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Zeitschrift für christliche Kunst — 34.1921

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Heft 1- 3
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Wirz, Corbinian: Ewald Vetters Altar vom theologischen und kanonisch-rechtlichen Standpunkte
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Beitz, Egid: Zwei Scheiben der Altenberger Kreuzgangfenster
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https://doi.org/10.11588/diglit.4344#0051

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Nr. 1-3 ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST. 41

EWALD VETTERS ALTAR

VOM THEOLOGISCHEN UND KANONISCH^

RECHTLICHEN STANDPUNKTE.

Die Kreuzigung von E.Vetter leidet an dem Dualismus der visionären und
realistischen Darstellung und ist aus dieser Vermischung für kirchliche
Zwecke nicht ohne Bedenken. Der Heiland, dessen Darstellung sonst
eine recht würdige ist, verliert durch die Farbengebung an seiner Hoheit und ist
vielleicht darin am schwächsten, daß trotz der visionären Auffassung das Körper-
liche noch zu sehr vorherrscht und jener Eigenschaft entbehrt, die der Codex
Iuris Canonici Can. 1279/3 mit dem Ausdruck „debita decentia" kennzeichnet.
Durch die rem realistisch-historische Wiedergabe der beiden Schacher könnte
leicht der Gedanke wachgerufen werden, daß auch das Bild des Heilandes die
wirkliche Kreuzigung auf Golgatha wiedergeben sollte, was zu Irrtümern Ver-
anlassung geben könnte, die nach C. I. C. Can. 1279/3 unbedingt zu vermeiden
sind.

Eigenartig ist die Verbindung Gott des Vaters mit der Kreuzigung des Gottes-
sohnes, in der der Künstler die Versöhnung der Welt mit dem himmlischen Vater
durch den Opfertod des Sohnes zum Ausdruck bringen will. Bedenken können
hier nur insofern vorliegen, als es sich um eine neuartige Darstellung handelt,
die bisher in dieser Form ungebräuchlich war. Doch scheint eine Anwendung des
Canon 1399/12 „ab ecclesiae sensu alienae" nicht unbedingt in Anwendung kommen
zu müssen, da manche mittelalterliche Darstellung, wie von Dürer usw., wenn auch
in anderer Anwendung, so doch im Gedankengang und Ausdruck Gleiches be-
sagen. Daß das vorliegende Bild mit den doppelten Armen künstlerisch ganz
befriedigt, dürfte auch nicht unbestritten sein.

Die dem Kreuz beigegebene Überschrift bezieht sich auf die Menschwerdung
Christi und paßt einerseits nicht hierher, wie auch anderseits die bekannte In-
schrift des Pilatus die einzig berechtigte ist.

Zur Aufstellung in einer Kirche eignet sich das Bild trotz der guten Ideen des
Künstlers nicht. Jedenfalls wäre vorher nach Canon 1279/3 die Erlaubnis des
zuständigen Ordinarius einzuholen.

Abtei Michaelsberg. P. Corbinian Wirz, 0.S.B.

ZWEI SCHEIBEN
DER ALTENBERGER KREUZGANGFENSTER.

(Mit 2 Abbildungen.)

Zu den interessantesten Beispielen der Stilentwicklung in den Rhemlanden
gehören die heute in alle Winde zerstreuten Fenster des Kreuzgangs der
ehemaligen Zisterzienserabtei Altenberg. Sie sind in der ersten Hälfte des
XVI. Jahrh. in einem Zeitraum von nahezu 30 Jahren geschaffen worden, und der
Übergang von der Spätgotik zur Renaissance kommt in ihnen klar zum Ausdruck.
Die Fenster sind nicht Schöpfungen einer Hand. Es sind deutlich mehrere Hände
an ihnen zu erkennen. Sie verkörpern aber gleichwohl einen ganz bestimmten Stil-
 
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