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Reichsschulgesetz und Reichsverfaffung Ä,.„.......

(Obwohl nach Art. 142 der Verfassung die Wissenschaft und ihre L e h r c frei sein sollen, bestimmt der Keudell Entwurf, daß die Lehrpläne
der Bekenntnisschule dem bete. Bekenntnis anzupassen sind. Die Lehre des Lehrers soll unter geistliche Aussicht gestellt werden. Breite Kreise
der Lehrerschaft, der katholischen sowohl wie der evangelischen, von der weltlichen Richtung ganz zu schweigen, haben dagegen protestiert.

Bravo, Schulmeister! Und laß dich's nicht anfechten, wenn das Wetter denkt, dein Schild sei nur ein Fetzen Papier!

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