Ernst aus dein Ende öes Zastrbunöerts.
Zwei Welten.
Scherz itn5
Inrrner bei der Sache.
Staatsanwalt (durch die Spalte rufend): Bitte um
Papier!
Wartefrau: Aber ich habe Ihnen doch eine ganze
Zeitung gegeben!
Staatsanwalt: Die kommt zu den Akten, steht eine
Majestätsbeleidigung drin!
Lin Münchener Liofbrän-Patriot.
Das boarische Bier soll a reines Bier sein.
Deszweg'n hoabn ma a G'setz, wonach zum Bier nix
wie Malz, Hopsen und Wasser genommen wer'n
darf, wann aber der Hopfen russisch, das Malz
böhmisch und nur 's Wasser b o a r i s ch is — nachher
is dös a schmutzig's boarisches Wasser, aber ka
reines boarisches Bier!
Ls wollte den Himmel erwerben
Line kranke Bauersfrau,
Doch mochte sie noch nicht sterben
Und kalkulirte schlau:
„Der Herr mag die Zehrung mir geben.
Dann bin ich zu allem bereit,
verlängert der Arzt mir das Leben —
Zum Sterben ist immer noch Zeit."
Drum kreuzten sich auf der Straßen
Lin Arzt und ein Uaplan
Und beide beim Gehen lasen
Und grüßten sich beim Bahn.
Sie grüßten sich nur zum Scheine,
Zwei Welten trennten sich hier:
Den „Jacob" las der Line,
Der Andre sein Brevier. Kurt Mook.
Aus Schwaben.
wie sich der Huberfrieder die „Bismarcksäule"
vorstellt.
kaltblütig.
Werkführer: Die Leute sind über die Lohnreduktion
furchtbar erbittert und drohen, mich todtzuschlagen.
Fabrikant: Aber, lieber Müller, was geht das
mich an? .
Der gute Chef.
Aufseherin eines Modesalons (zum Ghef): Herr
Prinzipal, die Mädchen im Geschäft lassen bitten. Sie
möchten ihnen eine Sitzgelegenheit bieten.
Chef (freundlich): Sitzgelegenheit kann ich ihnen
leider nicht geben, aber Gelegenheit zum Liegen — sehr
gerne! c .
Im Aufträge des Freiherrn von Stumm stellt der
berühmte Bakteriologe Dr. Ualdaunenkieker Forschungen
nach dem Arbeitswilligen-Bazillus an, mit dem Herr
von Stumm alle „seine Arbeiter" impfen lassen will,
um sie vor dem sozialdemokratischen Gift zu schützen.
Am 1.[Januar 1900 erscheint
im Verlage von Z.H. Ul.vletr Uacbf. (G.m.b.lJ.) in Stuttgart:
« Vas Jlrbeitcmcbt«
Rechte und Pflichten des Arbeiters in Deutschland aus dem
gewerblichen Arbeitsvertrag, der Unfall--, Kranken--, Invalidem
und Altersversicherung unter besonderer Berücksichtigung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
In unmittelbarem Anschluss hieran folgt von dem gleichen Verfasser:
—33* Mm durch das
Ärgerliche Gesetzbuch jS
Gemeinverständliche Darstellung der für die erwerbsthätige
Bevölkerung wesentlichen Rechtsverhältnisse.
mit Beispielen und Formularen für Klagen, Anträge, Beschwerden u.s.w. erläutert von .HtthUr §tadthageu, Mitglied des Deutschen Reichstags.
Die Gesetze der letzten Jahre, insbesondere das BürgerlicheGesetzbnch,
die Gewerbeordnungsnovellen, das Handwerkergesetz, das Gesetz über den un-
lauteren Wettbewerb, das neue Gesetz über Invalidenversicherung, rufen für die
Zeit vom J. Januar ab eine erhebliche Umgestaltung der rechtlichen Regelung des
Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeiter hervor. Line systematische
Darstellung der vom s. Januar ab giltigen Rechtsregeln ist daher dringend er-
forderlich. war schon nach bisherigem Rechte eine solche Darstellung für die
erwerbsthätige Bevölkerung eine Rothwendigkeit, für welche das völlige Ver-
griffensein der beiden Auflagen des „Arbeiterrechts" von Ltadthagen ein beredtes
Zeugniß abtegt, so wird solches Bedürfnitz von Reujahr J900 ab um so starker
hervortreten, als selbst der Jurist bei der §ütte des neuen Rechtsstoffs kaum
weiß, was Rechtens ist.
Das für Jedermann nützliche und unentbehrliche Werk wird in Lieferungen
von je 32 Seiten Cross-Oktav ä 20 Pf. erscheinen.
Die befreundeten Handlungen und die Herren Kolporteure werden gebeten,
die Bestellungen auf Heft t sobald als möglich bekannt zu geben.
Hlle acht Lage erscheint ein Heft.
Verantwortlich für die Redaktion Georg Baßler in Stuttgart. — Verlag und Druck von I. H. W. Dietz Nachf. <G. m. b. H.) in Stuttgart, Furthbachstraße 12.
