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Zeitschrift für christliche Kunst — 16.1903

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Schnütgen, Alexander: Neue Gedenktafel des Kanonikus Georg von Eyschen im Cölner Dom
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https://doi.org/10.11588/diglit.4075#0021

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21

1903.

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 1.

22

Neue Gedenktafel des Kanonikus Georg von Eyschen im Cölner Dom.

(Mit Abbildung.)

mit ihren Mafswerken und Krabben, darüber

|em Staatsminister des Grofsherzog-
tums Luxemburg, Herrn Dr. Paul
Eyschen, ist die hier abgebildete
Grabplatte zu danken, die dem An-
denken an seinen Vorfahren, den Canonicus Ca-
pitularis Georg von Eyschen in der St. Stepha-
nuskapelle des Cölner Domes neuerdings ge-
widmet ist. Von Wilhelm Mengelberg in Ut-
recht gezeichnet, wurde sie von Goldschmied
Heinrich Birgel zu Cöln in Messing graviert
und über dem alten Wandschrank (für die hl.
Öle), unmittelbar unter der Fensterschräge be-
festigt, wo sich für sie 110 m Höhe und 120 cm
Breite als Mafse von selbst ergaben. — Von
den beiden Figuren, welche ihren Hauptschmuck
bilden, stellt die eine den Namenspatron des
hier Gefeierten dar, der 1639 den Altar dieser
Kapelle mit dem jetzt im Bibliotheksaale be-
findlichen grofsen Gemälde der Steinigung des
hl. Stephanus von Maler Johannes Hulsmann
errichten liefs, 1664 im Alter von 72 Jahren
starb und hier seine Ruhestätte fand; die an-
dere Figur des hl. Paulus ist mit Rücksicht
auf den Stifter gewählt, und die verschiedenen
hierauf bezüglichen Angaben und Daten haben
in der Unterschrift Ausdruck gefunden.

Nicht nur lokale Rücksichten, welche in
dieser Kapelle für ein Epitaph eine andere
Stelle nicht bieten, nicht nur traditionelle Er-
wägungen, welche gravierte Messingtafeln ge-
rade in der Ursprungszeit dieser Kapelle und
in unserer Stadt zeigen, von der sie die eng-
lische Bezeichnung „Cullen plate" angenommen
haben sollen, empfahlen diese Form der Ge-
denkplatte, sondern auch der Umstand, dafs
für ein nicht zu auffälliges und doch wirkungs-
volles, den alten Glas- und Wandmalereien im
Kapellenkranz des Domes sich anschliefsendes
Monument diese vornehme Technik am ge-
eignetsten schien. Der Zeichner wie der Gra-
veur haben ihre Pflicht getan, und die Tafel,
die sie geschaffen haben, darf als mustergültig
bezeichnet werden.

Wenn schon die im Kapellenkranz vor-
herrschenden Architekturformen eine ähnliche
Anordnung für die Tafel nahelegten, so er-
gaben sie sich auch als Notwendigkeit für die
Fassung der beiden Standfiguren und des
zwischen ihnen anzubringenden Stifterwappens.
Die kräftigen Pfeiler mit ihren Sockeln, Wim-
pergen, Fialenbildungen, die Bogenstellungen

die Hohle mit ihrem Blattfries sind der Dom-
architektur entlehnt und in der dekorativen
Weise ausgestaltet, wie sie von der Flächen-
verzierung gefordert wird. Die beiden Fi-,
guren, die auf der breiten Tafel durch kräftige,
stämmige Behandlung sich Geltung verschaffen
mufsten innerhalb der Nischen, in denen sie
keine zu grofsen und nur gefällige Lücken lassen
durften, sind ebenfalls im Sinne der Dom-
figuren gezeichnet mit den Konzessionen, welche
unser Geschmack auch bei diesen monumen-
talen Aufgaben beanspruchen darf. Und da-
mit auch hier dem Reichtum der Architektur
hinsichtlich der Gewänder und Hintergründe
keine Armut gegenüberstehe, sind diese mit gra-
vierten und punzierten Blattornamenten ver-
sehen, welche nicht nur gefällig zieren, son-
dern auch einen grofsen Teil der Tafel be-
herrschen, den Glanz der Vergoldung vor-
nehmlich an den Stellen mildernd, an denen sie
sonst zu stark sich geltend machen würde, hier
allerlei spielende Reflexe verursachend. Die
stark betonten Konturen und Schatten, deren
korrekte Zeichnung und feste Struktur der
ganzen Tafel ihre aufserordentlich bestimmte
Wirkung verschaffen, sind mit schwarzem Kitt
ausgestrichen, der die Sicherheit und Schärfe
der Linienführung um so klarer erkennen läfst.
— Der Inschriftfries, dem auch durch die
ihn wie die ganze Tafel einfassende Rosetten-
borte der Zusammenhang mit ihr und damit
der Sockelcharakter gewahrt wird, ist in voll-
kommenem Mafse von der ornamentalen
Form beherrscht, die jeder monumen-
talen Inschrift eigen sein soll; der
Grund ist ausgehoben und schraffiert, wodurch
sich die einzelnen Buchstaben, scharf um-
schnitten, um so bestimmter abheben, so dafs
sie selbst in der starken Verkleinerung unserer
Abbildung noch leicht erkennbar sind.

Die ganze Tafel verdient daher in ihrem
Entwurf wie in ihrer Ausführung, in ihrer Ge-
samtheit, wie in ihren Einzelheiten uneinge-
schränktes Lob, und es wäre ihr zu wünschen,
dafs sie Schule machen möchte, wozu es an
Gelegenheiten heutzutage nicht fehlen dürfte;
denn häufig tritt das Bedürfnis nach Gedenk-
tafeln auf, welche an und in öffentlichen Ge-
bäuden gewisse Ereignisse, Verdienste u. s. w.
festlegen sollen, und da dürfte eine gravierte
 
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