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1715—1720. 247

• • Kurf. verstattet den immatrikulirten Studenten das kleine waidwerk in dem
bezirke ienseits des Neckars. Citat ohne daten in einer bekanntmachung der univ. (ohne
iahr), abgedruckt in: Lud. Christ. Miegii oratio de zs%jj.ripioi<; providentiae div.
circa naseentem univ. Heid. (1728. 4°) p. 34. 1994

Sept. 20. Hertling, rektor, ersucht den senat, ihm auf den fall, dass dr.
Cloeter auf die procuratura fisci resigniren sollte, die exspectanz zu ertheilen und
ihm schon ietzt die respizirung der univ.-gefalle zu erlauben. Beides wird bewilligt.
Cod. Heid. 385, 42 (käst. 92) E. - 1995

(dec.) Petrus Paulus Christiani, antiq. et ling. Orient, lector, zeigt dem kurf.
an, dass ihm . von dem nach Konstantinopel gehenden kais. grossen botschafter ver-
sprochen worden sei, ihn dorthin mitzunehmen, und dass er diesen Vorschlag an-
nehme, um später die Türkische spräche, wie bisher die Hebraeische, Chaldaeische
und Assyrische, zu doziren und in einer «gringen» [d. h. kleinen] methode zu
beschreiben. Er bittet um eine empfehlung an die kaiserin, damit ihm iene stelle
«als sprachgnabe mit in die Türkei zu gehen», mit ihrem salar von 600 fl. zu theil
werde, und um belassung der bewilligten 50 thlr. noch auf zwei iahre zum unter-
halte von frau und kindern. Cod. Heid. 386, 3 (käst. 108) D VII. — Letzteres
wird bewilligt 1718 dec. 14. 1996

1720.

ian. 4. Senat beschliesst: «Sollen dieienigen unter der univ. stehenden stu-
diosi, welche aus der schul bleiben und sich anderer professoren lehr bedienen
wollen, fürterhin gehalten sein, ein attestat ihres wohlverhaltens von dem professore,
worunder sie gestanden, zu nehmen und ohne producirung dessen nicht admittirt
werden.» Ann. XLVII, lv. 1997

(iuärz 23.) Kurf. setzt auf bericht des Senats vom 22. [über die von einem
Iesuitenstudenten märz 17. verübte misshandlung eines bedienten des Holländischen
gesandten baron v. Spina, der vor dem Sakrament nicht niederkniete] eine unter-
sachungskommission ein. iinn. XLVII, 22. — Vgl. Struve, Ausführt, bericht v. d.
Pfältz. kirchenhist. s. 1453. 1998

april 24. Kurf. bestimmt, wie akatholiken sich beim begegnen der monstranz
zu verhalten haben. Cit. Hautz II, 259 nach Faber (aber an angegebener stelle nicht
zu finden). 1999

(mai 1.) Kurf. verfügt auf bericht des Senats von april 24., dass der schuldige
stud. Huber zu relegiren sei. Im Senate mai 2. verlesen. Ann. XLVII, 40. 43.

2000

HUii 28. Kurf. verbietet «wegen vielfältiger hiesiges religionswesen betreffender
Unwahrheiten» die in Haag und Leiden gedruckten Französischen Zeitungen und
«desfalls führende correspondentzien», bei 100 goldgulden strafe. Ann. XLVII, 48v.

2001

MOV. 11. Kurf. eröffnet dem geistlichen rath und beiehtvater p. Staudacher,
dass er beabsichtige, das von seinem geh. rath und leibmedikus v. Iungwirth am
fasse des Schlossberges neu erbaute haus anzukaufen, um darin unter aufsieht der
Heidelberger Iesuiten für die katholische iugend ein besonderes seminarium zu er-
höhten, und er beauftragt ihn, von Iungwirth die baukosten zu ermitteln und einen
Überschlag dessen einzureichen, was für die einrichtung des hauses etc. nöthig sein
Weide. Abschr.: Heid., univ.-bibl., mss. Batt. 364, 331 f. 61. 2002
 
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