.^s Vellage ZUIN „Wahren Jaevli" Lr. 251.
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Deutschland ist das Land der Zecher,
wenn die Sorgen uns umlagern.
Wenn die Last der schweren Zeiten
Unsere Rücken droht zu beugen.
Wenn, von Kampf und Streit ermüdet.
Sich nach Ruhe sehnt die Seele,
flüchten wir zur trauten Schänke,
Um vergessen dort zu trinken
Uns des Weines gold'nen Fluthen,
Uns des Bieres Labe-Tuell.
Vder wenn uns Freude lächelt.
Wenn wir einen Sieg erfochten
Ueber schnöde Rachtgesellen,
Wenn ein Freund uns wiederkehret
Aus den Kerkern unsrer Feinde,
Wenn ein Schurke ist gefallen.
Dessen Bosheit uns bedrängte
Gleichfalls dann im Wirthshaus wieder
Seh'n wir uns in trauter Runde,
Schließen neu den Bund der Freundschaft,
heben die gefüllten Becher,
Trinkend auf der Freiheit Wohl.
hat der Räuberzug des Mammons,
hat der Schwarzen Heuchlerwesen
Deutsches Leben auch vergiftet,
hat der Bureaukraten Dummheit,
hat die Herrschsucht kleiner Paschas
Wie die Feigheit der Philister
Tausend Fesseln uns geschmiedet
lagen öre alten Deutschen
Wenn wir bei den Bechern sitzen,
Geht noch frei das Wort vom Munde,
Geht noch frei von Herz zu Herzen,
Und wir fühlen uns noch sicher
vor dem schleichenden verralhe.
Der den freien Mann umlauert
Allorts sonst im deutschen Land.
Aber ach, es ist nur Täuschung,
Ist ein schöner Wahn des Herzens,
Daß dem deutschen, viel besung'nen,
viel gerühmten Biedersinne
Line Stätte noch gewahrt sei.
Die gesichert vor dem pesthauch
Lklen Denunziantenthumes,
Rahe lauert es auch hier.
Sitzest arglos du beim Humpen,
hältst mit Freunden traute Zwiesprach,
Wägst und deutelst nicht die Worte,
So kann dieses sich ereignen:
In der Rahe steht der Kellner,
Scheinbar dir zum Dienst beflissen.
Aber heimlich dich behorchend,
Eifrig deinen Worten lauschend.
Um daraus den Strick zu drehen.
Welcher dich erwürgen soll.
Plötzlich naht er ungerufen.
Schwingt des Frackes Schwalbenschwänze,
Legt beiseit' das fchmutz'ge Wischtuch,
Nestelt von der Talmikette
Seine runde Staatsschutzmarke,
Die devote Kellnermiene
Weicht, es glättet sich der Buckel,
Denn vor dir steht ein Gendarme,
Und er schreit: „Sie find verhaftet!"
Pfui der Schande! Unsre Alten,
Die an beiden Rheinesufern,
Lagernd auf den Bärenhäuten,
Wiederholt das Nethhorn leerten.
Ließen sich wohl nimmer träumen.
Daß in froher Zecher Kreise
Je ein Wesen, schwalbenschwänzig,
horchend, lauernd, könnt' erscheinen,
Das mit tückischem verrathe
Deutscher Zecher Freuden stört.
Wenn sie heute wieder kämen.
Wenn sie heute müßten schauen.
Was aus Deutschland ist geworden
In der Zeit der Macht und Größe,
Die gepaart mit Geistesknechtschaft,
In der Zeit des Waffenglanzes,
Dem das bleiche Elend folget.
Bei dem Ruhm des deutschen Namens,
Welchen tausend Spitzel schänden
Dann vom Rheine bis zur Tder,
von den Alpen bis zur Nordsee
Würde laut der Zornruf schallen:
haut ihn, haut ihn fürchterlich!
Vvm
Bürgerlichen
Gesetzbuch.
