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Zahn, Joseph von; Mell, Anton [Hrsg.]
Kataloge des Steiermärkischen Landesarchives (1, 1): Katalog der Handschriften — Graz, Leipzig: Moser, 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.48757#0011
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Geleitwort.

. Die Kataloge des steiermärkischen Landesarchives, welche
hier zum Abdrucke gelangen sollen, sind bereits mehr oder minder
geraume Zeit fertig gestellt, zuerst in Zetteln, und diese dann in
Bände übergeschrieben. Sie aber publici juris machen zu können,
ist erst ein Ergebnis auf Beschluss des steiermärkischen Landes-
ausschusses vom Jahre 1897.
Das Landesarchiv ist in seinen Stoffen ein öffentliches Archiv
für Zwecke geschichtlicher Studien und Rechtsverfolgung bestimmt.
Allerdings enthält es auch Abtheilungen, für welche die sonst
ungehinderte Benützung an gewisse Bedingungen geknüpft ist,
welche erfüllt zu werden haben, wenn das Institut, das vielfach
an Geschenke und Übertragungen zur Aufbewahrung gewiesen
ist, das öffentliche Vertrauen verdienen und sich erhalten will. Diese
betreffen sogenannte vinculirte Materialien, deren Zugänglichkeit
abhängig ist von der Erlaubnis des Geschenkgebers oder über-
tragenden Theiles. Dann aber auch gibt es in den Specialarchiven
Partien, welche bei Fällen der Rechtsverfolgung (z. B. einer Partei
gegen eine Stadt, die ihr Archiv hier hinterlegte) die Benützung
der einschlägigen Acten selbstverständlich nur mit Wissen und
Willen der Gegenpartei (also z. B. der Stadt, als ehemaligen
oder auch vielleicht noch dermaligen Eigenthümers des betreffen-
den Archives) gestattet werden kann. Endlich bestehen Abtheilungen,
welche einzusehen vom Landesausschusse selber, aus höheren
Rücksichten, an dessen besondere Erlaubnis gebunden sind und
endlich welche, die aus ihrer Natur sich der Einsichtnahme von
Personen, die nicht dem Archive angehören, entziehen. Derlei
Bedingungen greift im grossen Ganzen die Publication der Kataloge,
die sich in Materialienangaben nur sehr kurz halten kann, nicht
vor, und dies erleichterte den Vorschlag betreffs Drucklegung und
die Gewährung dessen Genehmigung.
 
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