Zwei Welten.
Scherz itn5
Inrrner bei der Sache.
Staatsanwalt (durch die Spalte rufend): Bitte um
Papier!
Wartefrau: Aber ich habe Ihnen doch eine ganze
Zeitung gegeben!
Staatsanwalt: Die kommt zu den Akten, steht eine
Majestätsbeleidigung drin!
Lin Münchener Liofbrän-Patriot.
Das boarische Bier soll a reines Bier sein.
Deszweg'n hoabn ma a G'setz, wonach zum Bier nix
wie Malz, Hopsen und Wasser genommen wer'n
darf, wann aber der Hopfen russisch, das Malz
böhmisch und nur 's Wasser b o a r i s ch is — nachher
is dös a schmutzig's boarisches Wasser, aber ka
reines boarisches Bier!
Ls wollte den Himmel erwerben
Line kranke Bauersfrau,
Doch mochte sie noch nicht sterben
Und kalkulirte schlau:
„Der Herr mag die Zehrung mir geben.
Dann bin ich zu allem bereit,
verlängert der Arzt mir das Leben —
Zum Sterben ist immer noch Zeit."
Drum kreuzten sich auf der Straßen
Lin Arzt und ein Uaplan
Und beide beim Gehen lasen
Und grüßten sich beim Bahn.
Sie grüßten sich nur zum Scheine,
Zwei Welten trennten sich hier:
Den „Jacob" las der Line,
Der Andre sein Brevier. Kurt Mook.
Aus Schwaben.
wie sich der Huberfrieder die „Bismarcksäule"
vorstellt.
kaltblütig.
Werkführer: Die Leute sind über die Lohnreduktion
furchtbar erbittert und drohen, mich todtzuschlagen.
Fabrikant: Aber, lieber Müller, was geht das
mich an? .
Der gute Chef.
Aufseherin eines Modesalons (zum Ghef): Herr
Prinzipal, die Mädchen im Geschäft lassen bitten. Sie
möchten ihnen eine Sitzgelegenheit bieten.
Chef (freundlich): Sitzgelegenheit kann ich ihnen
leider nicht geben, aber Gelegenheit zum Liegen — sehr
gerne! c .
Im Aufträge des Freiherrn von Stumm stellt der
berühmte Bakteriologe Dr. Ualdaunenkieker Forschungen
nach dem Arbeitswilligen-Bazillus an, mit dem Herr
von Stumm alle „seine Arbeiter" impfen lassen will,
um sie vor dem sozialdemokratischen Gift zu schützen.
Am 1.[Januar 1900 erscheint
im Verlage von Z.H. Ul.vletr Uacbf. (G.m.b.lJ.) in Stuttgart:
« Vas Jlrbeitcmcbt«
Rechte und Pflichten des Arbeiters in Deutschland aus dem
gewerblichen Arbeitsvertrag, der Unfall--, Kranken--, Invalidem
und Altersversicherung unter besonderer Berücksichtigung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
In unmittelbarem Anschluss hieran folgt von dem gleichen Verfasser:
—33* Mm durch das
Ärgerliche Gesetzbuch jS
Gemeinverständliche Darstellung der für die erwerbsthätige
Bevölkerung wesentlichen Rechtsverhältnisse.
mit Beispielen und Formularen für Klagen, Anträge, Beschwerden u.s.w. erläutert von .HtthUr §tadthageu, Mitglied des Deutschen Reichstags.
Die Gesetze der letzten Jahre, insbesondere das BürgerlicheGesetzbnch,
die Gewerbeordnungsnovellen, das Handwerkergesetz, das Gesetz über den un-
lauteren Wettbewerb, das neue Gesetz über Invalidenversicherung, rufen für die
Zeit vom J. Januar ab eine erhebliche Umgestaltung der rechtlichen Regelung des
Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeiter hervor. Line systematische
Darstellung der vom s. Januar ab giltigen Rechtsregeln ist daher dringend er-
forderlich. war schon nach bisherigem Rechte eine solche Darstellung für die
erwerbsthätige Bevölkerung eine Rothwendigkeit, für welche das völlige Ver-
griffensein der beiden Auflagen des „Arbeiterrechts" von Ltadthagen ein beredtes
Zeugniß abtegt, so wird solches Bedürfnitz von Reujahr J900 ab um so starker
hervortreten, als selbst der Jurist bei der §ütte des neuen Rechtsstoffs kaum
weiß, was Rechtens ist.
Das für Jedermann nützliche und unentbehrliche Werk wird in Lieferungen
von je 32 Seiten Cross-Oktav ä 20 Pf. erscheinen.
Die befreundeten Handlungen und die Herren Kolporteure werden gebeten,
die Bestellungen auf Heft t sobald als möglich bekannt zu geben.
Hlle acht Lage erscheint ein Heft.
Verantwortlich für die Redaktion Georg Baßler in Stuttgart. — Verlag und Druck von I. H. W. Dietz Nachf. <G. m. b. H.) in Stuttgart, Furthbachstraße 12.