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Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst / Korrespondenzblatt — 14.1895

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Nr. 7 (Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.37289#0091
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15?

158

jene Germania, keine Provinz, sondern der
Heeresbezirk der gallischen Provinzen. Sie
steht unter miiitäriscber Botmässigkeit;
nur die coionia Agrippinensium ist davon
soweit ausgenommen, dass seit ihrer Grün-
dung die zwei dortigen Legionen nach
Bonna und Novaesium verlegt wurden,
ohne dass doch die miiitärische Besetzung
später aufgehört hätte (Korrbl. XIV S. 88 f.).
Über die coionia Raurica s. oben. Die
übrigen Bewohner aber waren lediglich
stipendiarii (lyentcs sagt Plinius IV 106),
unterworfene Peregrinen. — Dies änderte
sich seit der Errichtung der Provinzen.
Trajan gründete wenigstens zwei ewtufes
Ufpfote daselbst, die eine deren Hauptort
Lopodunum wurde 22), die spätere fiw'fns
<SJV2*); die andere die cOu'tns DTpift
TrfMUHCt (später im Itinerarium Antonini
und auf der Peutinger'schen Tafel co?o?n'rt
Trutnwa genannt) hei dem alten Vetera.
Ein Veteran der 22. Legion aus deren nie-
derrheinischer Zeit (70 bis in Trajans Zeit)
— denn er blieb in Vetera — heisst nun
schon civis TruMnensis. Mehrere Baetasii,
die seit 104 unter den equites singuläres
in Rom dienten und daselbst einen Grad
des Bürgerrechts erhielten, wurden gleich-
falls als Veteranen Trumuen.sM. Diesen
Trc<:'nncu.sc.s Ruetu.sO'") entspricht aus dem-
selben Reitercorps ein civcs TW/mens
C7(hwfMu) Mm, der ans der civitas der
Trihoci im Eisass stammte und hei seiner
Entlassung 128 sogar Bürger der külni-
steine beweisen, so schliesae ich, dass die
der schon 204 als Bürger ein Legions-
centurio mit tria nomina nnd Tribusangabe
angehörte (s. bei Dessau 428), zwar den Rang
einer coZowm in der Zeit des rheinischen Kaisers
Postumus im J. 259 hatte, ihn aber bei der Neu-
281—317 nur C(M?i;as), nicht COL(owa) bieten.
25) Bonn. Jahrb. 83, 105.

sehen eoiown Ci. Mm wurde 2°). Wenigstens
angeführt sei noch das Cognomen eines
eques singularis Eftnyio 2!) So wurden
bürgerliche Gemeinden, wohl latinischcn
Rechtes, in den Militärbezirken geschaffen.
Denn dass cfws hier nicht nur wie Anno
die Heimat, sondern eine Rechtsstellung
bezeichnet, macht schon das Fehlen von
eiras -BAtMU u. s. w. in der älteren Zeit
wahrscheinlich, womit auch dieTaciteischen
Bezeichnungen (s. oben Sp. 148 Anm. 3)
bestens stimmen.
Die Umwandlung des einen Heeresbe-
zirkes Germania in die zwei Provinzen
mag vielleicht, wie Asbach und ich früher
a. a. 0. bemerkten, mit der Erweiterung
des Reiches in Folge des grossen Chatten-
kriegs im Jahre 83—84 Zusammenhängen.
Doch ist auch möglich, dass sie Erwägun-
gen entstammt, zu denen der Aufstand des
obergermanischen Heereslegaten L. Anto-
nius Saturninus 88 geführt hatte. Bis jetzt
waren, wie oben ausgeführt, die beiden
Legaten und Heere nicht ohne Verbindung
mit einander gewesen, und ausserdem ge-
hörte ihr Bezirk zu der Gesamtprovinz
der tres Galliae, speziell zu Belgica, und
konnte dort eingreifen zu Gunsten der
dortigen Römischen Gewalt, wie im J. 21
an der Loire, bei den Sequanern und
Aeduern 22), oder wohl auch so, dass er
den Statthaltern daseihst unangenehm
wurde, wie es 58 n. Chr. L. Antistius
Vetus beabsichtigte 22). Diese Möglich-
keit sollte vielleicht nach den Erfahrun-
gen des Jahres 88 aufhören. Tiberius
hatte im J. 17 das Prinzip befolgt, die
Gewalten sich gegenseitig in Schranken
halten zu lassen; Domitian suchte sie
von nun an eher durch Vereinzelung zu
schwächen, indem er eine Rivalität zweier
getrennten Provinzen schuf. Ebenso wie
er - mit Rücksicht auf Mainz — '<yewM-
wnri cn.sfm ^°), wollte
26) Bonn. Jahrh. 83, HO. Er wird wohl 103
Bonn. Jahrb. 83, 111.
27) Bonn. Jabrb. 83, 110.
28) Rh. Germ. IV 73 ff.
29) Ebenda IV 136.
30) Rh. Germ. VI 40.
 
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