Eine rechtSphilvsophUche
Vorlesung.
us der großen Makula-
tur-Pyramide, welche
von einer vor undenk-
lichen Zeiten zusam-
urengetretenen Kom-
mission errichtet wurde,
haben Altcrrhumssor-
scher jüngstens einen
Entwurf ausgegraben,
welcher von bürgerlichen Rechten handelt.
^ Das merkwürdige Fundobjekt wurde an den
deutschen Reichstag abgeliefcrt, wo es ungeheures
Aufsehen inachte, denn von bürgerlichen, von
Zivilrechten mar dort schon lange nicht mehr
die Rede gewesen, da man genug zu thun gehabt
hatte, um dem Militär sein Recht auf die ma-
teriellen Mittel der Nation in ausgiebiger Weise
angedeihen ;u lassen. Daß auch Bürger gewisse
Rechte haben können, war dabei ganz in Ver-
gessenheit gekommen.
Es machten sich sofort eine Anzahl Fachgelehrte
a>r die Prüfung des räthselhaften Gegenstandes,
welchen man „bürgerliches Gesetzbuch" nennt, um
zu erforschen, ob es von alten Römern oder alten
Germanen herstamme. Die Prüfling erwies sich
als äußerst fchivierig. Festgestellt konnte nur wer-
den, daß das Ding in der That viele Jahrhunderte
alt sein müsse, da es von den Anschauungen
der inodcrnen Zeit durchaus unberührt war.
Aus den Paragraphen über das Gesinderecht
wollten Sachverständige schließen, daß der aus-
gegrabcnc Entwurf von den alten Römern her-
rühre, weil die Stellung des Gesindes in diesen
j Paragraphen ähnlich festgesetzt wird, wie die recht-
; liche Stellung der Sklaven int alten Rom. Die
Germanisten wandten dagegen ein, daß auch die
alten germanischen Stämme unfreie Personen,
also Sklaven oder Leibeigene kannten, welche
ihren Eigenthümern zu lebenslänglicher Dienst-
barkeit verpflichtet waren.
Die Thatsache, daß das sogenannte Sachen-
recht darin recht gründlich behandelt ist, läßt
mehr auf römische Abstammung schließen, denn
j die Germanen besaßen zu jener Zeit noch sehr
wenige Sachen — ein Bärenfell, einen Jagdspeer,
ein paar Würfel, ein Trinkhorn oder Stamm-
seidel und wenn es hoch kam, die Stoßzähne einer
Wildsau, ivelche sie nicht einmal an die Uhrkette
hängen konnten, weil es damals noch keine Uhren
j gab. Um diese Dinge zu schützen, brauchten sie
kein Sachenrecht, die alten Römer dagegen hatten
ein solches sehr uöthig, denn die Sachen, welche
sic besaßen, waren häufig den fremden Völker-
schaften durch Raub abgenommen, oder sie waren
| von den Sklaven gefertigt, und mußten nun durch
! besonders kniffliche juristische Formen zum „Eigen-
j thum" geheiligt und als solches dem Besitzer ge-
sichert werden. Das verstanden die altrömischen
Juristen; sie schützten das Eigenthum, gleichviel
ob es durch Ausbeutung der Arbeitskräfte Anderer,
> durch Beraubung Schwächerer u. s. w. erworben
war, nach dem Grundsatz: „Sei im Besitze, und
du wohnst im Recht."
In alten barbarischen Zeiten war die Stellung
der Frau eine durchaus untergeordnete. Die Frau
ivar Magd oder Sklavin des Mannes, stand
unter dessen Vormundschaft und durfte in öffent-
lichen Angelegenheiten nicht mitsprechcn. Diesen
Standpunkt vertritt auch unser ausgcgrabener
Entwurf aus der Makulatur-Pyramide und cr-
weckt dadurch ein gewisses völkerpsychologisches
Interesse.
