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Zeitschrift für christliche Kunst — 23.1910

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Witte, Fritz: Thuribulum und Navicula in ihrer geschichtlichen Entwickelung, [3]
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Schmid, Andreas: Pflege der kirchlichen Kunst in den Priesterseminarien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4155#0124

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173

1910.

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 6.

174

charakteristische Einzelheiten der italienischen
Goldschmiedekunst des XV. Jahrh. zuzu-
schreiben sein. Ein viel einfacheres, aber
ebenfalls als Schiff" mit Kiel und Gebälk ge-
staltetes Weihrauchgefäß bewahrt der Schatz
der Marienkirche zu Danzig und ein ferneres
die Sammlung Schnütgen34).

Wann der Löffel eingeführt worden ist,
läßt sich nicht sagen; wir besitzen manche in
den Museen, die dem Zwecke gedient haben
könnten, aber es ist nicht möglich, eine
Scheidung vorzunehmen zwischen Schöpflöffeln
und solchen, die eucharistischen Aufgaben
dienten. Der Löwe des Germanischen Museums
aus der zweiten Hälfte des XII. Jahrh. mit
dem Löffelschlitz ist m. W. das älteste Doku-
ment. Das Inventarverzeichnis der Domkirche
zu Angers erwähnt 1297 „duo vasa de argento
cum duabus coclearis pro incenso"; im XVI.
Jahrh. wird er neben der navicula des öfteren
erwähnt. .

An Literatur kommt ferner in Betracht:
Otte Wernicke, »Handbuch der kirchlichen
Kunstarchäologie.« I. 256 f.

F. X. Kraus^ »Realenzyklopädie.«

Bergner, »Kirchl. Kunstaltertümer Deutschlands.«

34) Hinz, »Die Schatzkammer der Marienkirche
zu Danzig« S. 37 Taf. XIV.

Jakob Müller, »Kirchen Geschmuck, das ist
kurzer Begriff der fürnembsten Dinge u. s. f.« (München
1591) S. 139ff.

Venturi, »Storia dell'arte italiana« II u. V.

Didron, »Annal. arch.«, die verschiedenen Artikel
im Register.

Sauer, »Symbolik des Kirchengebäudes und seiner
Ausstattung« (Freiburg 1902).

Neben den im Text genannten Stücken seien
folgende noch besonders namhaft gemacht:

■ 1. Romanische Periode.
XH.—XIII. Jahrh.

Lille, (cf. Dictionnaire raisonne du mobilier).

Ruppichteroth, mit Giebelbögen und Schieß-
scharten als Rauchlöcher.

Allverskirchen i. W., (Bau- und Kunstdenk-
mäler Westfalens, von Ludorff, Münster Land,
Taf. 7.)

Hellefeld, ebend. Bd. Arnsberg 28.

Balve, ebend. 17.

Xni.—XIV. Jahrh.
S. Mauritius, Münster i. W.

2. Gotische Periode.
Sammlung des Prinzen Karl.
Nationalmuseum, Pest.
Museum zu Prag (2).

Herdringen i. W.t Ludorff, Kreis ArnsbergS. 88.
Soest - Patrocli, ebend. Kreis Soest, S. 107.
Paderborn, Dom und Busdorf, ebend. Kreis
Paderborn. Taf. 59.

Köln. Fritz Witte.

Pflege der kirchlichen Kunst in den Priesterseminarien.

Wesen der kirchlichen Kunst,
an unterscheidet redende und bil-
dende Künste und zählt zu den
ersteren Philosophie, Geschichte,
Redekunst, Poesie und Musik, und
zu den letzteren Baukunst, Plastik und Malerei.
Um näher anzugeben, von welcher Seite
aus diese letzteren 3 Künste in einem Priester-
seminar behandelt werden sollen, ist das
deutsche Wort kirchlich statt des mehr
entsprechenden Ausdrucks liturgisch ge-
wählt. Auf solche Weise wird der Unter-
schied mehr hervorgehoben, welcher zwischen
profaner, christlicher und kirchlicher Kunst
besteht.

Welche Bewegung würde entstehen, wenn
man den künftigen Priestern an einer theo-
logischen Lehranstalt statt der Dogmatik nur
Philosophie und statt der Kirchengeschichte
nur Weltgeschichte vortragen würde! Jeder-
mann würde sagen, ein solcher Zustand sei

nicht zu dulden, weil zwischen diesen Fächern
ein wesentlicher Unterschied sei in bezug auf
Prinzip und Inhalt. Derselbe Unterschied
besteht auch zwischen Profankunst und kirch-
licher Kunst, ja sogar zwischen christlicher
Kunst und kirchlicher Kunst; die profanen und
auch christlich religiösen Kunstwerke unter-
liegen immer nur den allgemein ästhetischen
und christlichen Gesetzen. Doch tritt schon
bei Beurteilung dieser Kunstwerke ein be-
achtenswerter Unterschied hervor, je nachdem
das Urteil von allgemein menschlichen oder
von christlichen Grundsätzen aus gefällt wird,
z. B. bei der Frage nach der Zulässigkeit des
Nackten.

Kirchliche Kunstwerke dagegen sind
jene, welche im öffentlichen Kulte der Kirche
in Verwendung kommen; sie müssen sich den
Vorschriften unterwerfen, welche die Kirche
auf Konzilien oder in den liturgischen Büchern
oder in besondern Entscheidungen des aposto-
 
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