1590
■ Der kranke Wucherer. -v<^-
Kranker: Was ist das für ein Trank?
Wärterin: Das sind drei Prozent Elirir in Wasser aufgelöst.
Kranker: Drei Prozent? Was thu' ich mit drei Prozent? Geben
Sc nier sechs Prozent!
—>M> Lin Ueberfall mit Hindernissen.
Ränber (gebieterisch): Wie viel Uhr ist es?
Student: Da sehen Sie selbst nach, meine Herren!
Räuber (enttäuscht): Aber das ist ja eine Kartoffel!
Student: Ja, wenn Sie die Uhr haben wollen, dann müssen
Sie erst zur Frau Müller in die Stadt gehen und den Pfandschein
einlösen I
Kolottial-Heformett.
R ei aller unserer Begeisterung für die preußisch-
deutschen Errungenschaften in Ost- und Westafrika
können wir uns der betrübenden Thatsache nicht
verschließen, daß die Sache nicht recht vorwärts
geht und die Herrschaft der schwarzweißrothen
Flagge im dunklen Erdtheil noch eine sehr primi-
tive ist. Die Eroberung von Hannover und
Hessen-Kassel ging seinerzeit viel schneidiger von
statten und auch die weiland freie Stadt Frank-
furt a. M. ist trotz der Intelligenz ihrer Bevöl-
kerung viel schneller preußisch geworden, als
Kamerun und die Menschenfresser im deutsch-
ostafrikanischen Gebiete.
Da muß es an Etwas fehlen, und wir treffen
wohl das Richtige, wenn wir den Mangel an
einer kräftigen Durchführung unserer Zivil- und
Strafgesetze für die Ursache der Mißstände er-
klären.
Freilich, wir haben Militär in den Kolonien
und das Militär ist eine schöne Sache; es zeigt
den Eingeborenen den Stechschritt und die Hand-
griffe beim Tragen der Flinte, es lehrt ihnen
auch die Honneurs vor den Vorgesetzten und
bringt ihnen dadurch die Anfangsgründe euro-
päischer Gesittung bei. Wir haben auch Missionäre
in den Kolonien, welche den Eingeborenen das
Christenthum lehrcu, z. B. das schöne Gebot:
„Du sollst nicht tobten", welches ja von den
Christen in Afrika niemals übertreten wird, es
sei denn, daß man Eingeborene niederschießt, weil
sie ihren häuslichen Herd vertheidigen. Aber die
Juristen fehlen, und was ist ein Staatswesen
ohne Juristen! Die gänzliche Eroberung des
Schutzgebietes macht keine Fortschritte, weil keine
Gerichtskommission da ist, welche den Urwald in
Parzellen eintheilt und diese Parzellen auf dem
Wege des Expropriationsverfahrens in den preußi-
schen Staatsbesitz überführt. Es ist auch kein
Landrath vorhanden, welcher die Gemeinden be-
aufsichrigt und sie zu Beiträgen für die Herstel-
lung von Landstraßen heranzieht. Dazu fehlt
jede Strafjustiz und Kriminalpolizei. Das Wald-
frevelgesetz, auf den Urwald angewendet, würde
sofort die Klagen heben, welche derzeitige Passanten
über herumliegende Baumstämme, Schlingpflanzen
und andere Hindernisse auf den Waldwegen zu
führen haben.
Die Unsicherheit, welcher schon manches Opfer
fiel, kommt nur daher, daß so viel Eingeborene
müßig im Lande herumlungern, und ihre Ueber-
wachung wird dadurch erschwert, daß sie nicht
einmal polizeilich angemeldet sind. Hier müßten
Berliner oder sächsische Polizeibeamte Ordnung
schaffen. Sie müßten jedem Eingeborenen, der
keinen Erwerb oder Besitz nachweist, den Auftrag
ertheilen, sich Arbeit zu beschaffen, und, falls
dieser Auftrag nicht befolgt wird, mit Verhaftung
oder Ausweisung vorgehen. Das ist die Art,
wie man in Deutschland die Arbeitslosigkeit poli-
zeilich zu heben sucht, und denselben Erfolg,
welchen dieses Vorgehen bei uns hat, wird es
gewiß auch in Afrika finden.
Die afrikanischen Verhältnisse leiden in Bezug
ans das Vorhergehende an einem Kardinalfehler,
und das ist der Mangel an Fabriken. Hier
wären zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.
