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FRIEDRICH II. OTTO HEINRICH.

Sept. 24. Eektor, verbietet den besuch der von der pest infizirten Ortschaften
und die aufnähme von personen aus denselben. Ann. VII, 150v. 981

OCt. 3. Univ. beschliesst wegen ihrer wachsenden geschäfte, einen Syndikus
zu bestellen, der gegen besoldung aus dem univ.-fiskus «omnis generis negotia uni-
versitatis expediat». Ann. VII, 151v. 982

dec. 29. Kurf. weist den zins von iährlieh 150 fl., welchen das domstift
Speier als ersatz der dortigen pfriinde an die univ. zahlt, dem dr. iur. Wendel
Heilmann als dem Ordinarius in der lectio decretalium und seinen nachfolgern zu.
Ann. VII, 162v. • 983

1554.

april (5?). Dr. Wendel Heilmann in decr. ord. sucht bei der univ. um ersatz
der baukosten nach, welche er auf das zu seiner lektur gehörige haus verwendet
hat, und um weitere reparaturen. Ann. VII, 168v. 984

april 24. Kurf. räthe übergeben kloster Lixheim der artistenfakultät. Nota-
riatsprotokoll: cod. Heid. 385, 42 (käst. 92) A. 985

iuli 12. Kurf. beruft in ausführung einer schon früher gefassten absieht den
durch den krieg aus Schweinfurt vertriebenen und mit verlust seiner habe nach
Heid. geflüchteten Andreas Grundier zum dritten professor der medicin und weist
ihm bei der univ. vorläufig iährlieh mindestens 25 fl. und die früher von Georg
Nigri gehabte wohnung in der kapelle an, bis die Verhältnisse durch den Vollzug
der päpstlichen inkorporation geordnet seien. Ann. VII, 174 und 187. Vgl.
oct. 21. — Grundler ist der gem,ahl der Olympia Morata, welche 1555 oct. 26. in
Heid. starb. 986

iuli 16. Univ. übergiebt das ius patronatus der pfarrei in Heidelberg dem kurf., in-
dem sie sich nur die hälfte des kellers im pfarrhause und die Weinkeltern zum
gebrauche vorbehält. Orig.-perg. mit rektorats- und univ.-siegel: Karlsruhe, G. L. A-,
Pfalz spec. nr. 1255 convol. 82; abschr.: Ann. univ. VII, 189 und cod. Heid. 385,
42 (käst. 92) A. 987

(oct.) Die regenten des kontuberniums befürworten wegen der pest bei der
univ. die Verlegung derselben an einen anderen ort. Ann. VII, 191. 988

OCt. 21. Kurf. benachrichtigt die univ., dass die inkorporations- und refor-
mationsangelegenheit sowohl wegen der kriegsunruhen und anderer geschäfte, als
auch deshalb nicht weiter gediehen sei, weil die zu anfang seiner regierung ein-
gereichten berichte über die vorhandenen übelstände und mäugel [s. o. 1545 märz
16. und 1546 oct. 30.] verloren gegangen seien, so dass eine neue abschrift davon
eingereicht werden müsse. Er wünscht ferner, dass der gehalt Grundler's [vgl. iuli 1^-J
von 30 auf 120 und der des Micyllus von 100 auf 150 fl. erhöht werde. Ann.
VII, 192v. 989

HOV. 10. Artistenfak. berichtet dem kurf. [vgl. oct. 21.] über die mängel
ihrer Organisation. Acta fac. art. IV, 55v; gedr.: bd. I, 283 nr. 192. 990

1555.
april 3. Kurf. kanzlei genehmigt die anliegen der univ. betr. die Verwaltung
des neuen fiskus und die benutzung der Sakristei des Augustinerklosters zur au -
 
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