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Zeitschrift für christliche Kunst — 5.1892

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Effmann, Wilhelm: Ein Beitrag zur mittelalterlichen Begräbnissweise
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https://doi.org/10.11588/diglit.4357#0165

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253

1892. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 8.

254

Ein Beitrag zur mittelalterlichen Begräbnifsweise.

afs man im Mittelalter die Leichen
hochstehender Personen oft einbal-
samirte, ist bekannt und diese Sitte
erklärt es, dafs auf den spätmittel-
alterlichen Todtentänzen die Auferstandenen oft
mit aufgeschnittenem und eingefallenem Bauche
erscheinen.1) Auch das ist nicht unbekannt, dafs
bei Leichen solcher Personen, die fern von dem
Orte gestorben waren, an dem sie begraben
werden wollten oder sollten, das Fleisch durch
Kochen von den Gebeinen abgelöst wurde, sei
es, dafs man zurEinbalsamirung nicht das nöthige
Material hatte, sei es, dafs, was wahrscheinlicher
ist, die Ueberführung einbalsamirter Körper auf
weite Entfernungen mit zu viel Schwierigkeiten
verbunden war. In dieser Weise wurden z. B. die
Leichname Friedrich Barbarossa's, Ludwigs IV.
von Thüringen (Gemahls der hl. Elisabeth) und
des hl. Ludwig behandelt, die im Orient ge-
storben waren.2)

Mit diesem uns völlig fremd gewordenen
Verfahren können wir unser Empfinden nicht
recht mehr in Einklang bringen, während die
noch jetzt übliche Einbalsamirung für unser Ge-
fühl nichts Anstöfsiges hat. Man empfand im
Mittelalter indefs anders. Das Lösen der Fleisch-
theile von den Knochen durch Abkochen ist
schon im heidnischen Deutschland üblich ge-
wesen ; es ging wenigstens bei manchen Völkern,
wie dies Hostmann gezeigt hat, der Verbrennung
voraus.8) Und wer da weifs, wie lange die heid-
nischen Sitten zum Theil sich erhielten, zum

*) Otte-Wernicke «Handbuch der kirchlichen
Kunstarchäologie des deutschen Mittelalters», 5. Aufl.
I. (1883) S. 350.

2) Schultz »Das höfische Leben zur Zeit der
Minnesänger«, 2. Aufl. II. (188y) S. 307 und 468.

Weitere Beiträge zu dieser Begräbnifsart bringt
Röhricht in der »Zeitschrift für deutsche Philologie«,
24. Jahrgang (Halle 1892), S. 505 unter dem Titel:
„Zur Geschichte des Begräbnisses ,,more teutonico".
Er benennt dort eine Reihe von geistlichen und welt-
lichen Würdenträgern — unter ihnen auch Erzbischof
Raynald von Köln —, welche im Jahre 1167 zu Rom
von der Pest hinweggerafft und deren Gebeine durch
Abkochen der Fleischtheile zum Transporte in die
Heimath geeignet gemacht wurden. In noch frühere
Zeit gehört eine von Maurer in derselben Zeitschrift
(25. Jahrg., S. 139) unter demselben Titel nach einer
isländischen Quelle mitgetheilten Nachricht, die schon
vom Jahre 1130 einen gleichen Vorgang bekundet.

3) »Archiv für Anthropologie«, Bd. VIII, S. 288.
Vgl. auch Ecker, ebendort Bd. X, S. 144 ff.

Theil nachwirkten, der wird es begreifen, dafs
man im XII. und XIII. Jahrh. ein derartiges
Verfahren nicht anstöfsig zu finden brauchte,
auch in dem Falle nicht, dafs man durch die
Umstände keineswegs dazu gezwungen war. Und
dafs man wirklich auch nichts Anstöfsiges darin
fand, dafür habe ich ein in mehr als einer Hin-
sicht sehr interessantes Zeugnifs gefunden, das
ich hier mittheilen will.

Im zweiten Bande des Walliser Urkunden-
buches4) (S.323) hat Gremaud das Testament des
„Jacobus, vicedominus de A?iivesio (Annivier)5)
miles" veröffentlicht, in dem sich folgende Be-
stimmung findet: Ordino circa sepulturam meam,
quod si contingat me decedere in provincia
Tharentasiensi vel in civitate vel diocesi Lau-
sannensi, quod caro mea separ ata ab ossi-
bus, quo ut congruencius fier ipotuerit,
sepeliatur in ecclesia sanctae Euffe-
miae de Annivesio; medietas vero ossium
sepeliatur in abbacia de Altaripa, alia
vero medietas sepeliatur iti abbacia de
Augia de Friburgo, Lausann, diocesis.
Das Testament ist datirt vom 4. Nov. 1284; es ist
aufgenommen in der Burg Valeria bei Sitten, der
Residenz des Domkapitels von Sitten; als Voll-
strecker ist an erster Stelle der Dekan des Kapitels
genannt; die Zeugen sind fast durchweg Kano-
niker von Sitten oder sonstige Walliser Kleriker,
welche die angeführte Bestimmung also völlig
unanstöfsig gefunden haben müssen. Das war
aber nur möglich, wenn sie wenigstens nicht
völlig ungewöhnlich war. Sepp hat bereits eine
Stelle angeführt, die besagt, dafs die Sitte des
Abkochens eine deutsche Sitte sei.'1) Ein
Zeugnifs aber dafür, dafs ein Mann bei leben-
digem Leibe festsetzt, man solle, wenn er in
der Heimath sterbe, das Fleisch von seinen
Knochen ablösen „quo ut congruencius fieri
potuerit"und in der Heimath selbst getrennt
von den Gebeinen beisetzen, dürfte bislang noch
nicht bekannt gewesen sein und ebenso dürfte

4) »Documents relatifs a l'histoire de Valais«, recueillis
et publies par l'abbe J. Gremaud, professeur et biblio-
thecaire cantonal a Fribourg. Tome IL (Lausanne 1876.)

5) Ein im Wallis liegendes südliches Nebenthal der
Rhone mit gleichnamigem Orte.

6) Sepp »Meerfahrt nach Tyrus zur Ausgrabung
der Kathedrale mit Barbarossa's Grab« (Leipzig 1879),
S. 284, wo man auch sonst Interessantes über diesen
Gegenstand findet.
 
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