Zeichnungen von C e r li a r d II oller
Artikel II.
Dem im Artikel I benannten Reichsausschuß
wird in allen deutschen Ländern eine Abbau-
Polizei unterstellt, deren Aufgabe es ist, die
Abbau-Arbeiten der deutschen Wirtschaft vor
Störungen zu bewahren. Sie hat außerdem
die Aufgabe, jeden ihr eingereichten Abbau-
Entwurf umgehend mit einem Stempel und
mit der Unterschrift eines Geheimen Ab-Bau-
rates zu versehen.
Artikel III.
Die Gehälter der Geheimen Abbau-Räte wer-
den gemäß § 0,1 der Allgemeinen Deutschen
Besoldungsunordnung festgesetzt.
Artikel IV.
Abbaukostenzuschüsse aus öffentlichen Mitteln
werden mit Genehmigung des Reichsverbandes
der deutschen Industrie und der Subventions-
abteilung im Reichsfinanzministerium gewährt.
Artikel V.
Ein besonderer, vom vorläufigen Reichswirt-
schaftsrat zu ernennender Ausschuß hat un-
verzüglich mit der Vorbereitung einer Deut-
schen Abbau-Ausstellung zu beginnen. Alle
deutschen Polizeipräsidien sind angewiesen,
durch ihre Vermißten-Zentralen nach einem
abgebauten Generaldirektor zum Zwecke sei-
ner öffentlichen Ausstellung zu fahnden.
Artikel VI.
In Verfolg der vielfach geäußerten Wünsche,
eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit
„ Raus aus d i e KartoffeI n,
um die Regierung zu
stürzenI“
„Rin in die Kartoffeln,
um die Regierung zu
stürzen!“
eintreten zu lassen, wird mit sofortiger Wir-
kung für alle Abbau-Betriebe, deren Beleg-
schaft nur noch aus Inhabern und Direktoren
besteht, der gesetzliche Einstunden-Tag bei
vollem Lohnausgleich eingeführt.
Artikel VIII.
Da die Entlastung der Etats von Reich,
Ländern und Gemeinden nur durch weitere
Sparmaßnahmen möglich ist, wird die sofor-
tige Schließung sämtlicher Schulen angeordnet.
Als Ersatz für den Turn- und Sportunterricht
wird den Schülern der Besuch politischer
Versammlungen, als Ersatz für den übrigen
Unterricht der Kirchenbesuch und das Rund-
funkhören anempfohlen.
Artikel IX.
Um die Ausgaben für die Justizverwaltung zu
verringern, wird angeordnet, daß die Richter
und richterlichen Beisitzer künftighin von
den Angeklagten zu besolden sind. Sollten
trotzdem gegen solvente Angeklagte Freiheits-
strafen verhängt werden, so sind dieselben
unverzüglich in Geldstrafen umzuwandeln.
Artikel X.
Jedem Deutschen wird in jeder Hinsicht
strengste Sparsamkeit zur Pflicht gemacht.
Das Recht zur Unsparsamkeit gilt nur noch
für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeits-
arten :
1. für die Ausarbeitung von Sparmaßnahmen
2. für den Erlaß von Notverordnungen
3. für allgemein gehaltene Versprechungen
seitens der Mitglieder der Reichsregierung.
G-g
Zeichnung von G e r ii a r d H o l J e r
„tschuldigenEuerFürst-
licheGnaden, aberbeim
nächsten Putsch wer-
den Euer Fürstliche
Gnaden g’wiß net so
lang’ inkommodiert
werden I"
3
Artikel II.
Dem im Artikel I benannten Reichsausschuß
wird in allen deutschen Ländern eine Abbau-
Polizei unterstellt, deren Aufgabe es ist, die
Abbau-Arbeiten der deutschen Wirtschaft vor
Störungen zu bewahren. Sie hat außerdem
die Aufgabe, jeden ihr eingereichten Abbau-
Entwurf umgehend mit einem Stempel und
mit der Unterschrift eines Geheimen Ab-Bau-
rates zu versehen.
Artikel III.
Die Gehälter der Geheimen Abbau-Räte wer-
den gemäß § 0,1 der Allgemeinen Deutschen
Besoldungsunordnung festgesetzt.
Artikel IV.
Abbaukostenzuschüsse aus öffentlichen Mitteln
werden mit Genehmigung des Reichsverbandes
der deutschen Industrie und der Subventions-
abteilung im Reichsfinanzministerium gewährt.
Artikel V.
Ein besonderer, vom vorläufigen Reichswirt-
schaftsrat zu ernennender Ausschuß hat un-
verzüglich mit der Vorbereitung einer Deut-
schen Abbau-Ausstellung zu beginnen. Alle
deutschen Polizeipräsidien sind angewiesen,
durch ihre Vermißten-Zentralen nach einem
abgebauten Generaldirektor zum Zwecke sei-
ner öffentlichen Ausstellung zu fahnden.
Artikel VI.
In Verfolg der vielfach geäußerten Wünsche,
eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit
„ Raus aus d i e KartoffeI n,
um die Regierung zu
stürzenI“
„Rin in die Kartoffeln,
um die Regierung zu
stürzen!“
eintreten zu lassen, wird mit sofortiger Wir-
kung für alle Abbau-Betriebe, deren Beleg-
schaft nur noch aus Inhabern und Direktoren
besteht, der gesetzliche Einstunden-Tag bei
vollem Lohnausgleich eingeführt.
Artikel VIII.
Da die Entlastung der Etats von Reich,
Ländern und Gemeinden nur durch weitere
Sparmaßnahmen möglich ist, wird die sofor-
tige Schließung sämtlicher Schulen angeordnet.
Als Ersatz für den Turn- und Sportunterricht
wird den Schülern der Besuch politischer
Versammlungen, als Ersatz für den übrigen
Unterricht der Kirchenbesuch und das Rund-
funkhören anempfohlen.
Artikel IX.
Um die Ausgaben für die Justizverwaltung zu
verringern, wird angeordnet, daß die Richter
und richterlichen Beisitzer künftighin von
den Angeklagten zu besolden sind. Sollten
trotzdem gegen solvente Angeklagte Freiheits-
strafen verhängt werden, so sind dieselben
unverzüglich in Geldstrafen umzuwandeln.
Artikel X.
Jedem Deutschen wird in jeder Hinsicht
strengste Sparsamkeit zur Pflicht gemacht.
Das Recht zur Unsparsamkeit gilt nur noch
für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeits-
arten :
1. für die Ausarbeitung von Sparmaßnahmen
2. für den Erlaß von Notverordnungen
3. für allgemein gehaltene Versprechungen
seitens der Mitglieder der Reichsregierung.
G-g
Zeichnung von G e r ii a r d H o l J e r
„tschuldigenEuerFürst-
licheGnaden, aberbeim
nächsten Putsch wer-
den Euer Fürstliche
Gnaden g’wiß net so
lang’ inkommodiert
werden I"
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