Der Sklavenhandel ist eine alte afrikanische In-
stitution und daher nicht ganz abzuschaffen. Man
sollte ihm eine mildere Form geben dadurch, daß
z. B. die Gebrüder Stumm in Afrika Filialen
anlegen. Den arabischen Sklavenhändlern wäre
hiermit ein sicheres Absatzgebiet ihrer Maare er-
schlossen und die Sklaven selbst würden durch
Stumm's Erziehungsmethode langsam dem wahren
christlichen Menschenthun: entgegengeführt. Sollten
die Schwarzen wider Erwarten sich nach ihren
früheren Zuständen zurücksehnen, so müßten
einige ultraniontane Sozialreforiner unter der
Führung des Kaplans Hitze sie mit den Seg-
nungen der Kultur bekannt machen, unter welcher
die weißen Brüder in Neunkirchen leben.
Nach dieser Abschweifung ins soziale Gebiet
wenden wir uns wiederum den politischen Ver-
hältnissen zu.
Sämmtlichen Bewohnern von Kamerun und
Ostafrika, soweit sie nicht zur Schutztruppe ge-
hören, niüßte das Waffentragen verboten werden;
die einzelnen Stämme dürfen nicht mehr gegen
einander Krieg führen, sondern können sich in
Konfliktsfällen wegen Beleidigung, Hausfriedens-
bruch re. verklagen. Zur Erledigung dieser Rechts-
streitigkeiten werden alle überzähligen deutschen
Referendare nach Afrika gesandt, wo sie ihre
Schneidigkeit erproben können.
Endlich könnte man jeden König der Ein-
geborenen wegen Anmaßung eines öffentlichen
Amtes belangen, die Völkerverbände als geheime
Verbindungen auftösen, etwaigen Ungehorsam
als Widerstand gegen die Staatsgewalt bestrafen
und jedwedes Murren gegen diese Ordnung
der Dinge als Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten
deklariren.
Das sind die Reformen, welche nöthig sind,
um unsere afrikanischen Gebiete vollständig ;u
erobern. Es gehören dazu Juristen, sehr viele
Juristen, namentlich schneidige Staatsanwälte,
aber wir sind bannt ja hinreichend versehen, und
wir sind so begeistert für die koloniale Sache,
daß wir mit großen: Vergnügen bereit sind,
sämmtliche deutsche Staatsanwälte an Afrika ab-
zutreten!
■ Der kranke Wucherer. -v<^-
Kranker: Was ist das für ein Trank?
Wärterin: Das sind drei Prozent Elirir in Wasser aufgelöst.
Kranker: Drei Prozent? Was thu' ich mit drei Prozent? Geben
Sc nier sechs Prozent!
—>M> Lin Ueberfall mit Hindernissen.
Ränber (gebieterisch): Wie viel Uhr ist es?
Student: Da sehen Sie selbst nach, meine Herren!
Räuber (enttäuscht): Aber das ist ja eine Kartoffel!
Student: Ja, wenn Sie die Uhr haben wollen, dann müssen
Sie erst zur Frau Müller in die Stadt gehen und den Pfandschein
einlösen I
Kolottial-Heformett.
R ei aller unserer Begeisterung für die preußisch-
deutschen Errungenschaften in Ost- und Westafrika
können wir uns der betrübenden Thatsache nicht
verschließen, daß die Sache nicht recht vorwärts
geht und die Herrschaft der schwarzweißrothen
Flagge im dunklen Erdtheil noch eine sehr primi-
tive ist. Die Eroberung von Hannover und
Hessen-Kassel ging seinerzeit viel schneidiger von
statten und auch die weiland freie Stadt Frank-
furt a. M. ist trotz der Intelligenz ihrer Bevöl-
kerung viel schneller preußisch geworden, als
Kamerun und die Menschenfresser im deutsch-
ostafrikanischen Gebiete.
Da muß es an Etwas fehlen, und wir treffen
wohl das Richtige, wenn wir den Mangel an
einer kräftigen Durchführung unserer Zivil- und
Strafgesetze für die Ursache der Mißstände er-
klären.
