anderen Waren
oder in Geld einen augenblicklichen Bedarf haben. Sie sind in der
Lage, nötigenfalls die betreffende Zahlung, sagen wir auf ein Jahr,
zu stunden.
Man könnte sich nun theoretisch die Sache so vorstellen,
dass der Unternehmer jene Genussgüter von den betreffenden Kapi-
talisten in natura auf Borg beziehe, um dann Löhne, Grundrenten
u. s. f. gleichfalls in natura zu zahlen und am Ende der Produk-
tion aus seinen fertigen Erzeugnissen direkt oder nach Tausch gegen
wirlcen kann. , Die fliissigen Kapitalien, von welchen hier zunächst die
Kede ist, m. a. W.: die Waren werden iiberhaupt nicht verliehen , nicht
auf Borg gcnommen und gegeben, sondern werdeu einfach gekauft oder
verkauf t.
Aueh der Warenkredit ist kein Darlehen in Waren, weder
juristisch noch volkswirtschaftlich, sondern ein Verkauf mit vorliiufiger
Stundung der Zahlung, oder wenn man will, ein Barkauf und -verkanf
mit einem Gelddarlehn verbunden. Sonst würde ja dasselbe oder ein
identisches Warenquantum zurückerstattet werden miissen, mit Zinsen darauf,
oder, was dasselbe ist, es miisste Garantie dafiir gefordert werden, dass
für die stipulierte Geldsumme dieselbe Warenmenge zur Zeit der Zahlung
eingekauft werden könnte, wie zur Zeit des Kaufs und Verkaufs, was
aber niemals geschieht.
Versuchen wir, zunächst durch ein geeignetes Beispiel unseren
Satz etwas näher zu präzisieren und zu begründen. Ein Unter-
nehmer, welcher selbst kein, oder doch kein flüssiges Kapital be-
sitzt, braucht Geld, um ßohstoffe einzukaufen, uni Arbeitslöhne und
Grundrenten (Mieten, Pachtzinsen u. s. f.) zu zahlen, sowie um selbst
während der Produktion leben zu können. (Von den iibrigen Ver-
wendungen wie zu Steuern u. dgl. sehen wir der Einfachheit halb.er
ab.) All dieses Geld wird gebraucht (so wenigstens köunen wir an-
nehmen) um fertige Genussgüter einzukaufen, mit welchen die
Arbeiter, Grundeigner u. s. w. sowie der Unternehmer selbst ihre
Konsumtion bestreitcn, odei' von seiten des ßohstofffabrikanten, um
neue ßohstoffe zu erzeugen, d. h. um in seiner Produktion Löhne
und Grundrenten zu zahlen (seine eigenen diesbezüglichen Anteile
mit einbegriffen), welche sogleich gegen fertige Genussgüter einge-
tauscht werden. Irgendwoher muss nun das flüssige Kapital stammen;
wir wollen der Einfachheit halber hier und im folgenden annehmen,
dass die gegenwärtigen Besitzer der vorhandenen Genussgüter Ka-
pitalisten sind: d. h. sie mögen weder an den betreffenden Gütern
selbst noch an dem daraus zu lösenden Entgelt in anderen Waren
oder in Geld einen augenblicklichen Bedarf haben. Sie sind in der
Lage, nötigenfalls die betreffende Zahlung, sagen wir auf ein Jahr,
zu stunden.
Man könnte sich nun theoretisch die Sache so vorstellen,
dass der Unternehmer jene Genussgüter von den betreffenden Kapi-
talisten in natura auf Borg beziehe, um dann Löhne, Grundrenten
u. s. f. gleichfalls in natura zu zahlen und am Ende der Produk-
tion aus seinen fertigen Erzeugnissen direkt oder nach Tausch gegen



