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Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft: Zweiter Kongreß für Ästhethik und allgemeine Kunstwissenschaft Berlin, 16.-18. Oktober 1924 — 19.1925

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Satzung der Gesellschaft für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft (E.V.)
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https://doi.org/10.11588/diglit.3819#0454

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SATZUNG D. GESELLSCHAFT F. ÄSTHETIK U. ALLG. KUNSTWISSENSCH. 447

Satzung

der

Gesellschaft für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft (E.V.).

§ 1.

Name und Sitz.

Der Verein führt den Namen: Gesellschaft für Ästhetik und allgemeine Kunst-
wissenschaft und soll durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit er-
halten.

Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

§2.

Zweck.

Der Verein bezweckt die Förderung der Ästhetik und allgemeinen Kunstwissen-
schaft. Diesem Zwecke dienen vornehmlich:

a) die Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft;

b) von der Gesellschaft zu veranstaltende Kongresse;

c) Veranstaltungen (Vorträge usw.) der nach Möglichkeit zu bildenden Orts-
gruppen im In- und Auslande.

§3.
Geschäftsjahr.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§4.
Mitgliedschaft.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach schriftlicher Meldung durch den Ge-
schäftsführenden Vorstand. Auch Korporationen, Bibliotheken usw. können die Mit-
gliedschaft erwerben.

§5.
Pflichten und Rechte der Mitglieder.

Die Mitglieder zahlen einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden
Jahresbeitrag, der bis auf weiteres 16 Goldmark beträgt.

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 15. Januar jeden Jahres fällig; erfolgt trotz
Mahnung keine Zahlung binnen zwei Wochen, so verliert das Mitglied das Anrecht
auf den kostenlosen Bezug des laufenden Jahrgangs der Zeitschrift und kann durch
Beschluß des Geschäftsführenden Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen
werden. Der Anspruch der Gesellschaft auf Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das
laufende Jahr wird dadurch nicht berührt.

Die Mitglieder erhalten die Zeitschrift für Ästhetik und allgemeine Kunstwissen-
schaft unentgeltlich zugesendet und bei Kongressen der Gesellschaft, bei Veranstal-
tungen der Ortsgruppen und beim Bezug der Kongreßberichte Preisermäßigungen.
 
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