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Zeitschrift für christliche Archäologie und Kunst — 1.1856

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Mannichfaltiges
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https://doi.org/10.11588/diglit.3677#0189
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MANNICHFALTIGES.

I. Kleinere Aufsätze und Notizen.

1. Baptisterien in Deutschland. *) — Zu den in Deutschland noch vorhandenen Baptisterien dürfte
auch die Rundkirclie zu Petronell, östlich von Wien, und unweit der ungarisch-üstreichischen Grenze,
an der Donau gelegen, zu rechnen sein. Sie unterscheidet sich im Uebrigen zwar nicht wesentlich von
den zahlreichen Rundkapellen, mit denen Ocstreich fast wie bedeckt ist, und die meist in spatromani-
schem Style erbaut, auf dem Kirchhofe, gewöhnlich zur Seite der Hauptkirche sich erheben. Freiherr von
Sacken (die Rom. Stadt Carnuntum, aus dem Nov.-Hefte 1852 der Sitzungsber. d. phil. hist. Classe der
Wiener Akad. d. Wiss. bes. abgedr. S. 108), der die Mehrzahl derselben selbst gesehen und theilweise
erst entdeckt hat, ist zwar mit Recht bemüht nachzuweisen, dass sie vorzugsweise zum Todtendienste
bestimmt waren, und nimmt auch die Rundkirclie zu Petronell, die er selbst aufs sorgfaltigste beschreibt,
nicht davon aus: dennoch glaube ich in Bezug auf das vorliegende Bauwerk eine Ausnahme machen zu
dürfen. Schon dass sie nicht, wie die Mehrzahl der übrigen, mit einer Unterkirche, zur Aufnahme von
Gebeinen u. s. w. versehen ist, zeichnet sie vor den anderen aus, noch mehr aber das Relief im Bo-
genfelde der Eingängsthür, das die Taufe Christi durch Johannes darstellt, zwar in roher Weise, sonst
aber ganz in der Art, wie man diese Darstellungen auf den Mosaiken alter Baptisterien zu sehen ge-
wohnt ist; selbst der das Tuch haltende Engel fehlt seitwärts nicht. Dieses Bildwerk bliebe bei einer,
nur dem Todtendienste gewidmeten Kapelle völlig unerklärlich, während es sich bei einem Baptisterium
von selbst versteht. Ich kann dalier Herrn Dr. Heider (Mitth. der östreich. Central-Commission S. 56)
nur zustimmen, welcher die Mehrzahl jener Rundbauten zwar gleichfalls als Grabkapellen anerkennt, in
der zu Petronell jedoch aus jenem Grunde ein Baptisterium erkennt. Doch kann ich ihm in seiner Mo-
livirung nicht beipflichten. Er leitet die Ursache dieser Anlage aus dem Zehntrechte her, das Markgraf
Thcobald von Vohburg der Kirche zu Petronell bereits im Jahre 1140 geschenkt habe; da man nun an-
derweit wisse, dass das Recht zum Bezüge des Zehents nur den inh dem Taufrechte ausgestatteten Pfarr-
kirchen in früherer Zeit zugestanden habe, so spreche dies nächst jenem Relief für die Bestimmung der
Rundkapelle als Taufkirche. Wäre dies der wahre Grund, so würde man voraussetzen müssen, dass
alle mit Zehnten, resp. mit dem Taufrechte begabten Kirchen, mindestens des XII. Jahrhunderts (wo jene
Begabung stattfand), eigner Baptisterien sich erfreut hätten, was offenbar nicht der Fall war. Vielmehr
ist sicher, dass man damals, wo die Kindertaufe schon allgemein herrschend war, im Wesentlichen sich
stets schon der Taufsteine bediente, die in den zahlreichen Pfarrkirchen überall aufgestellt waren; für
die einfache Pfarrkirche zu Petronell aber hievon eine Ausnahme zu gestatten, liegt kein annehmlicher
Grund vor.

Meine Annahme von der ehemaligen Eigenschaft eines Baptisteriums für den Rundbau in Petro-
nell stützt sich auf denselben Grund, wie bei der Mehrzahl der übrigen für Deutschland von mir nach-

*) Vgl. oben (Heft I.) S. 31.
 
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