Daß der aufgefuirdene Entwurf aus längst
vergangener Zeit stammt, das beweist auch das
vollständige Fehlen einer Rücksichtuahnie ans die
industrielle Arbeiterschaft in ihren Rechten und
Bedürfnissen, ferner die Abwesenheit von Be-
stimmungen über das Vercinsrecht und ähnliche
im heutigen Kulturleben hervorragend rvichtigc
Dinge, von denen die alten Völkerschaften noch
wenig oder nichts wußten.
Dieser alte, vom Staube vieler Jahrhunderte
bedeckte Entwurf gab übrigens im Reichstag
Ursache zu einem drolligen Mißverständnisse. Zwei
alte Juristen, ein blinder und ein tauber, ivelche
sich in der Römischen Rechtswelt verirrt und
dabei die Fühlung mit der lebenden Welt ver-
loren hatten, hielten die alte Schrift für einen
wirklichen Gesetzentwurf, der das bürgerliche Recht
in Deutschland regeln solle, und ergriffen dazu
das Wort im Reichstage. Man inachte der tragi-
komischen Szene bald ein Ende iurd schleppte den
ausgegrabcncn Entwurf in ein Kominissiaus-
zimmer, wo er Alterthumsforschern zum Stlidium
überlassen bleibt.
Ambulante Justiz.
A. : Der Di'. Schlaucherl hat sich in unserer
Stadt als Rechtsanwalt niedergelassen und
einen Wandergewerbeschein gelöst.
B. : Warum einen Wandergewerbeschein?
A.: Weil Di-. Schlaucherl hauptsächlich in
Preßprozessen als Vertheidiger fungiren will
und bei dem ambulanten Gerichtsstand der Presse
natürlich seinen Beruf im Umherziehen aus-
üben muß. ,,_
Jm Frühling.
Die heurige Frühlingsluft ist so entzückend,
daß die konservative Partei nicht umhin konnte,
ihr hervorragendstes Mitglied, den Stöcker, an
die Luft zu setzen.
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Deutschland ist das Land der Zecher,
wenn die Sorgen uns umlagern.
Wenn die Last der schweren Zeiten
Unsere Rücken droht zu beugen.
Wenn, von Kampf und Streit ermüdet.
Sich nach Ruhe sehnt die Seele,
flüchten wir zur trauten Schänke,
Um vergessen dort zu trinken
Uns des Weines gold'nen Fluthen,
Uns des Bieres Labe-Tuell.
Vder wenn uns Freude lächelt.
Wenn wir einen Sieg erfochten
Ueber schnöde Rachtgesellen,
Wenn ein Freund uns wiederkehret
Aus den Kerkern unsrer Feinde,
Wenn ein Schurke ist gefallen.
Dessen Bosheit uns bedrängte
Gleichfalls dann im Wirthshaus wieder
Seh'n wir uns in trauter Runde,
Schließen neu den Bund der Freundschaft,
heben die gefüllten Becher,
Trinkend auf der Freiheit Wohl.
hat der Räuberzug des Mammons,
hat der Schwarzen Heuchlerwesen
Deutsches Leben auch vergiftet,
hat der Bureaukraten Dummheit,
hat die Herrschsucht kleiner Paschas
Wie die Feigheit der Philister
Tausend Fesseln uns geschmiedet
lagen öre alten Deutschen
Wenn wir bei den Bechern sitzen,
Geht noch frei das Wort vom Munde,
Geht noch frei von Herz zu Herzen,
Und wir fühlen uns noch sicher
vor dem schleichenden verralhe.
Der den freien Mann umlauert
Allorts sonst im deutschen Land.
Aber ach, es ist nur Täuschung,
Ist ein schöner Wahn des Herzens,
Daß dem deutschen, viel besung'nen,
viel gerühmten Biedersinne
Line Stätte noch gewahrt sei.
Die gesichert vor dem pesthauch
Lklen Denunziantenthumes,
Rahe lauert es auch hier.
