Von M. Winternitz
9
Der letzte Satz wird im Päraskara-Grhyasütra (II, 5, 42 f.)
zitiert, wo gelehrt wird, daß für Leute, die durch drei Gene-
rationen von Vätern abstammen, die vom Lernen der Savitri
ausgeschlossen (savitripatitah) waren, keine Weihen (samskära)
und kein Unterricht stattfinden soll, daß aber diejenigen,
welche doch die Weihen wünschen, mit dem Vrätyastoma
opfern sollen, worauf sie Veda-Unterricht genießen dürfen.
Damit kommen wir zur Dharmasästraliteratur, wo all-
gemein vrätyäh und sävitripatitäh als synonym gelten.1)
So sagt Manu II, 39 (=Visnu XXVII, 27): Mitglieder der drei
höheren Kasten, welche die für die Schülerweihe (Upanayana)
vorgeschriebene Zeit versäumt haben, „sind vom Lernen der
Savitri ausgeschlossene Vrätyas, die den Ariern als verächt-
lich gelten" (savitripatitä vratya äryagarhitäh). Ähnlich Yäj-
fiavalkya (I, 38), der noch hinzufügt: „Es sei denn, daß sie
das Vrätyastoma-Opfer dargebracht haben."2)
Ausführlicher und auch etwas anders als in II, 39 definiert
Manu X, 20—23 die Vrätyas als diejenigen, welche von Mit-
gliedern höherer Kaste, die der Savitri verlustig gegangen,
mit Frauen gleicher Kaste gezeugt worden sind.3) Und als
Abkömmlinge solcher Vrätyas werden allerlei „Mischkasten"
konstruiert, die in Wirklichkeit Namen von Volksstämmen
oder Sekten oder Berufen sind. So werden u. a, als Abkömm-
linge von brahmanischen Vrätyas die Ävantyas (Bewohner des
westlichen Mälwä) und die Vätadhänas (ein nördlicher Volks-
stamm) genannt; unter den Ksatriya-Vaisyas die aus der
buddhistischen Literatur so wohl bekannten Mallas und Liccha-
') Die Lexikographen erklären vratya durch samskarahina (Amara 2
7, 53; Haläyudha 2, 249).
, Gautama (XIX, 8) führt das im Veda gelehrte Vrätyastoma-Opfer
als Beweis dafür an, daß trotz dem Gesetz des Karman die Verletzung
der Kastengesetze gesühnt werden kann. Väsistha (XI. 76—79) schreibt
für den patitasävitnka entweder das Uddälakavrata (ein in Vers 77 be-
schriebenes Fastengelübde) oder das Asvamedha-Schlußbad oder das Vrätya-
stoma-Opfer vor. Ein Vrätyapräyascitta wird im Prayascittaviveka des
Sülapäni gelehrt (s. Aufrecht, Cat. Bodl., p. 282). •
8) Mit dieser Definition stimmt Kautilya (Arthasästra, p. 165, 2) überein
und ebenso Baudh. Dh. I, 8, 16, 16, wo sadrsyat dem savarnäsu bei Mann
und bei Kautilya entspricht.
9
Der letzte Satz wird im Päraskara-Grhyasütra (II, 5, 42 f.)
zitiert, wo gelehrt wird, daß für Leute, die durch drei Gene-
rationen von Vätern abstammen, die vom Lernen der Savitri
ausgeschlossen (savitripatitah) waren, keine Weihen (samskära)
und kein Unterricht stattfinden soll, daß aber diejenigen,
welche doch die Weihen wünschen, mit dem Vrätyastoma
opfern sollen, worauf sie Veda-Unterricht genießen dürfen.
Damit kommen wir zur Dharmasästraliteratur, wo all-
gemein vrätyäh und sävitripatitäh als synonym gelten.1)
So sagt Manu II, 39 (=Visnu XXVII, 27): Mitglieder der drei
höheren Kasten, welche die für die Schülerweihe (Upanayana)
vorgeschriebene Zeit versäumt haben, „sind vom Lernen der
Savitri ausgeschlossene Vrätyas, die den Ariern als verächt-
lich gelten" (savitripatitä vratya äryagarhitäh). Ähnlich Yäj-
fiavalkya (I, 38), der noch hinzufügt: „Es sei denn, daß sie
das Vrätyastoma-Opfer dargebracht haben."2)
Ausführlicher und auch etwas anders als in II, 39 definiert
Manu X, 20—23 die Vrätyas als diejenigen, welche von Mit-
gliedern höherer Kaste, die der Savitri verlustig gegangen,
mit Frauen gleicher Kaste gezeugt worden sind.3) Und als
Abkömmlinge solcher Vrätyas werden allerlei „Mischkasten"
konstruiert, die in Wirklichkeit Namen von Volksstämmen
oder Sekten oder Berufen sind. So werden u. a, als Abkömm-
linge von brahmanischen Vrätyas die Ävantyas (Bewohner des
westlichen Mälwä) und die Vätadhänas (ein nördlicher Volks-
stamm) genannt; unter den Ksatriya-Vaisyas die aus der
buddhistischen Literatur so wohl bekannten Mallas und Liccha-
') Die Lexikographen erklären vratya durch samskarahina (Amara 2
7, 53; Haläyudha 2, 249).
, Gautama (XIX, 8) führt das im Veda gelehrte Vrätyastoma-Opfer
als Beweis dafür an, daß trotz dem Gesetz des Karman die Verletzung
der Kastengesetze gesühnt werden kann. Väsistha (XI. 76—79) schreibt
für den patitasävitnka entweder das Uddälakavrata (ein in Vers 77 be-
schriebenes Fastengelübde) oder das Asvamedha-Schlußbad oder das Vrätya-
stoma-Opfer vor. Ein Vrätyapräyascitta wird im Prayascittaviveka des
Sülapäni gelehrt (s. Aufrecht, Cat. Bodl., p. 282). •
8) Mit dieser Definition stimmt Kautilya (Arthasästra, p. 165, 2) überein
und ebenso Baudh. Dh. I, 8, 16, 16, wo sadrsyat dem savarnäsu bei Mann
und bei Kautilya entspricht.