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1622—1625. 189

unter den Heid. professoren und seine absieht, zunächst an seiner stelle festzuhalten,
besonders nachdem er in Tübingen mit dem fleisse der studiosen schlechte erfahrungen
gemacht. Er bittet deshalb, ihm seine zurückgelassenen manuskripte zu schicken.
Orig.: München, k. bibl., Camerar. XI, 260; gedr.: bd. I, 379 nr. 242. — Einem
briefe an Cam. von nov. 27. ist die bemerkung beigefügt, dass er «in hern d.
Christoph. Besoldi behausung abzugeben sei». 1551

nOV. 22. Bachovius bittet aus Heilbronn Ioach. Camerarius, dem Überbringer
seine bücher und manuskripte zu übergeben, « quoniam heri aeeeptis literis acade-
raiae nostrae de accelerando reditu iterum interpellor». Orig.: München, k. bibl.,
Camerar. XI, 261. ■— B. schreibt nov. 27. nochmals in grosser sorge, weil der
böte noch nicht mit den manuskripten zurückgekehrt ist, ibid. f. 262. 1552

Maximilian von Baiern.
1623.

inli 24. Michel Heberer, Pfalz, kanzleiregistrator,- wird im prozesse der Au-
gustiner gegen die univ. als zeuge vernommen, auf veranlassung des kais. Statthalters
Heinrich von Metternich. Not.-prot. orig.: sehr. II, 9 nr. 6; gedr.: bd. I, 380
nr. 243. I553

aug. 22. Immatrikulationen zweier aus dem paedagogium entlassenen Pfälzer,
die einzigen dieses iahres «cum etiamnum res essent turbatissimae et Heidelberga
valido praesidio, sexeentorum cireiter militum, teneretur». Matric. IV, 157. —
Die beiden immatrikulirten zogen auch bald fort. Im iahre 1624 wurden drei Pfälzer
und ein Halberstädter, 1625 aber nur ein Heidelberger und ein Heiligenstädter
rezipirt, welche promovirt werden wollten. 1554

(oct.) Friedrich V. verkauft die klöster Kraftthal und Lixheim dem herzöge
von Lothringen. Vgl. 1665 märz 16. 1555

1625.
lan. 1. Univ. entleiht, weil ihre gefalle ietzt nicht einkommen, zur besoldung
der professoren und diener von dem collegium Casimirianum 800 fl., eingerechnet
-OOrthlr., welche schon das iahr zuvor geliehen waren. Cod. Heid. 385, 41 (käst. 91) I.

1556
lan. 6. Maximilian, kurf., fordert bericht über die ausführung seiner befehle
zur Unterstützung der katholischen Schulmeister und kirchen in Heidelberg, über die
tnätigkeit der professoren, welche zur hebung der studia mit der professura ethices
emen anfang gemacht haben, allerlei glaubenssachen einmischen und, ebenso wie der
ndschreiber, die bürgerschaft auf die rückkehr des geächteten pfalzgrafen vertrösten
sollen. Konzept: cod. Heid. 371, 29 f. 23; gedr.: bd. I, 381 nr. 244. Vgl.
febr- 17./7. und 18. 1557

lan. 20./10. Senat antwortet auf die anzeige der stadt Worms, dass der kais.
ommissar nicht erlaubt habe, der [Heid.] akademie die pensionen und kapitalien
a zahlen, die akademie beharre auf ihrem rechte und gedenke sich bei dem kais.
 
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