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1798-1799. 319

die Heid. oberkuratel. Mannheim 1799 febr. 9. Absehr.: Ann. CVI, 42 und als
beilage P zum Senatsberichte 1799 mai 22. 2505

febr. 6. Univ. setzt auf «das gemeinschädliche vernunftwidrige, von den
zeiten der barbarei abstammende duelliren» die relegation cum infamia und zwar
für alle, die zum duell herausfordern, sich stellen, Sekundiren oder sonst dienste
leisten. Konzept: cod. Heid. 385, 15 (käst. 35) D. — In der erneuerung des
mandats von 1802 ibid. ist die infamie fortgelassen. 2506

febr. 12. Kurf. reskribirt an die praesidialversammlung, dass 1. der univ.
gestattet werde, zur befriedigung der kreditoren und der rückständigen interessen
und besoldungen die überrheinischen kapitalbriefe zu veräussern und die sog. schan-
kungsgelder zu verwenden, und dass 2. ihr der Lazaristenfond sammt Urkunden,
papieren und baarem geldvorrath provisorisch zur bestreitung der dringendsten aus-
lagen überlassen werde. Der kurf. hat die absieht, die univ. für ihre Verluste zu
entschädigen und ihre erhaltung zu sichern, aber weiteres erlauben «die Zeitumstände
und die ungewissheit künftiger ereignisse» nicht. München, R.-A., Churpf. geh. rath,
univ. Heid. betr., nr. 256; Karlsruhe, G. L. A., univ. Heid. nr. 24. 2507

febr. 16. Kurf. Karl Theodor stirbt. Ihm folgte der herzog von Zweibrücken
Maximilian Ioseph. 2508

Maximilian Ioseph.

Hlärz 9. Zentner räth, da nach seiner ansieht das. gesuch der univ. in München
nicht mehr durchgesetzt werde, in der Zwischenzeit durch die geeignete behörde
einstweilen zu bewirken zu suchen, dass aus irgend einer kasse die interessen und
besoldungen bezahlt würden; bis aber das gouvernement der univ. wiederum ordent-
lich organisirt sei, mit allen planen und Vorstellungen an den kurf. zurückzuhalten.
Extr. in: Ann. CVI, 66. 2509

fflärz 11. Kurf. zeigt der univ. die aufhebung der bisherigen Pfälzischen
praesidialversammlung und ihi-e ersetzung durch einen ausserordentlichen kommissa-
rius, freih. von ßeibeld, an. Orig.: cod. Heid. 386, 6 (käst. 116) B; absehr.:
Ann. CVI, 77. 2510

niärz 15. Prof. Schmitt referirt dem Senate über die von der städtischen
Deputation vorgelegten punkte betr. die betheiligung der univ. an den kriegslasten,
und bemerkt u. a.: «zu den handfiohnden können die professoren, welche täglich
z<i den bestimmten stunden dem Staate durch öffentlichen Unterricht so zu sagen
irohnden müssen, nicht coneurriren». — Senat beschliesst entsprechend. Ann.
CVI> 71. 2511

Hlärz 20. Univ. legt dem kurf. dar, dass die im reskript vom 12. febr. ge-
währten mittel zu ihrer rettung unzureichend seien, da bei erneuerung des krieges
die veräusserung der überrheinischen kapitalien unmöglich, der beträchtlichste theil
^r schankungsgekler ebenfalls auf dem ienseitigen ufer angelegt, und der Lazaristen-
 
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