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Wrasky, Nadeschda von
A. G. F. Rebmann: Leben und Werke eines Publizisten zur Zeit der großen französischen Revolution — Heidelberg, 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.71270#0135
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125 —

extravaganten Reclamationen der zurückgekehrten Klu-
bisten, denen es sogar an gehörigen juristischen Beweisen
fehlte“, tief empört. Doch war er im grossen ganzen „der
Wahrheit treu“ geblieben.1)
So wurde Rebmann durch seine richterliche und lite-
rarische Tätigkeit in den Kampf der Parteien hineingezogen,
doch gab er seine übrigen schriftstellerischen Arbeiten nicht
sogleich auf. Während seines Aufenthaltes in Mainz ver-
öffentlichte er einen zweiten Band seines „Neuesten Grauen
Ungeheuers“, das auch den Titel „Der Politische Thier-
kreis“ trug.2)

1) Bockenheimer (Mainzer Patrioten. S. 35) benutzte diese Po-
lemik Boosts und Lehnes mit Rebmann, um seine eigne Behauptung,
dass „Rebmanns Ausführungen vollends beweislos“ und dessen Be-
schreibungen der Klubisten-Misshandlungen übertrieben seien (Main-
zer Patrioten. Bd. II. S. 20), zu unterstützen. Aber Lehnes ruhige
Kritik, wie Boosts heftige Angriffe, beziehen sich keineswegs auf
Rebmanns Uebertreibungen der Misshandlungen der Patrioten, son-
dern vielmehr auf seine zu scharfe Missbilligung der Handlungsweise
vieler Klubisten. Weiter weist Bockenheimer (Mainzer Patrioten.
S. 33—34) auf Rebmanns Anschuldigung des Grafen Fugger hin, als auf
ein Beispiel, wie Rebmanns Anklagen aus der Luft gegriffen seien,
aber dieser Behauptung Bockenheimers widerspricht der in den Klu-
bisten-Akten (Würzburger Archiv) vorhandene Prozess der Magd des
Kanonikus Blau gegen Fugger. — Auch die Behauptungen von
Bockenheimer (Mainzer Patrioten. S. 35), dass 1. „Rebmanns Aus-
führungen, soweit sie die Behandlung des Clubistenvermögens be-
treffen ... als eine Unwahrheit zu bezeichnen seien“ und 2. „die Herrn
vom Criminalsenat mit dem Clubistenvermögen nicht die geringste Be-
rührung“ gehabt hätten, werden, wie durch die Klubisten-Akten (Würz-
burger Archiv), so auch durch die Mitteilungen des Professors Lehne
(Sämtliche Werke. Bd. III. S. 201) widerlegt. — In den Akten, wie
in Lehnes Schrift, wird ausdrücklich angegeben, dass die Verwaltung
des Klubistenvermögens unter der Aufsicht der Mitglieder des Kri-
minalsenats stand. Dieses stimmt mit Rebmanns Ausführungen in
seiner Schrift „Die Deutschen in Mainz“ überein. — Es ist noch
hinzuzufügen, dass Chuquet (Mayence. S. 270) und Heigel (Deutsche
Geschichte. Bd. II. S. 56 ff.) die Schrift Rebmanns „Die Deutschen
in Mainz“ als Quelle für ihre Darstellung der Mainzer Vorgänge ge-
brauchen.
2) „Neuestes Graues Ungeheuer, herausgegeben von einem
Freunde der Menschheit. II. Band. Bagdad von der Sündfluth. 1798.“
 
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