Sitzest arglos du beim Humpen,
hältst mit Freunden traute Zwiesprach,
Wägst und deutelst nicht die Worte,
So kann dieses sich ereignen:
In der Rahe steht der Kellner,
Scheinbar dir zum Dienst beflissen.
Aber heimlich dich behorchend,
Eifrig deinen Worten lauschend.
Um daraus den Strick zu drehen.
Welcher dich erwürgen soll.
Plötzlich naht er ungerufen.
Schwingt des Frackes Schwalbenschwänze,
Legt beiseit' das fchmutz'ge Wischtuch,
Nestelt von der Talmikette
Seine runde Staatsschutzmarke,
Die devote Kellnermiene
Weicht, es glättet sich der Buckel,
Denn vor dir steht ein Gendarme,
Und er schreit: „Sie find verhaftet!"
Pfui der Schande! Unsre Alten,
Die an beiden Rheinesufern,
Lagernd auf den Bärenhäuten,
Wiederholt das Nethhorn leerten.
Ließen sich wohl nimmer träumen.
Daß in froher Zecher Kreise
Je ein Wesen, schwalbenschwänzig,
horchend, lauernd, könnt' erscheinen,
Das mit tückischem verrathe
Deutscher Zecher Freuden stört.
Wenn sie heute wieder kämen.
Wenn sie heute müßten schauen.
Was aus Deutschland ist geworden
In der Zeit der Macht und Größe,
Die gepaart mit Geistesknechtschaft,
In der Zeit des Waffenglanzes,
Dem das bleiche Elend folget.
Bei dem Ruhm des deutschen Namens,
Welchen tausend Spitzel schänden
Dann vom Rheine bis zur Tder,
von den Alpen bis zur Nordsee
Würde laut der Zornruf schallen:
haut ihn, haut ihn fürchterlich!
Vvm
Bürgerlichen
Gesetzbuch.
Eine rechtSphilvsophUche
Vorlesung.
us der großen Makula-
tur-Pyramide, welche
von einer vor undenk-
lichen Zeiten zusam-
urengetretenen Kom-
mission errichtet wurde,
haben Altcrrhumssor-
scher jüngstens einen
Entwurf ausgegraben,
welcher von bürgerlichen Rechten handelt.
^ Das merkwürdige Fundobjekt wurde an den
deutschen Reichstag abgeliefcrt, wo es ungeheures
Aufsehen inachte, denn von bürgerlichen, von
Zivilrechten mar dort schon lange nicht mehr
die Rede gewesen, da man genug zu thun gehabt
hatte, um dem Militär sein Recht auf die ma-
teriellen Mittel der Nation in ausgiebiger Weise
angedeihen ;u lassen. Daß auch Bürger gewisse
Rechte haben können, war dabei ganz in Ver-
gessenheit gekommen.
Es machten sich sofort eine Anzahl Fachgelehrte
a>r die Prüfung des räthselhaften Gegenstandes,
welchen man „bürgerliches Gesetzbuch" nennt, um
zu erforschen, ob es von alten Römern oder alten
Germanen herstamme. Die Prüfling erwies sich
als äußerst fchivierig. Festgestellt konnte nur wer-
den, daß das Ding in der That viele Jahrhunderte
alt sein müsse, da es von den Anschauungen
der inodcrnen Zeit durchaus unberührt war.
Aus den Paragraphen über das Gesinderecht
wollten Sachverständige schließen, daß der aus-
gegrabcnc Entwurf von den alten Römern her-
rühre, weil die Stellung des Gesindes in diesen
j Paragraphen ähnlich festgesetzt wird, wie die recht-
; liche Stellung der Sklaven int alten Rom. Die
Germanisten wandten dagegen ein, daß auch die
alten germanischen Stämme unfreie Personen,
also Sklaven oder Leibeigene kannten, welche
ihren Eigenthümern zu lebenslänglicher Dienst-
barkeit verpflichtet waren.
