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Zeitschrift des Badischen Kunstgewerbevereins zu Karlsruhe — 6.1895

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Hofmann, Albert: Der kunstgewerbliche Kongress des Jahres 1894 zu Paris
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https://doi.org/10.11588/diglit.3803#0208

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DER KUNSTGEWERBLICHE KONGRESS DES JAHRES 1894 ZU PARIS.

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Tkürbeschlag in der Thomaskirche zu Leipzig. Aufgenommen von Architekt H. KRATZ in Leipzig.

für alle Departements wiederum die gleichen sind. . Nach
Ablegung dieses Examens erhalten die jungen Leute den
Titel Kunsthandwerker und alle die, welche bei der
Prüfung wenigstens 20 Punkte erlangt haben, können
nunmehr um den eigentlichen Dispens vor einer einzigen
Jury konkurriren, welche aus einer gleichen Anzahl von
Kunsthandwerkern und Arbeitgebern zusammengesetzt
ist, die durch den Handeismmister ernannt werden.

Die drille Sektion des Kongresses beschäftigte sicli
zunächst mit der Lehre der Perspektive, sodann aber
auch eingehend mit der Frage des Vortrags der Kunst-
geschichte in den Gymnasien oder Lyzeen. In letzterer
Beziehung vereinigte sich der Kongress zu folgenden
Beschlüssen:

1. Es sei der Kunstgeschichte ein breiterer Kaum
in der allgemeinen Geschichte zu geben.

2. Es sei der allgemeine Unterricht in der Ge-
schichte in den höheren Klassen, sowohl in den rheto-
rischen wie in den philosophischen, durch Vorträge über
Kunstgeschichte abzuschließen und es sei dabei für die
entsprechende Illustrirung uacli Möglichkeit der Projek-
tionsapparat zu benützen.

3. Soll auf die Professoren, denen der Zeichen-
unterricht anvertraut ist, eine Einflussualime in dem
Sinne ausgeübt werden, 'dass sie niemals nach einem
Modell oder einer Vorlage zeichnen lassen, ohne dem
Schüler vorher erklärt zu haben, aus welcher Zeit Vor-
lage oder Modell stammen und aus welchen Gründen sie
schön sind.

4. Es sei der Besuch der Denkmäler und der Mu-
seen zu beleben und zwar unter der Führung der Ge-
schichtsprofessoren und der Professoren für den Zeichen-
unterricht.

5. Sei nicht aus dem Auge zu verlieren, dass die
Bilder der Schulen und die Illustrationen der Lehr-
bücher in hervorragender Weise mit dazu beitragen
können, die ästhetische Erziehung der Kinder zu fördern
und dass sie demzufolge von diesen Gesichtspunkten aus
zu wählen seien.-------

Man sieht, es ist ein sehr umfangreiches Gebiet,
auf das der Kongress seine Beratungen erstreckt hat.
Darüber hinaus hat derselbe jedoch noch eine Keihe von
Resolutionen gefasst, darunter die folgenden: Es wäre
erwünscht, dass sich die verschiedenen Vereinigungen,
welche an dem Kongress Teil genommen, der Gesell-
schaft Union centrale des arts decoratifs anschlössen.
Der Verwaltungsrat dieser Gesellschaft sei nach Maß-
gabe der Verhältnisse aus Mitgliedern zusammengesetzt,
welche die verschiedenen Interessen der dekorativen
Kunst vertreten, und zwar sowohl vom Gesichtspunkte
der persönlichen Selbstschöpfung oder Mitarbeit, wie
auch vom allgemeinen sachlichen, industriellen und kom-
merziellen Standpunkte aus. Dabei seien die Beziehungen,
welche in wünschenswerter und nützlicher Weise zwischen
der Gesellschaft und den öffentlichen Faktoren bestehen
müssen, ebenso wie die Entwicklung des öffentlichen Ge-
schmacks nicht aus dem Auge zu lassen.

Tbürbeschlag in der Thomaskirche zu Leipzig.
Kunstgewerbeblatt N. F. VI. H. 9.

Aufgenommen von Architekt IL Khatz in Leip;

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