Freilich, wir haben Militär in den Kolonien
und das Militär ist eine schöne Sache; es zeigt
den Eingeborenen den Stechschritt und die Hand-
griffe beim Tragen der Flinte, es lehrt ihnen
auch die Honneurs vor den Vorgesetzten und
bringt ihnen dadurch die Anfangsgründe euro-
päischer Gesittung bei. Wir haben auch Missionäre
in den Kolonien, welche den Eingeborenen das
Christenthum lehrcu, z. B. das schöne Gebot:
„Du sollst nicht tobten", welches ja von den
Christen in Afrika niemals übertreten wird, es
sei denn, daß man Eingeborene niederschießt, weil
sie ihren häuslichen Herd vertheidigen. Aber die
Juristen fehlen, und was ist ein Staatswesen
ohne Juristen! Die gänzliche Eroberung des
Schutzgebietes macht keine Fortschritte, weil keine
Gerichtskommission da ist, welche den Urwald in
Parzellen eintheilt und diese Parzellen auf dem
Wege des Expropriationsverfahrens in den preußi-
schen Staatsbesitz überführt. Es ist auch kein
Landrath vorhanden, welcher die Gemeinden be-
aufsichrigt und sie zu Beiträgen für die Herstel-
lung von Landstraßen heranzieht. Dazu fehlt
jede Strafjustiz und Kriminalpolizei. Das Wald-
frevelgesetz, auf den Urwald angewendet, würde
sofort die Klagen heben, welche derzeitige Passanten
über herumliegende Baumstämme, Schlingpflanzen
und andere Hindernisse auf den Waldwegen zu
führen haben.
Die Unsicherheit, welcher schon manches Opfer
fiel, kommt nur daher, daß so viel Eingeborene
müßig im Lande herumlungern, und ihre Ueber-
wachung wird dadurch erschwert, daß sie nicht
einmal polizeilich angemeldet sind. Hier müßten
Berliner oder sächsische Polizeibeamte Ordnung
schaffen. Sie müßten jedem Eingeborenen, der
keinen Erwerb oder Besitz nachweist, den Auftrag
ertheilen, sich Arbeit zu beschaffen, und, falls
dieser Auftrag nicht befolgt wird, mit Verhaftung
oder Ausweisung vorgehen. Das ist die Art,
wie man in Deutschland die Arbeitslosigkeit poli-
zeilich zu heben sucht, und denselben Erfolg,
welchen dieses Vorgehen bei uns hat, wird es
gewiß auch in Afrika finden.
Die afrikanischen Verhältnisse leiden in Bezug
ans das Vorhergehende an einem Kardinalfehler,
und das ist der Mangel an Fabriken. Hier
wären zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.
Der Sklavenhandel ist eine alte afrikanische In-
stitution und daher nicht ganz abzuschaffen. Man
sollte ihm eine mildere Form geben dadurch, daß
z. B. die Gebrüder Stumm in Afrika Filialen
anlegen. Den arabischen Sklavenhändlern wäre
hiermit ein sicheres Absatzgebiet ihrer Maare er-
schlossen und die Sklaven selbst würden durch
Stumm's Erziehungsmethode langsam dem wahren
christlichen Menschenthun: entgegengeführt. Sollten
die Schwarzen wider Erwarten sich nach ihren
früheren Zuständen zurücksehnen, so müßten
einige ultraniontane Sozialreforiner unter der
Führung des Kaplans Hitze sie mit den Seg-
nungen der Kultur bekannt machen, unter welcher
die weißen Brüder in Neunkirchen leben.
Nach dieser Abschweifung ins soziale Gebiet
wenden wir uns wiederum den politischen Ver-
hältnissen zu.
Sämmtlichen Bewohnern von Kamerun und
Ostafrika, soweit sie nicht zur Schutztruppe ge-
hören, niüßte das Waffentragen verboten werden;
die einzelnen Stämme dürfen nicht mehr gegen
einander Krieg führen, sondern können sich in
Konfliktsfällen wegen Beleidigung, Hausfriedens-
bruch re. verklagen. Zur Erledigung dieser Rechts-
streitigkeiten werden alle überzähligen deutschen
Referendare nach Afrika gesandt, wo sie ihre
Schneidigkeit erproben können.
Endlich könnte man jeden König der Ein-
geborenen wegen Anmaßung eines öffentlichen
Amtes belangen, die Völkerverbände als geheime
Verbindungen auftösen, etwaigen Ungehorsam
als Widerstand gegen die Staatsgewalt bestrafen
und jedwedes Murren gegen diese Ordnung
der Dinge als Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten
deklariren.
Das sind die Reformen, welche nöthig sind,
um unsere afrikanischen Gebiete vollständig ;u
erobern. Es gehören dazu Juristen, sehr viele
Juristen, namentlich schneidige Staatsanwälte,
aber wir sind bannt ja hinreichend versehen, und
wir sind so begeistert für die koloniale Sache,
daß wir mit großen: Vergnügen bereit sind,
sämmtliche deutsche Staatsanwälte an Afrika ab-
zutreten!