Die Thatsache, daß das sogenannte Sachen-
recht darin recht gründlich behandelt ist, läßt
mehr auf römische Abstammung schließen, denn
j die Germanen besaßen zu jener Zeit noch sehr
wenige Sachen — ein Bärenfell, einen Jagdspeer,
ein paar Würfel, ein Trinkhorn oder Stamm-
seidel und wenn es hoch kam, die Stoßzähne einer
Wildsau, ivelche sie nicht einmal an die Uhrkette
hängen konnten, weil es damals noch keine Uhren
j gab. Um diese Dinge zu schützen, brauchten sie
kein Sachenrecht, die alten Römer dagegen hatten
ein solches sehr uöthig, denn die Sachen, welche
sic besaßen, waren häufig den fremden Völker-
schaften durch Raub abgenommen, oder sie waren
| von den Sklaven gefertigt, und mußten nun durch
! besonders kniffliche juristische Formen zum „Eigen-
j thum" geheiligt und als solches dem Besitzer ge-
sichert werden. Das verstanden die altrömischen
Juristen; sie schützten das Eigenthum, gleichviel
ob es durch Ausbeutung der Arbeitskräfte Anderer,
> durch Beraubung Schwächerer u. s. w. erworben
war, nach dem Grundsatz: „Sei im Besitze, und
du wohnst im Recht."
In alten barbarischen Zeiten war die Stellung
der Frau eine durchaus untergeordnete. Die Frau
ivar Magd oder Sklavin des Mannes, stand
unter dessen Vormundschaft und durfte in öffent-
lichen Angelegenheiten nicht mitsprechcn. Diesen
Standpunkt vertritt auch unser ausgcgrabener
Entwurf aus der Makulatur-Pyramide und cr-
weckt dadurch ein gewisses völkerpsychologisches
Interesse.
Daß der aufgefuirdene Entwurf aus längst
vergangener Zeit stammt, das beweist auch das
vollständige Fehlen einer Rücksichtuahnie ans die
industrielle Arbeiterschaft in ihren Rechten und
Bedürfnissen, ferner die Abwesenheit von Be-
stimmungen über das Vercinsrecht und ähnliche
im heutigen Kulturleben hervorragend rvichtigc
Dinge, von denen die alten Völkerschaften noch
wenig oder nichts wußten.
Dieser alte, vom Staube vieler Jahrhunderte
bedeckte Entwurf gab übrigens im Reichstag
Ursache zu einem drolligen Mißverständnisse. Zwei
alte Juristen, ein blinder und ein tauber, ivelche
sich in der Römischen Rechtswelt verirrt und
dabei die Fühlung mit der lebenden Welt ver-
loren hatten, hielten die alte Schrift für einen
wirklichen Gesetzentwurf, der das bürgerliche Recht
in Deutschland regeln solle, und ergriffen dazu
das Wort im Reichstage. Man inachte der tragi-
komischen Szene bald ein Ende iurd schleppte den
ausgegrabcncn Entwurf in ein Kominissiaus-
zimmer, wo er Alterthumsforschern zum Stlidium
überlassen bleibt.
Ambulante Justiz.
A. : Der Di'. Schlaucherl hat sich in unserer
Stadt als Rechtsanwalt niedergelassen und
einen Wandergewerbeschein gelöst.
B. : Warum einen Wandergewerbeschein?
A.: Weil Di-. Schlaucherl hauptsächlich in
Preßprozessen als Vertheidiger fungiren will
und bei dem ambulanten Gerichtsstand der Presse
natürlich seinen Beruf im Umherziehen aus-
üben muß. ,,_
Jm Frühling.
Die heurige Frühlingsluft ist so entzückend,
daß die konservative Partei nicht umhin konnte,
ihr hervorragendstes Mitglied, den Stöcker, an
die Luft zu setzen.