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LUDWIG V. FRIEDRICH II.

gelegen, mit dapferen und geschickten leuten versehen werden möcht». Ann. VI,
318. — Der univ. oct. 17. zum berichte überwiesen. 872

OCt. 24. Univ. berichtet über Gerlachers gesuch durchaus ablehnend. Als
verheiratheter könne er an sich schon nicht zur lectura iuris canonici zugelassen
werden. «Dass er sich aber seiner geschicklichkeit selbst berühmt, als er schreibt,
die lectur mit geschickten leuten zu versehen, mag er wohl in etlichen künsten vor
andern geschickt sein; dass er aber in facultate iuris in kurzen iahren also geschickt
sei worden, dass er allen seinen preceptoribus und promotoribus fürzuziehen sei, des
künden wir ihme nit gezeugnis geben, sunder hätte^ billig bedacht, was er für der
zeit, als er viel iahr ein predicant zu Nörlingen gewesen, im evangelio gelesen und
geprediget het: non est discipulus supra magistrum» etc. Ann. VI, 318v. 873

OCt. 26. Univ. berichtet auf befehl des kurf. über den unterschied der etwaigen
Verleihung der lektur an Gerlacher und der früheren an Martin Frecht. Ann. VI,
327v. — Kurf. verleiht nov. 9. die lektur an Heilman. 874

1544.

• • Domkapitel zu Worms beschliesst, fortan iedem kapitulär den gleichen an-
theil zu geben, «und dan mit dem ordinario zu Heidelberg sol es gleichfals ut supra
gehalten werden, wo er zugegen, das man ime nicht ferners dan die computalia
wie von alter her gebe». Aus über scholastici oder protokollbuch des Worraser
domkapitels 1544—45 f. 29v im Staatsarchive Darmstadt. 875

(iail.) Propst und kollegiaten bitten den kurf., die wegen der vielen schulden
beabsichtigte Schliessung des kollegiums nicht auszuführen; es seien auch früher viele
schulden gemacht und in besseren zeiten wieder bezahlt worden; so werde es sich
auch ietzt wieder gestalten. Cod. Heid. 358, 79a f. 120v. 876

ian. 10. Artistenfak. legt der univ. dar, dass sie nicht aus übelwollen,
sondern nach den Statuten genannte vom magisterexamen zurückgewiesen habe. Acta
fac. art. IV, 2. 877

febr. 2. Kurf. empfielt der artistenfak. den Christoph Aberlin für das durch
den tod des loh. Negellen erledigte amt eines pedellen. Dat. Haid. Acta fac art.
IV, 2v. — Die fakultät wählt iedoeh einen andern. . 878

märz 16. Kurf. Ludwig V. stirbt. Calend. acad. II. bei Toepke I, 642. 879

Friedrich II.

märz 26. Rektor empfielt den Studenten iedes unziemliche benehmen, insbeson-
dere schreien und singen, sowie Zechgelage zu unterlassen und über den tod i«s
kurf. gebührend zu trauern. Ann. VI, 351. ®"

april 9. Univ. nominirt dem kurf. [Friedrich IL] für die durch den tod des
dr. Iohann Pfau aus Eppingen [er war am 6. bei Ketsch ertrunken] erledigte lectura
codicis dr. Konrad Diem, der schon 17 iahre Institutionen liest, und Iohann Descb er,
seit 10 iahren regent in der neuen burse. Ann. VI, 353v. ™
 
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