Das Recht der Überfetztmg wird vorbehalten.
Das vollftändige Regifter und die nachträglichen Verbefferungen werden der zweiten Hälfte
des dritten Bandes angefchloffen.
/ Univer^täts-
5 Bibliothek ‘
\ Heidelberg
Druck von Fischer & Wittig in Leipzig.
v. W eldbergr
Das vollftändige Regifter und die nachträglichen Verbefferungen werden der zweiten Hälfte
des dritten Bandes angefchloffen.
/ Univer^täts-
5 Bibliothek ‘
\ Heidelberg
Druck von Fischer & Wittig in Leipzig.
v. W eldbergr